nur 2 Drähte, was ist mit der Erdung?

Diskutiere nur 2 Drähte, was ist mit der Erdung? im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, folgende Frage: Es sollen in einem Altbau Deckenlampen angeschlossen werden. Vorhanden sind nur 2 Drähte ohne den gn/ge Erddraht. Wie...
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eloo schrieb:
Also, 2 Drähte, einer schwarz, der andere gelb/grün.
Wie wird jetzt eine Deckenlampe mit Lüsterklemme und drei Drähten sw, bl, und ge/gn angeschlossen?

Na dann ist es sehr wahrscheinlich eine Klassische Nullung und das sogar mit den korrekten Farben. Das lässt hoffen.

Also an der Decke bedeutet:
schwarz = L1
grüngelb = PEN

An der Leuchte bedeutet:
gnge = PE
bl = N
sw? (müsste br sein) = L1

Folgende Verbindung:
Decke gnge (PEN) mit Leuchte gnge (PE) + bl (N) und
Decke sw (L1) mit Leuchte br (L1) verbinden.

Dann noch das Kleingedruckte: Nach dem Anschluss ist vor der Inbetriebnahme die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme durch geeignete Messgeräte sicherzustellen.

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eloo schrieb:
T.Paul schrieb:
Also wir erzählen Vermietern so etwas, wenn wir beauftragt waren eine solche Leuchte anzubringen für den Mieter ...

Hi,
dann geht ihr also wieder vondannen, ohne die Lampe anzuschließen?

Alles, was möglich ist, machen wir möglich im Sinne des Kunden. Die Sicherheit darf natürlich zu keiner Zeit außer Acht gelassen werden. Als sicher bei mir/uns, was Onkel VDE erlaubt. Und an eine korrekte Elektroanlage im Bestand in klassischer Nullung dürfen selbstverständlich auch neue Leuchten (in SK I) angeschlossen werden....

Wenn in einem alten TT-System am Leuchtenauslass nur L1 und N vorhanden sind, geht das natürlich nicht. Dann biete ich an einen Schutzleiter einadrig auf Putz nachzuinstallieren, nur eine SK-II-Leuchte anzuschließen oder unverrichteter Dinge zu gehen. Zum Glück ist das selten....

Es wäre ja widersinnig, dass der Kunde einen Fachmann beauftragt, der dann Arbeit in gefährlicher Bastelqualität abliefert.

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eloo schrieb:
T.Paul schrieb:
Also wir erzählen Vermietern so etwas, wenn wir beauftragt waren eine solche Leuchte anzubringen für den Mieter ...

Hi,
dann geht ihr also wieder vondannen, ohne die Lampe anzuschließen?

Die Frage kann zu keiner korrekten und eindeutigen Antwort führen... Aber i.d.R. Ja, ich bin schon oft von solchen Anlagen weggefahren ohne die Leuchte zu installieren - ich hinterlasse bei neu eingezogenen Mietern ne Baufassung mit Lampe um Licht im Raum zu haben, aber das wars - ich führe keine Nullung aus.

Ich hab mir da auch schonmal anhören dürfen die neuen Mieter hätten Luxuswünsche und würden da sonstwas treiben wollen - ... sagen wir mal, ich hatte schon mehr als einmal überzeugende Argumente ;)

Und an eine korrekte Elektroanlage im Bestand in klassischer Nullung dürfen selbstverständlich auch neue Leuchten (in SK I) angeschlossen werden....
.. habe ich noch nie gesehen.
 
T.Paul schrieb:
Und an eine korrekte Elektroanlage im Bestand in klassischer Nullung dürfen selbstverständlich auch neue Leuchten (in SK I) angeschlossen werden....
.. habe ich noch nie gesehen.

Das wundert mich. Dann bist Du vielleicht noch nicht so weit herumgekommen, wie ich bisher anhand Deiner hochwertigen Beiträge annahm.

Da ich aus beruflichen Gründen umgezogen bin, wohne ich sogar gerade zur Miete selbst in so einer Wohnung. (Es handelt sich um eine gepflegte Genossenschaftswohnung. Baujahr 1955. Die Zähler wurden mal zentralisiert, vermutlich Anfang 1970. Bei der Badezimmerrenovierung wurden 3 neue Stromkreise mit FI ins Bad gelegt. Der Rest der Wohnung hängt auf einer Sicherung in TN-C.)

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Vielleicht liegt es auch an mir, aber ich finde überall Mängel - selbst in den Neubauten, die durch Kollegen in meiner Firma installiert wurden. Ich bin noch nie von einer Prüfung zurück gekommen und hab zu meinem Chef gesagt "Da war nix" ... Auch nicht in seinem EFH *räusper* ...

Tendenziell ist es aber so, dass die Hausverwaltungen für die wir arbeiten sich in 2 Lager unterteilen. Die einen haben einen Sanierungsplan - die wenigen Wohnungen, die noch nicht saniert wurden, sind über lange Zeit bewohnt und sobald sie leer würden gäbe es eine komplett neue Elektrik (und Sanitär, Einbauküche, Badezimmer, Zimmertüren, Fliesen und Fußböden ...).

Die andere Fraktion ... das ist garkein richtiges TN-C ... das sind auch eher untreue Kunden wo schon 25 Firmen mal Kleinaufträge hatten - hier mal was flicken, dort mal einen Teil ersetzen ... das Resultat dieses Vorgehens, in Kombination mit der "Mir doch wurscht"-Mentalität mancher Installateure ist ... grausig. Neue Steigeleitungen, neue Verteiler, unten TN-C-S Übergang - alte 2polige Leitungen in der Wohnung, Grau am N angeschlossen. Ja, Super gemacht Leute. Mieter tauscht alte Steckdoseneinsätze (2polig) gegen neue und macht keine Nullung (gut, darf man eh nicht) - Resultat: keine Erdung am PE, nichtmal eine unsichere... der nächste Intelligenzbolzen legt sich ne 3adrige Leitung von dieser Steckdose über AP-Schalter mit geklebter Leitung an eine Leuchte, schliesst den Grün/Gelben an der Leuchte an, aber an der Steckdose ist an dem Kontakt ja nix ... Ja, schutzklasse 1 fast erfüllt ... ehrlich, da kann man anfassen was man will es ist alles Müll und ich hab Auftrag eine defekte Steckdose auszutauschen - und dann? Ja, die war ja noch nie da richtig (angeschlossen), neu darf ichs eh nicht nullen, ist eh kein PEN der da ankommt, der Abgang ist auch Pfusch weil irgendwi schräg angeklebtes H03VV-F 3G0.75 - was tun? Das Resultat ist dann 3 Tage Arbeit und ne Rechnung dass dem Vermieter die Gesichtszüge entgleisen und du wieder 2 Jahre ned kommen darfst bis alle anderen Elis auch mal bei Arbeiten abgewunken haben - Danke ... Und am Ende hört man noch Lieder über Wucher, Übertreibung, Luxuswünschen und der altbekannte Satz "Ging doch bis jetzt auch" - Ja, ging, war nur nicht sicher - Böse Gedanken zucken durch den Kopf von wegen elektrischer Stuhl und so ... Es gibt halt Kunden, die kappierens und deren anlagen sind i.O. - die haben aber schon lange kein TN-C mehr - und andere da machste alles falsch sobald du ne Schraube angesehen hast ...
 
Hallo T.Paul,

stimmt im großen und ganzen, was Du schreibst. Habe ich auch schon alles gesehen. Gut finde ich auch, dass Du schreibst, dass es eben auch viele Firmen gibt, die existierende Anlagen verpfuschen (alten grauen PEN an N anzuschließen ist das Paradebeispiel). Wer so etwas macht, hat selbst Schuld. Da fass ich auch nichts an. Soll der doch den Pfuscher wiederholen, der das angerichtet hat.

Unzulässiges Gebastel von Mietern (mit flexiblen Leitungen, ohne Zugentlastung usw.) gehört mit dem Seitenschneider entsorgt! Ebenfalls volle Zustimmung.

Hat jedoch ein Mieter die Steckdosen getauscht und nicht richtig angeschlossen (PEN nur an Polkontakt und nicht an PE), ist es die Pflicht des Fachmann bei der Prüfung die korrekte Nullung wiederherzustellen! Bei Steckdosen ohne angeschlossenen Schutzleiter gibt es bei mir kein "bestanden". Im Gegenteil, ich bin ja gerufen worden, um zu prüfen, dass die Mieter nix vermurkst haben.

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Es hat ja nie eine Nullung gegeben - die besagte Anlage aus oberen Beispiel ist so alt, da wurden Steckdosen ohne PE verbaut - die waren nur 2polig. Und der Austausch ist keine 5 Jahre her, also eindeutig nach Verbot der Nullung! Es gab nie eine Nachrüstung, weder Nullung noch Schutzerdung! Genaugenommen gibt es in den Häusern auch immer noch keinen PA, die Erder hängen immer noch am Wasserrohr ... mehr oder weniger ... die sind/waren angelötet ... das willst du alles gar nicht wissen, da steht man mit einem Bein im Knast was da alles noch nicht gemacht wurde, dass des Teil noch in Betrieb ist - Vattenfall ist aber informiert und hat m.W. schon Nachbesserung gefordert ... da ist noch mehr Müll - nicht nur elektrisch - ich würd da nichtmal einziehen wollen wenn die mir Miete fürs dort wohnen zahlen ... Wenigstens bedarf es keines Schlüssels um in die Wohnungen zu kommen, kann man also nix verlieren :( Und Gedanken über die Sachen im Keller brauch man sich auch keine machen, die lernen von alleine laufen und rennen weg .... :shock:

Lass es besser drüber nachzudenken, ist so ein absolutes Negativbeispiel für alles irgendwie dieser "Wohn"block ;)

Ich geh lieber zu unseren Gewerbekunden, da gibts Klima, Kaffee, hübsche Frauen und i.a.R. vernünftige Arbeit in funktionierenden und sichere(re)n Anlagen...
 
T.Paul schrieb:
Es hat ja nie eine Nullung gegeben - die besagte Anlage aus oberen Beispiel ist so alt, da wurden Steckdosen ohne PE verbaut - die waren nur 2polig. Und der Austausch ist keine 5 Jahre her, also eindeutig nach Verbot der Nullung! Es gab nie eine Nachrüstung, weder Nullung noch Schutzerdung!
Ok. Ok. Auch richtig. Aber das ist nun wirklich ein Extrembeispiel und hat nichts mehr mit diesem Thread zu tun.

Der fragliche Deckenauslass hat eine grüngelbe Ader und seit es grüngelbe Adern gibt (1966), sind diese für eine Schutzfunktion zuständig.

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Ich hab auch schon Grün/Gelbe an LSS angeschlossen gesehen - ist ja nicht die Regeln, aber man sollte sich doch besser absichern, dass es ein PEN ist, egal wie wahrscheinlich es ist ... ich hab vorhin Staub auf einer von diesen alten Rohrverteilerdosen mit dem Metalldecken abgewischt um die Schraube zu finden und nen Schlag bekommen, weil Innen die Isolation weg war und son Depp zu blond war mit ner Dolü-Klemme umzugehen (fast 2cm herausragende Adern) ...
 
T.Paul schrieb:
Ich hab auch schon Grün/Gelbe an LSS angeschlossen gesehen - ist ja nicht die Regeln, aber man sollte sich doch besser absichern, dass es ein PEN ist, egal wie wahrscheinlich es ist ... ich hab vorhin Staub auf einer von diesen alten Rohrverteilerdosen mit dem Metalldecken abgewischt um die Schraube zu finden und nen Schlag bekommen, weil Innen die Isolation weg war und son Depp zu blond war mit ner Dolü-Klemme umzugehen (fast 2cm herausragende Adern) ...

Ja, ich habe auch schon mal grüngelb im HAK als Außenleiter in der Verbindungsleitung zur HV angeschlossen gesehen.

Und ich bin sicher, dass das kein Heimwerker war. Es handelte sich um ein TT-System und die Verbindungsleitung war NYM-J4x16 gewesen. Da hat wohl einer gesagt, dass der N unbedingt blau sein muss. Da hat der Spezi dann wohl messerscharf kombiniert, dass dann ja nur schwarz/braun/gnge für die Außenleiter übrigbleiben können, wenn man mal davon ausgeht, dass er NYM-O nicht kennt ;-)

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T.Paul schrieb:
eloo schrieb:
T.Paul schrieb:
- ich hinterlasse bei neu eingezogenen Mietern ne Baufassung mit Lampe um Licht im Raum zu haben, aber das wars - ich führe keine Nullung aus.

Hallo,
danke T.Paul.

hab ich auch so gemacht.
Da die Wohnung einem Privatmenschen gehört, aber durch eine „Wohnungsgesellschaft“ vermietet wird, sollten sich die Studenten doch mal an diese Gesellschaft zwecks neuverkabelung wenden. Mal sehen, was die sagen, … und erst der Vermieter.

Gruß
 
Alles wird gut

Der Thread ist ja schon ziemlich alt, ich schreib aber noch was dazu.
4 Seiten Gequatsche mit technisch durchaus richtigen Ratschlägen und Meinungen, aber auch mit falschen.
Wenn ein Laie wie eloo fragt, dann gibt es meiner Meinung nach nur eine richtige und auch gute Antwort. Der Laie kann nicht nachprüfen, ob der gelbgrüne Leiter wirklich ein PEN ist.
Da gibt es viel zu viele Möglichkeiten, dass die Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind.

Ich würde den Bewohnern den Kauf einer Leuchte empfehlen, die die Bedingungen der doppelten Schutzisolation erfüllt. Die hat dann auch keinen Anschluss für einen Schutzleiter.

Also eine Vollplastleuchte oder eben, wie schon empfohlen, so eine hängende Plastikfassung mit Plastik-Baldachin.Solche gibt es dann auch mit hübschem Lampenschirm aus Reispapier oder so.

Die Kosten für die Nachrüstung eines Schutzleiters, der diesen Namen verdient sind dann meistens doch so hoch, dass bezüglich der Modellauswahl bei der Leuchte ein Kompromiss leicht fallen sollte.
Das wäre meine Lösung, mit der ich nicht mit einem Bein im Gefängnis stehe.

Zusätzlich würde ich aber mit dem Hausbesitzer Kontakt aufnehmen, um einen Auftrag für eine komplette Neuinstallation zu bekommen.
Wenn man anlässlich des Besuchs in der Wohnung (wegen der Leuchte) noch einige gravierende Fehler innerhalb der kompletten Elektroinstallation findet, kann man dem Hausbesitzer gerne erklären, weshalb er schon seit Längerem mit hohen Schadenerstzforderungen im Unglücksfall rechnen muß.
Spätestens nach dieser Belehrung (mit Dokumentation) steht er dann auch mit einem Bein im Gefängnis.
 
Manche haben echt nicht besseres zu tun als 3½-jährige Beiträge wieder aufzuwärmen und den "4 Seiten Gequatsche" noch etwas hinzuzufügen.
Und den Tipp an den Hausbesitzer heranzutreten, kann man zwar versuchen, aber er ist dazu nicht verpflichtet, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung i.O war, zudem die Whg für 2-4 Wochen unbewohnbar wäre. (Mietausfall, Stellen einer Ersatzunterkunft) Außerdem könne er diese Modernisierungsmaßnahme mit 11% jährlich als Aufschlag zur Miete honorieren, auch über das 9te Jahr hinaus!

mfG
 
Hallo es wurde nie erklärt wie man erkennen kann welcher Draht der Leiter oder er Neutralleiter/ bzw. der Nullleiter ist, das ist besonders bei Altinstallation anhand der oft fehlenden Draht- Farben äußerst unsicher. Man könnte in einem solchen Fall versehentlich auch den Leiter brücken. In einem unklaren Fall ist es besser nicht zu brücken

mfg Sepp
 
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