PA-Schienen in Häusern der 60iger Jahre üblich?

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ellaiin

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Hallo zusammen,

War es in den 60igern schon üblich, PA-Schienen anzuschließen?

Ich finde eine solche im Haus nicht. Die Emailbadewanne wurde bspw. an die Kupferwasserleitung angeschlossen.

Wie könnte der PA für die Stromleitungen aussehen?

Ich möchte Elektroleitungen erneuern und erwäge geschirmte Leitungen hierfür zu verwenden. Was ist hierbei zu beachten - vor allem wenn es keine PA-Schiene gibt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße
Ellain
 
Üblich war eine direkte PA-Verbindung vom HAK zur Kaltwasserleitung.
 
wieso willst du geschirmte Leitungen?
Für normale Stromkabel sehe ich da keinen Sinn drin.
 
Raiden schrieb:
wieso willst du geschirmte Leitungen?

Vermutlich aus Baubiologischen Gründen, zur Reduzierung der Ausdehnung von E-Feldern. Wenn dem so ist sei anzumerken, dass die Verwendung geschirmter Leitungen allein zur feldarmen Elektroinstallation nicht ausreicht.
 
....Moin! Moin!
War es in den 60igern schon üblich, PA-Schienen anzuschließen?
....Nein!
Wie könnte der PA für die Stromleitungen aussehen?
....Schutzpotentialausgleichsschiene neben den HAK setzen, alle notwendigen Bauteile einbinden, also Heizungsleitungen, Kabel für TV, Wasserleitung, Gasleitung, Schutzleiter je nach Netzform, Erder setzen, usw., usw.,(Google unter Schutzpotentialausgleich)
- vor allem wenn es keine PA-Schiene gibt?
....Bei größeren Änderungen mußt Du nach gültiger Vorschrift anpassen, also PA setzen.
....Sprech das Ganze mit einem Elektriker durch und plane mit ihm, was Du selbst machen kannst!
Mit freundlichen Grüßen
Dino
 
Früher war es üblich und zulässig die Erdung über die eingeführte Wasserleitung im Keller zu erzeugen.

Dies ist heute verboten.
Im Normalfall gab es dazu ein Schreiben des örtlichen Energieversorgers / Wasserversorgers, daß ein geeigneter Erder nachzurüsten ist, da heute Kunststoffleitungen verlegt weden die natürlich keine erdenden Eigenschaften besitzen.

Bei Erneuerung der elektrischen Anlage muß ein ausreichender Erder gesetzt werden sowie eine Potentialausgeleichsschine gesetzt werden.

Die Verwendung von geschirmten Leitungen halte ich für völlig unsinnig.
 
Es gibt keine pauschale Forderung, das eine Anlage einen Erder haben muss. Ergo ist dieser auch nicht zwingend nachzurüsten. Anlagen im TN-System laufen in Altbauten so gut wie immer ohne Erder.
 
Hallo Ego!
In den TAB des Versorgers EWE heißt es:

2. Umstellung zum TN-System
Bei der Umstellung der Schutzmaßnahme ist generell die zuständige Bezirksmeisterei
von EWE NETZ zu informieren, um evtl. technische Fragestellungen zu klären. Grundsätzlich
ist zu beachten, dass die Kundenanlage über Schutzerdung und Schutzpotenzialausgleich
gemäß VDE 0100-410 und TAB 2007 verfügen muss. Der Kunde oder dessen
Installateur ist für einen normenkonformen Zustand der Anlage verantwortlich.

Ich hab das immer so verstanden, dass ein Erder zwingend nötig ist. Egal ob TT oder TN...
Mit freundlichen Grüßen
Dino
 
In den Altbauten wurde die Wasserleitung als Erder genutzt. (TN genauso wie im TT)

Wird dieser "Erder" nun durch umbau auf Kunststoffleitungen "entfernt" muß auch wieder ein Erder erstellt werden.

Bei Neuanlagen ist grundsätzlich ein Erder zu erstellen.
 
Nein, das stimmt nicht.

Nur weil die Wasserhausanschlussleitung leitfähig war, bedeutet das nicht, das nun ein Erder nachgerüstet werden muss.

Ist das Haus vor Baujahr 2007(nach dem DE-Link, eigentlich kenne ich die forderung nach Erder im Neubau schon mindesten 10Jahre länger), ist im TN-System kein Erder nötig(muss somit nach wegfall der erdenden Wasserleitung auch nicht nachgerüstet werden), so dies nicht ein anderer Umstand (Antenne welche geerdet werden muss/Blitzstromableiter etc.) fordert.
 
Ab 2007 war für jedes Gebäude ein Fundament- oder Banderder zwingend vorgeschrieben.

Laut dem de-PDF von Herrn Hörmann war die Nutzung der Wasserleitungen in Neubauten ab DIN VDE 0190 von Mai 1973 untersagt.

Dem nachstehenend TWS-Merkblatt nach muss es sogar schon 1970 Bestimmungen z. B. von Wasserversorgungsunternehmen gegeben haben, wonach die Nutzung der Hauszuleitungen für Erdungszwecke untersagt war.

TWS-Merkblatt (Auszüge)

Wasserrohr darf kein >>Erder<< mehr sein
Termin 30. September 1990


In früheren Jahren wurde vielfach die Hausinstallationsanlage über die hausinternen Wasserohrnetze mit dem Rohrnetz des Versorgungsunternehmenes verbunden. Das Rohrnetz wurde also als >>Erder<< für die kundeneigene elektrische Anlage verwendet. Diese Zweckentfremdung des Rohrnetzes als >>Hauserder<< erfolgte grundsätzlich ohne Zustimmung des Versorgungsunternehmens.

Es muß daher nach einem Übergangszeitraum von nunmehr 20 Jahren die Erdung der Hausanlage endgültig bis 30. September 1990 vom öffentlichen Netz abgetrennt bzw. unabhängig sein.


In nachzurüstenden Altbauten muß ein zusätzlicher >>Betriebserder<< nur dann eingebracht werden, wenn z. B. Antennenanlagen, Fernsprecheinrichtungen, Blitzableiteranlagen usw. vorhanden sind, ...

In Neubauten, die nach 1960 erstellt wurden, sind im allgemeinen Band- oder Fundamenterder und der Potenzialausgleich schon vorhanden
Den Bezug auf die Fernsprecheinrichtungen hatte ich bislang überlesen. Wenn das stimmt, müsste es damals eine Normbestimmung gegeben haben, wonach -wie heute beim Kabelanschluss- sogar bei Anschluss an das Post-Telefonnetz eine Erdung gefordert war.
 
Hallo,
das Thema ist zwar schon alt, aber in den 60ern ware auch andere Erdungen üblich. Bei uns (EMR) waren Fi-Schalter vorgeschrieben und es wurde eine Erde in Form eines Erdungsstabes oder eines Bandeisenerders erstellt, der direkt mit einer Schutzleiterklemme in der Verteilung verbunden wurde.
Gruß
werner
 
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