V
Volti
- Beiträge
- 6
Hallo ...
mir ist folgendes noch unklar :
Im Gewerbe oder in öffentlichen Gebäuden mit älteren Installationen ist als Schutzmaßnahme oftmals eine Nullung ( als Brücke zwischen N und PE in der verteilung )installiert , wobei die angeschlossenen Leitungen kleiner 6mm sind. Ist diese Art der Schutzmassnahme noch zulassig solange man nichts erweitert ? Muss mit einer erweiterung die ganze Anlage umgebaut werden ?
Gruß Volti
mir ist folgendes noch unklar :
Im Gewerbe oder in öffentlichen Gebäuden mit älteren Installationen ist als Schutzmaßnahme oftmals eine Nullung ( als Brücke zwischen N und PE in der verteilung )installiert , wobei die angeschlossenen Leitungen kleiner 6mm sind. Ist diese Art der Schutzmassnahme noch zulassig solange man nichts erweitert ? Muss mit einer erweiterung die ganze Anlage umgebaut werden ?
Gruß Volti