Nullung bei neuer Verkabelung?

Diskutiere Nullung bei neuer Verkabelung? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Forum, ist es zulässigbei einem Wohnhaus (Baujahr 99) mit 12 Parteien in jedem Wohnungssicherungsverteiler zu nullen? Gruß Thomas
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tschwaerzer

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Hallo Forum,

ist es zulässigbei einem Wohnhaus (Baujahr 99) mit 12 Parteien in jedem Wohnungssicherungsverteiler zu nullen?

Gruß Thomas
 
Wenn du uns mal erklähren könntest, was du unter nullen verstehst, könnten wir dir auch ne Antwort geben.
Ich jedenfalls verstehe nur "Bahnhof".

Aber erst mal Willkommen im Forum.
 
Hallo friend-bs,

erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Was ich damit meine ist, ob es lt. VDE zulässig ist, wenn in einer Wohnung (Baujahr 1999) FE und N gebrückt sind.

Bei mir in der Wohnung kommen 3 Phasen (Schwarz, Braun und Blau), sowie der FE (Gelb/Grün) an. Der FE ist bei mir in der Wohnung (also in meinem Sicherungskasten) mit N (Blau) gebrückt.

Daß das bei alten Elektroinstallationen (Zweidrahtverkabelung) zulässig ist, weiß ich. Wie sieht es aber aus wenn ich so eine Nullung bei einer (quasi) neuen Verkablung vorfinde.

Laut einigen Beiträgen in Wikipedia ist dieses nämlich bei neuen Elektroinstallationen (lt. VDE )nicht zulässig. Leider habe ich gerade keine VDE zur Hand.

Deswegen eben nun hier die Frage an die Profis.

Gruß
Thomas
 
Das ist nach VDE zulässig, wenn der Aderquerschnitt der Zuleitung mindestens 10mm² beträgt.

Wo genau der PEN in PE und N getrennt werden sollte, gibt dein EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen)in seinen TAB (Technischen AnschlussBedingungen) vor.
 
Hallo OEmer,

wo bekomme ich diese Technischen Anschluß Bedingungen her bzw. wie bekomme ich heraus wie groß der Aderquerschnitt bei uns im Haus ist?



Gruß
Thomas

PS:
Wollte noch ein großes Lob an das Forum loswerden.
Hier wird einem ja fast geantwortet bevor man die Fragen stellt. :D
 
Hallo,
tschwaerzer schrieb:
Der FE ist bei mir in der Wohnung (also in meinem Sicherungskasten) mit N (Blau) gebrückt.

Was ist ein "FE" ? - Meinst du den Schutzleiter Pe oder den Nulleiter PEN ?

Der Pe ist mit N (Neutralleiter) gebrückt ?

Ich glaube eher, dass ein kombinierter Schutz- und Neutralleiter Pen vorliegt, der in deiner Unterverteilung in Pe und N aufgetrennt wird .

Welche Farbe hat die einspeisende Ader (blau oder grün/gelb) oder kommen gar Pe und N an bzw. welche Farben ? - Das wäre IMHO nicht zulässig, da Neutral- und Schutzleiter nach der Auftrennung keine Verbindung mehr haben dürfen.

Wäre das ganze ein TT-Netz, du dürfte IMHO der Neutralleiter niemals eine Verbindung mit dem Schutzleiter haben.

Was wird vom EVU geliefert ? TT, TN-C , TN-S ? Wo bei TN-C auftrennt in TN-C-S ??

Der Nulleiter (Pen) [wenn es dennn bei dir einer ist !] muss in Neuanlagen einen Mindestquerscnitt Cu 10mm² und Alu 16mm² haben.
 
tschwaerzer schrieb:
Was ich damit meine ist, ob es lt. VDE zulässig ist, wenn in einer Wohnung (Baujahr 1999) FE und N gebrückt sind.

Grundsätzlich ja.

Bei mir in der Wohnung kommen 3 Phasen (Schwarz, Braun und Blau),

Die Leitungsadern sind nicht die Phasen, sondern die Außenleiter (L1-L3). Die Phase beschreibt lediglich den Verlauf der Kurve in Bezug zur Zeit, nicht die ader selbst. Im Sprachgebrauch wird das zwar oft so genannt, ist aber nicht richtig.

sowie der FE (Gelb/Grün) an.

Du meinst sicherlich den Schutzleiter (PE).

Der PE (berichtigt)ist bei mir in der Wohnung (also in meinem Sicherungskasten) mit N (Blau) gebrückt.

Es handelt sich bei dir um ein TN-C-Netz. In diesem gibt es einen PEN-Leiter. Das ist der betriebstromführende und zugleich schutzgeerdete Mittelpunktleiter des Niederspannungsransformators. Dieser PEN kann bei Bedarf, wie in deiner Verteilung, in einen separaten betriebsstromführenden Neutralleiter (N) und einen Schutzleiter (PE) aufgeteilt werden. Deine "Brücke" ist also die PEN-Aufteilung.

Daß das bei alten Elektroinstallationen (Zweidrahtverkabelung) zulässig ist, weiß ich. Wie sieht es aber aus wenn ich so eine Nullung bei einer (quasi) neuen Verkablung vorfinde.

Du hast ein TN-C-Netz. Wo gibt es da einen Unterschied zwischen alt und neu. Das war früher schon so und istes heute auch noch. Es gibt aber trotzdem Einschränkungen zu früher, denn aus Sicherheitsgründen wurde ein Mindestquerschnitt für den PEN eingeführt, wie OEmer schon ausführte.

Laut einigen Beiträgen in Wikipedia ist dieses nämlich bei neuen Elektroinstallationen (lt. VDE )nicht zulässig.

Bestimmt ging es da um Installationen in Endstromkreisen, wie z.B. Steckdosenstromkreise. Da die dafür gebräuchlichen Leitungen in der Regel geringere Querschnitte als 10mm² aufweisen, ist es nicht mehr gestattet, einen PEN darüberzuschalten.
Außerdem empfiehlt es sich heutzutage schon aus Gründen der EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit), das TN-C-netz möglichst frühzeitig in ein TN-C-S-Netz umzuwandeln, sprich die PEN-Aufteilung so früh wie nur möglich vorzunehmen.

MfG
 
Heimwerker, du wirst mir unheimlich. :wink:
 
Die TAB bekommst du bei deinem EVU. Manche haben die auf ihrer Homepage, aber nicht alle. Elektriker bei dir sollten die auch da haben.

10mm² ist die letzte eindrähtige Adergröße. Wenn die Adern deiner Zuleitung mehrdrähtig sind (nicht feindrähtig) hast du 16mm² oder größer, das wäre ok.
Wenn das alles nur eindrähtig ist würde ich mir an deiner Stelle ein Stück 10mm² zum Vergleichen besorgen.
 
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