Offene Verdrahtung in Decken zulässig?

Diskutiere Offene Verdrahtung in Decken zulässig? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen. Ich ärger mich momentan mit einem Fachplaner und einer Elektrofirma rum. Es geht um den Anschluss von Einbauleuchten in einer...
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Teili

Guest
Hallo zusammen.
Ich ärger mich momentan mit einem Fachplaner und einer Elektrofirma rum.
Es geht um den Anschluss von Einbauleuchten in einer abgehängten Regibsdecke

http://s9.postimage.org/r3p74auqj/Lampe_4_OG.jpg

Ich bin der Meinung, das dies nach VDE nicht zulässig ist. Was meint Ihr dazu?

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Gruß

Teili
 
So ist das nicht in Ordnung.
Ein ganz normaler Aufputzverteiler hätte hier gereicht.

Wenn das wirklich ein Fachbetrieb gemacht hat....tststs
 
Also das ist so definitiv nicht in Ordnung!
Alleine schon den Beidraht so nahe an den Wagos zu lassen macht Bauchschmerzen.Davon abgesehen,daß das ganze in eine Verteilerdose gehört. *kopfschüttel*
 
Vielen dank schonmal für eure zahlreichen Antworten...

Ich bräuchte Verweise auf die VDE, wo drin steht das dies keine fachgerechte Installation ist.

Hoffe ihr könnt mit weiterhin so gut helfen


Gruß

Teili
 
Also es gibt Verlegesysteme.

Nach VDE 0100-520 528.1 ist es erforderlich das Kabel oder Leitungen die nicht die höchste vorkommende Spannung isoliert sind räumlich durch Trennstege von einander zu trennen sind.
Nach 0100-510 müssen Klemmstellen der Umgebung nach gegen Fremdkörper und Feuchtigkeit geschützt werden. Dies ist mit einer vollkommen offen Klemmstelle nicht zu erreichen.[/quote]
 
Ich weiß garnicht wo das Problem liegt. Gängige Praxis, bei Lampeninstallation ;D;D
 
Mal abgesehen, dass ich das auch nicht schön finde, dass ich das so nicht realisieren würde und mir mehrere Ideen in den Sinn kämen, wie man sowas gestalten könne, frage ich einmal - auch um zu polarisieren - in die Runde:

Warum eigentlich nicht?

In Normen und Gesetzen gilt das geschriebene Wort und nicht, was der Autor sich dabei vorgestellt hat.
Die Rechtslehre schrieb:
Verbatim et litteratim

Gucken wir doch mal:
elektroblitzer schrieb:
Nach VDE 0100-520 528.1 ist es erforderlich das Kabel oder Leitungen die nicht [gegen] die höchste vorkommende Spannung isoliert sind[,] räumlich durch Trennstege von einander zu trennen sind.
Ich erhebe Zweifel daran, dass das YSTY (oder was das ist) nicht gegen 230VAC isoliert ist. Wen man den Beidraht mit Isoband umwickeln würde (Beispiel!), ginge das anhand dieser Norm klar.

elektroblitzer schrieb:
Nach 0100-510 müssen Klemmstellen der Umgebung nach gegen Fremdkörper und Feuchtigkeit geschützt werden. Dies ist mit einer vollkommen offen Klemmstelle nicht zu erreichen.
Die "Klemmstelle" ist von allen Seiten umschlossen. Wenn der Kettensägenmörder sich nicht durch die Decke schneidet oder das Gebäude im Meer versinkt, sind die Bedingungen nach dem Wortlaut dieser Norm erfüllt.

s-p-s schrieb:
VDE 0100-520
526 Elektrische Verbindungen
- Der Anschluss und die Verbindung von Leitern muss auf isolierender Unterlage,in isolierender Umhüllung oder in Anschlussräumen erfolgen
Nehmen wir mal an, die Leitungen seien fixiert - ist eine Rigips-Platte als elektrischer Leiter bekannt? Irgendwie greift das nicht voll.

HINWEIS:
Nochmal für die Fingerwedler - Ganz klar! Schön ist das nicht. Ich heiße diese Ausführung auch nicht gut. Aber es fällt mir schwer, eine Norm heranzuziehen, aus der unwiderlegbar herauszulesen ist, dass hier der Fall "So nicht! Verboten!" vorliegt.
So leid es mir tut - abgesehen vom unisolierten Beidraht (=> Grauzone) erkenne ich nichts, was die die rote Linie der Sorgfaltspflicht verletzt.
Und wer jetzt schimpfen will, der möge sich bitte erst damit auseinandersetzen, was der Begriff der Sorgfaltspflicht juristisch darstellt.
 
Habe was ähnliches vor kurzem gesehen. Installateur aus Lettland.

Die beiden Leitungen NYM 5x10mm² in dem Schrumpfschlauch sind mit einem NYM 5x16mm² verbunden.
Keine Ahnung wie.
Haben da den Auftrag zur Installation des Messwandlerschranks.

http://s17.postimage.org/hspsphxu3/image.jpg

Befindet sich alles in einer geschlossenen Trockenbauwand.

Sind Abzweigdosen in einer Wand erlaubt? Wäre ja auch nur zugänglich durch Ausbau der Verteilung
 
Hallo in alten Zeiten hat es beim damals üblichen"weisseln" der Räume öfter etwas gebblitzt wen etwas Kalkbrühe in die wohl keinem mehr bekannten Aufputz- Porzellan- Abzweigdosen hineingeflossen ist.


mfg sepp
 
Aber sicher kenne ich diese Abzweigdosen noch, in denen immer so 'sehr viel Platz' war.
werner
 
Also alles in die Decke und Wände pfuschen und im Fehlerfall mit Kalkbrühe auf die Suche machen
 
Re.

Servus!

Also bei uns in Österreich ist so eine Verlegung aus mehreren Gründen unzulässig, als Mangel zu werten und durch die ausführende Firma richtigzustellen!

Ich erwähne jetzt absichtlich keine Normenverweise, da die ÖVE ja etwas von der DIN-VDE abweicht.

Hier die Argumente, die gegen diese Ausführung sprechen:

- Keine Schutzmaßnahme im Bereich der Klemmstelle (230V-Stormkreis)! Entweder ein geerdetes Metallgehäuse oder eine FR-Dose, die als schutzisoliert gilt. Drähte, die nur Basisisolation aufweisen, stellen keinen ausreichenden Schutz bei indirektem Berühren dar. Das bezieht sich genauso auf elektrisch leitende Teile der Deckenkonstruktion.
Mindestschutzart von Klemmstellen bzw. basisisolierten Drähten ist IP 20.

- Unzulässige Verlegeart! Mantelleitungen sind in jedem Fall in einem Tragsystem (PVC-Rohr) zu führen. Klemmdosen sind an der Decke zu befestigen - fliegende Montage unzulässig.
Zwischendecken werden gerne als großer Kabelkanal betrachtet - dem ist aber nicht so!

- Unzulässige Trennung zu Stromkreisen kleinerer Spannung. Entweder durch Abstand oder durch Trennstege. Fliegende Klemmen erfüllen dies nicht!

Ich bin mir sicher, dass die genannten Punkte auch in der DIN-VDE eingearbeitet und verbindlich sind. Jetzt gilt es nur noch, die zutreffenden Stelle rauszusuchen.

mfg Manuel O.

-
 
Es fehlt auch die Zugentlastung für die Klemmen.

@ Agend BRD JY(St)Y ist für 230V~ nicht zugelassen.
Diese Isolierung ist nur bis 300V= zugelassen.
Bei 230V~ liegt die Spitzenspannung bei 325V ohne die zulässige Toleranz von +- 10%
 
Re.

Was bei "fliegenden" Klemmstellen dieser Art auch ein Problem darstellen kann, ist der Brandschutz.
Abhängig von der baulichen Konstruktion sind unter Umständen zusätzliche Richtlinien zu beachten.

Beispielsweise die Verwendung von brandhemmendem Installationsmaterial mit der Kennzeichnung "H".

Wie von Octavian bereits angemerkt, darf auf Klemmstellen keine mechanische Last wirken - daher immer Zugentlastung. Daraus ergibt sich auch eine "Klemmdosenpflicht" für Stromkreise mit geringer Spannung.


Falls es jemanden interessiert: Unter www.kfe.at findet ihr unter "Technische Informationen" eine Datenbank über sämtliche ÖVE-ÖNORMEN, die ihr gratis downloaden könnt.
Oftmals verweisen, wie auch die DIN-VDE Normen, die ÖNORMEN auf EN-Normen. Somit ergibt sich oft ein "gemeinsamer Nenner".

Gruß aus Österreich,

Manuel
 
Re: Re.

manuel82 schrieb:
Wie von Octavian bereits angemerkt, darf auf Klemmstellen keine mechanische Last wirken - daher immer Zugentlastung. Daraus ergibt sich auch eine "Klemmdosenpflicht" für Stromkreise mit geringer Spannung.

So viel ich weiß, gilt die Zugentlastung für bewegliche Leitungen von ortsveränderlichen Verbrauchern.
Hier bewegt sich aber nichts.
werner
 
Falsch auch für Leitungen deren Bewegung nicht auszuschließen ist (z.B. bei auswechseln einer Leuchter oder sonstige Arbeiten in der Decke) ist eine Zugentlastung vorzusehen.

Man sollte auch anmerken, daß hier auch flexible Leitungen zu verwenden wären.
Nur weil hier NYM verwendet wurde heißt das nicht, daß hier automatisch eine feste Verlegung vorliegt.

Warum bekommt sonst ein Elektro-Herd eine flexible Zuleitung mit Zugentlastung?
 
Seien wir mal ehrlich..

Du kommst zum Kunden xyz, seine Einbauleuchten sind ohne Fkt.
wat machste, nimmst die erste Lampe raus und suchst den Trafo indem man an der strippe zieht.
Das mag bei einzel Trafos noch gehen, aber wenn die Decke recht voll liegt mit Kabeln und dann auch noch Gruppen verschaltet sind da freut sich jeder über ne Zugentlastung und Dosen.
Wenn dir da so ne Klemmstelle in der Decke flöten geht.. gute nacht
 
Bezogen auf die Zugentlastung sehe ich das genauso wie Octavian.

Das auch bei fester Installation in bestimmten Fällen eine Zugentlastung notwendig ist, ergibt sich aus der Vorgabe der zu verwendenden Betriebsmittel.
Die Einführungen in FR-Dosen dienen nicht nur der Schutzart sondern sie fangen auch den mechanischen Druck bzw. Zug ab!

Fakt ist, dass die Verlegung einer Mantelleitung in vorliegenden Fall sowieso unzulässig ist, da eine Zwischendecke kein Tragsystem ist! Allenfalls wäre eine flexible Leitung in gewissem Rahmen zulässig - natürlich mit Zugentlastung.

mfg
 
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