Nullleiter an Schutzleiter

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blacksee

Guest
Hey zusammen,
und zwar bin ich in eine neue Wohnung eingezogen und möchte im Flur eine neue Lampe anschließen. Jedoch habe ich das Problem, dass der Schutzleiter so extrem kurz ist, dass es unmöglich ist eine Lüsterklemme ran zu klemmen. Habe auch schon etwas Putz an der Decke weggeklopft wobei der Schutzleiter immer noch zu Kurz ist.

Zu meiner eigentlichen Frage:
Ist es möglich den Nullleiter sowohl an den Schutzleiter als auch an die Büchse für den Nullleiter anzuschließen?

Ansonsten würde ich für die ersten Tage nur Phase und Nulleiter anschließen und die Vermieterin auffordern einen Elektriker zu bestellen.

Mit freundlichen Grüßen
blacksee
 
blacksee schrieb:
Ansonsten würde ich für die ersten Tage nur Phase und Nulleiter anschließen und die Vermieterin auffordern einen Elektriker zu bestellen.

Schon ersteres ist Aufgabe einer Elektrofachkraft ... Die würde auch kein Betriebsmittel ohne wirksame Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
 
blacksee schrieb:
Jedoch habe ich das Problem, dass der Schutzleiter so extrem kurz ist, dass es unmöglich ist eine Lüsterklemme ran zu klemmen.

Zu meiner eigentlichen Frage:
Ist es möglich den Nullleiter sowohl an den Schutzleiter als auch an die Büchse für den Nullleiter anzuschließen?

Das war bei klassisch genullten Anlagen ueblich.

In deinem Fall loest eine Leuchte mit SKII das Problem. Ganz sauber, ohne Bastelarbeit, Deckenaufstemmen und EFK-Konsultation.
 
Wenn sich die Leuchte außerhalb des Handbereiches befindet und auch sonst sich kein ableitender Gegenstand in der Nähe befindet, ist ein fehlender PE kein Problem. Ich hatte jedenfalls mal das gleiche im Flur einer Mietwohnung erleben dürfen.
Da hatte ich sogar eine SK1-Leuchte angeschlossen gehabt.
 
Und wieder einmal die Frage: Was soll so ein Bullshit?

Schutz durch nichtleitende Räume ist zu recht seit zigg Jahrzehnten untersagt!
 
Wenn sich die Leuchte außerhalb des Handbereiches befindet und auch sonst sich kein ableitender Gegenstand in der Nähe befindet, ist ein fehlender PE kein Problem. Ich hatte jedenfalls mal das gleiche im Flur einer Mietwohnung erleben dürfen.
Da hatte ich sogar eine SK1-Leuchte angeschlossen gehabt.

Nun kann ich verstehen warum man mit dem Sachverständigen Mängel beim Kaffee erörtern muss.

Das bringt eigentlich 5 Jahre wegen Baugefährdung nach §319 STGB ein.

Wenn da keine Leuchte war und neu eine hin soll ist es eine Änderung für die man gemäß NAV einen konzessionierten Betrieb benötigt, der mit seiner Betriebshaftpflichtversicherung dem Netzbetreiber dafür haftet das alles Ordnungsmäß ist.
 
Das bedeutet, wenn Oma Erna morgen einen Schlag an der Leuchte bekommt, und sich beim Sturz von der Leiter ein Bein bricht, dann zahlt die Versicherung des Elektriker an den VNB Geld aus? Das ist ja super!
 
Das bedeutet, wenn Oma Erna morgen einen Schlag an der Leuchte bekommt, und sich beim Sturz von der Leiter ein Bein bricht, dann zahlt die Versicherung des Elektriker an den VNB Geld aus? Das ist ja super!

Jeder ist für sein Tun und Handeln verantwortlich.

Beim Sturz von der Leiter würden sich folgende Sachverhalte ergeben:

1. Körperverletzung nach § 223 StGB wird mit bis zu 5 Jahren bestraft. Hier haften der Elektriker der das auseführt hat.
2. Liegen keine Regelungen durch den Aufsichtsführenden vor haftet dieser nach §832 BGB.
3. Schmerzengeldforderungen gegen das Unternehmen werden durch die Betriebshaftplichtversicherung des eingetragenen Betriebes reguliert
4. Renten werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung des eingetragenen Betriebes reguliert
5. Neue Leuchte wird vom eingetragene Betrieb ersetzt.
6. Kosten für Krankenhausaufenthalt und Reha werden von der Betriebshaftpflichtversicherung des eingetragenen Betriebes reguliert.

Der Netzbetreiber ist für solche Unfälle grundsätzlich freigestellt! Die Haftung übernimmt der eingetragene Betrieb.
Da der eingetragene Betrieb jedoch geprüft und dokumentiert hat, ist schnell herauszufinden das hier jemand manipuliert hat. Der Verursacher wird dann ermittelt.
 
ego1 schrieb:
Und wieder einmal die Frage: Was soll so ein Bullshit?
Schutz durch nichtleitende Räume ist zu recht seit zigg Jahrzehnten untersagt!
Aber wenn du solche Anlage von sagen wir mal 1954 hast wo ein Steinholzboden ist? Dort sind zwar die Steckdosen geerdet aber die Deckenanschlüsse nicht, denn das ist erst seit 1958 Bestimmung gewesen.
Und bei neueren Anlagen muss es natürlich sein.
Man kann natürlich eines machen wenn die Erdung knapp unter der Decke am Kabel abgeschnitten worden ist, was bestimmt eingeschüttet ist. Vorsichtig freistemmen und einen Draht anpressen ist die eine Möglichkeit.
 
Aber wenn du solche Anlage von sagen wir mal 1954 hast wo ein Steinholzboden ist? Dort sind zwar die Steckdosen geerdet aber die Deckenanschlüsse nicht, denn das ist erst seit 1958 Bestimmung gewesen.
Und bei neueren Anlagen muss es natürlich sein.
Man kann natürlich eines machen wenn die Erdung knapp unter der Decke am Kabel abgeschnitten worden ist, was bestimmt eingeschüttet ist. Vorsichtig freistemmen und einen Draht anpressen ist die eine Möglichkeit.

Es ist didaktisch äußerst schlecht immer wieder illegale Praktiken zu wiederholen.

Das anquetschen mit einem Quetschverbinder geht in der Regel, weil die zugelassene Zange mit dem zugelassen Verbinden nicht in die Öffnung passt.
Ausserdem Mutmassung hoch Drei.
Neue Leitung geht immer.

P.S.: Bei Reparaturen ist immer die aktuelle VDE anzuwenden!
 
Reparaturen können meist gar nicht nach aktueller VDE durchgeführt werden.
Wie willst Du z.B. eine klassisch genullte Steckdose nach aktueller VDE reparieren?

eine Reparatur muß immer nach der zum Erstellungszeitpunkt gültigen Norm durchgeführt werden.

eine Reparatur, bedeutet aber immer auch NUR eine wieder Herstellung des mangelfreien Originalzustandes, keine Erweiterung, keine Verbesserung, keine Leistung erhöhen.
 
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