Notstromaggregat 1-phasig für Hausversorgung

Diskutiere Notstromaggregat 1-phasig für Hausversorgung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich bin neu in diesem Forum und habe eine prinzipielle Frage zur Notstromversorgung. Bislang war ich der Meinung, dass man...
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Nochmal extra für dich der Sternpunkt des Generators ist eben nicht Im Hak geerdet denn bei Inselbetrieb ist die Verbindung des N zum Hak getrennt . Wie wäre es mal damit das du dich mit den einschlägigen Normen vertraut machst. Erstens allpolige Trennung aller aktiven Leiter vom Netz schließt den N ein . Und zweitens Erdung über lokalen Erder schließt wegen Forderung TN-S-Netz die Erdung des N und des PE sowie getrennte Führung des PE und des N ein . Deshalb darf es nur im Generator einen PEN geben zumal der Generator da mit Sicherheit kein TN-C-Netz liefert. Der PE führt im TN-S-Netz keinerlei Betriebsströme. Und auch die 5 adrige Zuleitung zum Generator darf keinen PEN enthalten. Kurz und Knapp TN-S-Netz ab Generator. Denn wie gesagt weder In der Kupplung noch im Einspeisestecker darf der PE mit dem N zu einem PEN vereinigt werden .
 
Und genau darin liegt der Fehler in diesem Aufbau, es darf eben NICHT 4polig getrennt werden sondern nur 3polig!!!
 
Nein das ist kein Fehler, sondern volle Absicht um Netzrückwirkungen zu verhindern ! Den Schutz muss deine Ersatzstromversorgung sicherstellen und das tut sie auch wenn sie ein TN-S-Netz liefert ! Wobei dann sowohl PE als auch N über den lokalen Erder geerdet sind !
 
Ich habe nie behauptet, daß die Bilder unverständlich wären, nur das dieser Aufbau nicht in Ordnung ist.
 
Kann es sein, dass es hier von Bundesland zu Bundesland (oder wie immer die Länder in DE heißen) andere Regel gibt?

In (Nieder)Österreich kenne ich es auch nur laut PDF #64
 
Nein das hat mit den Bundesländern nichts zu tun, die Regelungen zum Netzanschluß gibt erst mal der Versorgungsnetzbetreiber vor, welcher in jeder Gemeinde ein anderer sein kann.
Die Regelungen sind allerdings bis auf Kleinigkeiten die Gleichen.
 
Das Dokument stammt vom Verband der Netzbetreiber – VDN e.V. beim VDEW
 
Die Netzbetreiber verlegen auch noch TN-C Netze, sind die deshalb toll?
 
Ich habe nie behauptet, daß die Bilder unverständlich wären, nur das dieser Aufbau nicht in Ordnung ist.
Klar doch die entsprechen ja auch nicht den Octavianischen Regeln . Und der VDN ist ja nur ein kleiner Möchtegernverein .
 
Wenn du den N nicht trennst (also dreipolig umschaltest) und der Generator ein TN-S liefert, hast du aufgrund der Brücke im HAK Betriebsströme auf dem PE!
 
Wurde ein PE und ein N einmal getrennt dürfen sie nie Wieder zu einem PEN vereinigt werden !

Das hat keiner vor.
Es geht um die Erdung des Sternpunktes.
Diese Brücke kann am Generator fest installiert sein, es gibt aber auch Generatoren mit einem Schalter, der Sternpunkt und PE brückt - und es gibt Elektriker, die diese überlebenswichtige Brücke lieber als Teil der der Festinstallation sehen als sich auf den Schalter des Notstromers, zwei Steckverbindungen und ein paar Meter Verbindungskabel zu verlassen.

Elektrisch ist es die selbe Brücke - nur verlagert sich deren Ort um 5 Meter.
 
Nein Die Brücke PE und N hat nach dem Generator nichts verloren ! Diese Verbindung gehört in den Generator . Denn schon der Generator muss an seinem Ausgang ein TN-S-Netz liefern ! Deshalb hat ja der Rosenberg diese Umschaltung intern und kann deshalb als IT-Netz oder als TN-S-Netz arbeiten . In das Hausnetz darf er aber nur als TN-S-Netz einspeisen . Wenn ich jetzt bei Deiner Installation mit Brücke im Einspeisestecker mit einem Generator mit TN-S-Netz einspeise und der hat einen FI schon Eingebaut fällt der FI im Generator ! Den Der FI im Generator erkennt einen N PE -Schluss !
 
TN-S-Netz PE und N werden getrennt als einzelne Leiter geführt. Und in einer 5 Adrigen Verlängerung darf es keinen PEN geben ! Und Einspeisung als TN-S-Netz besagt PE und N getrennt . Dein Einspeisestecker mit Brücke Im Einspeisestecker Stellt aber eine Einspeisung Als TN-C -Netz dar !
 
Nein der FI fällt nicht, solange es einen Zentralen Erdungspunkt gibt, auch wenn der sich außerhalb des Generators befindet.
 
Und von einer Brücke in einem Verbindungsstecker hat keiner gesprochen.

Feste Installation des Generators!
Trennung über 3poligen Umschalter mit Nullstellung oder eine Schützsteuerung.
 
Nur dummes Gerede klar fällt der FI im Generator, wenn der ein TN-S-Netz liefert und du einen N PE Schluss hast nach dem FI !
 
Nur wenn Du eine zweiten Punkt hast an dem Du eine Verbindung PE und N hast löst der FI aus.
Wenn der Generator so wie es sich gehört keine Sternpunkterdung integriert hat, löst da auch kein FI aus.
 
Himmel A... und W Wann begreifst du es Endlich das Der Generator erstens als TN-S-Netz ins Hausnetz einspeisen Muss und zweitens der Generator selbst ein TN-S-Netz bereitstellen muss . Und da er ein TN-S-Netz bereitstellen muss gehört die Verbindung PE zu N in den Generator und nicht in die Festinstallation !
 
Nur weil der ZEP außerhalb des Generators liegt liefert der noch lang kein anderes Netz als TN-S
Er ist Teil des Netzes welches als Gesamtes als TN-S aufgebaut ist.

Das was es zu beachten gilt ist, daß der Leitungsweg des Kurzschlußes länger wird und dies in der Betrachtung der Abschaltbedingungen und der Auswahl des Querschnittes zu berücksichtigen ist.

Es ist durchaus richtig, in einer Installation mit nur einer Quelle den ZEP so nahe wie möglich an die Quelle zu legen, dies gilt aber nicht für Anlagen mit mehr als einer Quelle, auch wenn es umschaltbare Quellen sind und diese nie gleichzeitig speisen.
 
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