nur eine Phase in Einliegerwohnung

Diskutiere nur eine Phase in Einliegerwohnung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo & Guten Tag, als ich vor kurzem ein altes 2-Familienhaus (Baujahr 1962) gekauft habe, bin ich auf dieses Forum gestossen und habe...
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Hallo & Guten Tag,

als ich vor kurzem ein altes 2-Familienhaus (Baujahr 1962) gekauft habe, bin ich auf dieses Forum gestossen und habe interessiert diverse Beiträge gelesen. Jetzt würde ich gerne auch eine Frage platzieren und eure Meinungen hören.
Gleich vorab ich plane nichts an der Installation ohne Elektriker zu verändern. Allerdings bin ich neugierig und kann nicht abwarten bis der Elektriker vorbei kommt.
Wie gesagt ich habe ein 2-Familienhaus gekauft, die Hauptwohnung ist 2002 komplett saniert, die Einliegerwohnung ist im Ursprungszustand, Hier habe ich bis zum Unterverteiler alles abgeklemmt, auf Spannungsfreiheit geprüft und angefangen die künftige Installation anzuzeichnen. Nun zur Situation: der Herd hat eine Zuleitung(2,5mm2) die nicht über den Unterverteiler in der Wohnung läuft sondern aus dem Hauptverteiler im Treppenhaus versorgt wird. Aus meiner Sicht so nicht i.O., aber lösbar in dem ich ne Verteilerdose setze und die Leitung über den Wohnungsverteiler führe und dort absichere.
Der Unterverteiler hat nur eine Phase die über Sicherungen für jeden Raum geführt wird. Meine Frage ist eine Unterverteilung mit nur einer Phase in der Wohnung so weiterhin i.O., auch nachdem ich alle Leitungen in der Wohnung erneuert habe? Oder müsste hier die Unterverteilung 3-Phasen haben und mit 63A abgesichert sein?

Danke für eure Antworten und nen schönen Abend!
 
Da gibts doch den Spruch mit Kanonen und Spatzen, der fällt mir dazu ein, wenn du eine kleine Wohnung ohne weiteres mit 3x63A absichern willst.

Um zu klären, wie hoch eine Wohnung abgesichert werden soll, ist die Absicherung im HAK ein wichtiger Punkt. Zudem muss geklärt werden, was du in der Wohnung benötigt. Das klärst du dann am besten bei der Planung zusammen mit dein Elektriker ab.

Wenn du doch vorhast die Wohnung zu renovieren, warum dann das gepfusche mit der Verteilerdose? Verlege doch für den Herd eine neue Leitung, wie für alle anderen Stromkreise auch, inkl. neue UV, dann ist es doch sofort vernünftig.

Marcel
 
Danke für deine schnelle Antwort!

Die Idee mit der Verteilerdose ist der Versuch eine Renovierung des 2002 renovierten Treppenhauses zu vermeiden. Ich wollte jetzt nicht anfangen dort neue Schlitze zu fräsen;-)Weil dann kann ich ja gleich 3 Phasen in den Verteilerschrank legen, das ist die große Lösung, ich suche ja eher nach ner kleineren, die Arbeiten ausserhalb der Wohnung nicht nötig werden lässt!
 
OK, verstehe ich. Grundsätzlich gibt es keine Drehstrompflicht. Somit kannst du dann deine vorhandene Wechselstromleitung vielleicht weiterhin verwenden. Das sollte dann dein Elektriker klären, zumal die Leitung auch von 1962 ist, was nicht gerade ein paar Tage her ist. Darüber hinaus muss ein Potentialausgleich vorhanden sein, wenn nicht, dann kommst du ohne den neuen Flur aufzuschlitzen nicht bei rum.

Gruß Marcel
 
Marcel85 schrieb:
Grundsätzlich gibt es keine Drehstrompflicht.

Nicht?

10 Elektrische Verbrauchsgeräte

10.1 Allgemeines

(6) Elektrische Verbrauchsgeräte mit einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6 kW müssen als Drehstromsystem ausgelegt sein und entsprechend angeschlossen werden. Hierzu zählen z.B. Motoren, Elektrowärmegeräte, Geräte zur Heizung oder Klimatisierung.

(Quelle: TAB)

Der Endstromkreis sowie der Stromkreisverteiler, sprich alles, woran definitiv gearbeitet wird, sollten so ausgelegt sein, dass eine spätere Umrüsten zu einem vollständigen Drehstromsystem ermöglicht wird.

Zu beachten ist, dass die für Auslegung auf Drehstrombetrieb geeigneten Querschnitte nicht ausreichend sind eine Haushaltsübliche Herdkombination 1-phasig komplett zu betreiben - die dafür benötigte Leistung im 1-Phasenbetrieb erfordert höhere Querschnitte und Absicherungen.

Der "geplante Überlastbetrieb" ist ebenso unzulässig, so dass man sich mit dem wirtschaftlichen Argument gegen die Erneuerung der Zuleitung auf sehr dünnem rechtlichen Eis bewegt. Wie immer gilt: Wo kein Kläger ... Aber richtig ist anders.
 
Meine Antwort bezog sich auch auf die kleine Wohnung des TE und ich gehe mal davon aus das da keine Werkstatt reinkommt.
 
T.Paul schrieb:
Marcel85 schrieb:
Grundsätzlich gibt es keine Drehstrompflicht.

Nicht?

10 Elektrische Verbrauchsgeräte

10.1 Allgemeines

(6) Elektrische Verbrauchsgeräte mit einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6 kW müssen als Drehstromsystem ausgelegt sein und entsprechend angeschlossen werden. Hierzu zählen z.B. Motoren, Elektrowärmegeräte, Geräte zur Heizung oder Klimatisierung.

(Quelle: TAB)

Fehlt nur noch der Hinweis auf die DIN - Belastbarkeit mit 63 A.

Lutz
 
Hallo zusammen,

Danke für die Beiträge.

Also Geräte mit mehr als 4,6KW will ich nicht anschliessen. Neben der Beleuchtung, Steckdosen für haushaltsübliche Geräte,4xRolladenantriebe, ner Kühlgefrierkombi, Spülmaschine und dem erwähnten Herd/Backofen ist nichts geplant.

@T.Paul
Die Anmerkung habe ich nicht verstanden, der Herd hat ja ne getrennte 3-phasige Zuleitung. Vielleicht habe ich als Laie aber deine Anmerkung einfach nicht verstanden.Vielleicht kannst du nochmal nachschärfen.

@Elo22:
Belastbarkeit mit 63A hatte ich so verstanden. Ist nur erforderlich wenn auch der Abgang am Hausanschluss mit 63A abgesichert bzw. ausglegt ist?

@Marcel85:
Kann ich die davon ausgehen, dass es einen Potentialausgleich gibt, wenn N und Schutzleiter auf ne Schiene im Unterverteiler geführt sind?

Der Elektriker hat leider erste Ende nächste Woche Zeit und ich bin dabei einzuplanen was alles auf mich zukommt!

Danke für die Antworten!
 
Ich verstehe das Ganze von Grund auf nicht, was ist hier mit Einliegerwohnung gemeint?

Für mich ist eine Einliegerwohnung eine völlig getrennte Wohnung, mit eigenem Zähler und natürlich nachfolgend völlig getrennter Verkabelung die nichts mit dem "Haupthaus" gemeinsam hat.

Der Mieter der Einliegerwohnung hat nämlich das Recht seinen Versorger selbst zu wählen, das kann er nicht wenn er "vom Haupthaus mitversorgt wird".

Nehmen wir aber mal an als Einliegerwohnung wird nur ein getrennter Wohnbereich gemeint, der momentan von der eingenen Familie mitbenutzt wird, wer sagt daß nicht in 5 Jahren da ein wirklich "fremder" Mieter wohnt?

Dann wäre wieder eine Umstellung der Anlage erforderlich, also dann doch jetzt schon richtig, mit kompletter Verlegung von Drehstrom, der spätere Mieter wird auch einen normalen Elektroherd benutzen wollen!

Ciao
Stefan
 
Die Zuleitung zur Wohung würde ich auf keinen Fall in der Renovierung aussparen.
Dei Zuleitung wired auch noch in TN-C, also mit PEN Leiter erstellt sein.
Ich kann hierzu nur empfehlen Die Zuleitung neu zu machen um ein TN-S Netz für das ganze Haus zu erzeugen.
Diese Zuleitung in 5 adrig und für 63A ausgelegt.
Der Herd dann von dem auch neu erstellen Unterverteiler abnehmen.

Zusätzlich zu den in der DIN geforderten Dingen würde ich jeden Endstromkreis über FI führen. Extrakosten = 0€
 
Hallo das E Unternehmen hat bei Neubau meines Sohnes den Anschluss mit 3 x 35 A ausgeführt scheinbar sind in Österreich nicht 63 A vorgeschrieben.
Die Baufirma
hat zum Hochkranbetrieb eine Absicherung mit 3x35 A vorgeschrieben was allerdings nicht den Vorschritten entsprechend durchgeführt wurde und während der Bauzeit problemlos funktioniert hat . Eine Selektivität war aber sicher nicht gegeben.Ein auch in Österreich bekannter Spruch aus Deutschland lautet etwa so scharf schießen die Preußen nun auch wieder nicht
. mfg Sepp
 
Den Zusammenhang der letzten Antwort (von schick josef) zu meinem Thema kann ich nicht herstellen.

@Octavian1977
Danke für die Antwort.
Unabhängig davon, dass du mit der Zuleitung sicher Recht hast, eine Frage zum Netz.
Wenn ich eine Phase habe, N und Schutzleiter getrennt in die Wohnung geführt ist, habe ich dann nicht die Voraussetzung für ein TN-S Netz. TN-C in der Wohnung würde doch bedeuten, dass der Schutzleiter erst im Schaltschrank der Wohnung aufgeteilt werden würde. Oder habe ich das falsch verstanden?

Danke und Grüße
 
@SKO:
Richtig es ist eine komplett getrennte Wohnung mit einem eigenen Anschluss, so dass der Vermieter auch selbst seinen Anbieter wählen kann, nur der Anschluss sitzt im Treppenhaus in unserem Fall sogar oben, weil wir den Strom über das Dach bekommen. In der Wohnung ist lediglich ein Verteilerschrank, an diesen Verteilerschrank ist aber nur eine Phase,N und Schutzleiter geführt. Der Herd hat eine eigene Zuleitung (5x2,5mm2) direkt aus dem Anschluss im Treppenhaus, wird aber nicht über den Verteilerschrank geführt.
 
Wenn die Zuleitung bereits aus N L und PE besteht, ist es wirklich schon ein TN-S Netz, das würde mich allerdings bei dem Baujahr wundern vor allem, da sicher innerhalb der Wohnung noch klassisch genullt war.
Oder handelt es sich um ein TT Netz?

Allerdings gibt es noch folgende Probleme:
Die Zuleitung wird auch entsprechend alt sein und von der dimensionierung gemäß den damaligen Regelungen erstellt worden sein. Das bedeutet, daß die Zuleitung für heutige Ansprüche unterdimensioniert ist. Eine einigermaßen symetrische Aufteilung auf das Drehstromnetz ist somit nicht möglich.
Folge davon: Auf einer der Phasen hängt die gesamte Last dieser Wohnung plus etwa 1/3 der anderen Wohnung, die anderen Phasen sind nur mit ca 1/3 von einer Wohnung belastet.

Eine Zuleitung für die Wohung sollte in mindestens 5x16mm² ausgeführt werden, je nach Leitungslänge auch ein höherer Querschnitt.

Die alte Leitung wird sicher einen deutlich geringeren Querschnitt haben, der Spannungsfall wird damit nicht einzuhalten sein.

Schlecht wäre auch alles Neu zu machen und dann gibt es irgend wann ein Problem mit der veralteten Zuleitung und man fägt wieder an.
 
Hi Octavian1977,

zum Thema klassische Nullung --> teils, teils...
die Verkabelung ist sowieso ein kleines Chaos, da man versucht hat, Steckdosenversorgung und Beleuchtungsversorgung zu trennen, aber offensichltich irgendwann den Überblick verloren hat.
Bei den Steckdosen findest man klassiche Nullung ebenso, wie Grün-Gelbe Schutzleiter die für die Phase der Terrassenbeleuchtung verwendet wurden. Ganz zu schweigen von der Überraschung, dass man alle Sicherungen rausnimmt am Herd aber noch Spannung anliegt.

5x16mm2 ist definitiv nicht ausgeführt, da ich ja nur eine Phase habe....und somit sehe ich schon werde ich wohhl nicht herumkommen im Treppenhaus neue Leitungen zu verlegen.
Nur noch ne Verständnisfrage: Ich habe 3,5 Stockwerke, die Wohnung und unsere Hauptwohung über 2,5 Stockwerke wäre es eine Option für jedes Stockwerk eine Phase zu nutzen. Also für die Mietwohnung eine (wie aktuell ausgeführt), für das erste OG eine, und für 2. OG plus Galerie eine, oder so eine Aufteilung nicht sinnvoll?

Danke für deine Ratschläge und die Zeit!
 
offence schrieb:
Ganz zu schweigen von der Überraschung, dass man alle Sicherungen rausnimmt am Herd aber noch Spannung anliegt.

Das hört sich ja an, als sein der Herd an einem anderen Zähler angeschlossen. Dann benötigst du dafür eine neue Zuleitung und Drehstrom.

Marcel
 
offence schrieb:
Richtig es ist eine komplett getrennte Wohnung mit einem eigenen Anschluss, so dass der Vermieter auch selbst seinen Anbieter wählen kann, nur der Anschluss sitzt im Treppenhaus in unserem Fall sogar oben, weil wir den Strom über das Dach bekommen.

Wie soll das denn funktionieren? Wo sitz denn der Mieter-Zähler?

offence schrieb:
In der Wohnung ist lediglich ein Verteilerschrank, an diesen Verteilerschrank ist aber nur eine Phase,N und Schutzleiter geführt. Der Herd hat eine eigene Zuleitung (5x2,5mm2) direkt aus dem Anschluss im Treppenhaus, wird aber nicht über den Verteilerschrank geführt.

Über welchen Zähler läuft der denn?

Lutz
 
offence schrieb:
Also Geräte mit mehr als 4,6KW will ich nicht anschliessen.

Eine übliche E-Herd-Kombination hat etwa 10 kW.

offence schrieb:
Die Anmerkung habe ich nicht verstanden, der Herd hat ja ne getrennte 3-phasige Zuleitung. Vielleicht habe ich als Laie aber deine Anmerkung einfach nicht verstanden.

Die dazugehörige Absicherung sollte aber vom Wohnungsnutzer zugänglich, und damit, meinem Verständnis deiner Situation nach, im Stromkreisverteiler der Wohnung sitzen, was ohne Drehstrom zu diesem Verteiler nicht geht.
 
In Wechselstromzeiten hat man die Wohnungen gleichmäßig auf die drei Phasen aufgeteilt, sofern überhaupt Drehstrom im Haus war

Für Anlagen aktuellen Baujahres ist das nicht mehr zulässig.
 
nein ! du darfst nicht jedes Stockwerk für jeweils eine Phase benutzen. da jede Wohnung mit einem 3phasennetz mit n und pe eingespeist werden muß.
zum anderen gibt es eine max. leistungsbegrenzung im 1phasen betrieb, die ich leider nicht finde. VDE oder TAB steht sie drin.

größte murks ist schon die Verwendung des PE als Phase für die Stromversorgung der terrase. völlig falsch.

es bleibt dir leider nichts übrig als ne sep. leitung zu installieren und alle fremden Leitungen aus der anderen Wohnung ab zu klemmen.

und nach TAB hat jede wohnung einen 63A anschluß .
 
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Thema: nur eine Phase in Einliegerwohnung
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