PA und Erdungen im Umbau

Diskutiere PA und Erdungen im Umbau im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Ich bin neu hier um Forum und habe auch viele Beiträge gelesen. Allerdings könnte ich meine Fragen hier nicht beantworten. Darum nun mal...
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Re: Korrektur PEN

Dipol schrieb:
Klick 3 (Bezieht sich noch auf die abgelöste DIN 18014:2007)
Soeben Eingang einer E-Mail von Herrn Kleiske mit Hinweis auf ein PDF zur DIN 18014:2014-03 nach aktuellem Normenstand: Klick!
 
Es handelt sich hier um keinen Neubau sondern um eine Sanierung eines Bungalows. Das genannte Fundament wurde
an einem Stück gemacht da an dieser Stelle keines war.
Die Grundmauern und die Bodenplatte ist alles unveränderter Bestand.

Wenn ein Ringerder gemacht werden muss, in welcher Tiefe sollte oder muss er verlegt werden?
die Länge wo eine Verlegung möglich wäre beträgt ca 85m
weitere 20m länge sind grenzbebaut und eine Verlegung im Erdreich ist nicht möglich
 
Hast du wenigstens so getan, als hättest du den benannten Abschnitt 5.5.3 und den darauf folgenden im von mir verlinkten Kapitel 5 des Dehn Blitzplaners gelesen? Der Abschnitt beginnt im ersten Satz mit "Die Erdungsanlage bei bestehenden Bauten".
 
Wo.wo schrieb:
Wenn ein Ringerder gemacht werden muss, in welcher Tiefe sollte oder muss er verlegt werden?
die Länge wo eine Verlegung möglich wäre beträgt ca 85m
weitere 20m länge sind grenzbebaut und eine Verlegung im Erdreich ist nicht möglich
Dann mal Basics zu Erdern vom Typ A und B:

Banderder vom Typ A sollen min. 0,5 m tief, Ringerder aktuell min. 0,8 m tief verlegt werden. Alle Erder sind möglichst erdfühlig außerhalb des aufgefüllten Arbeitsraumes mit 1 m Abstand zum Hausgrund einzubauen.

Ein Ringerder muss in sich geschlossen und zu 80 % im Erdreich verlegt sein. Bei 85 m im Erdreich und 20 m Innenverlegung wäre diese Bedingung erfüllt. Nachträglich unerfüllbar sind je 20 m Gebäudeumfang eine Verbindung zur Bewehrung im Fundament oder der Bodenplatte und evtl. ist auch die Maschenweite von 20 x 20 Meter nicht einzuhalten.

Eine vor 20 Jahren abgelegte Gesellenprüfung ist für eine derart umfangreiche Sanierungsmaßnahme wohl doch eine etwas spärliche Basis.
 
T.Paul schrieb:
Es gibt keinen Bestandschutz - Im Gegenteil, zur Nachrüstung eines geeigneten Erders wurde jeder Hauseigentümer mit Verbot der Nutzung des Wasserrohrnetzes als Erder sogar in Form einer Nachrüstpflicht verpflichtet und per Anschreiben informiert!

Ich habe ein solches Anschreiben meines VNB / bzw der Stadtwerke nie gesehen.
Kann sein dass die das mal in ihrer Kundenzeitschrift versteckt haben. Aber wer liest sich das schon von hinten bis vorne durch.

Banderder vom Typ A sollen min. 0,5 m tief, Ringerder aktuell min. 0,8 m tief verlegt werden. Alle Erder sind möglichst erdfühlig außerhalb des aufgefüllten Arbeitsraumes mit 1 m Abstand zum Hausgrund einzubauen.
Und was machst du wenn das Fundament nur 80cm hat?

mfG
 
Dipol schrieb:
Nachträglich unerfüllbar sind je 20 m Gebäudeumfang eine Verbindung zur Bewehrung im Fundament oder der Bodenplatte und evtl. ist auch die Maschenweite von 20 x 20 Meter nicht einzuhalten.

Weisst du, wenn man will ... Wir haben gerade erst das Fundament einer Gewerbehalle ziemlich verwüsten lassen - Statiker, Bauingenieure, Ortungstechnik, Betonfräsen, Bohrhamer und vertikale Erdbohrer können eine Menge - Die Löcher sind halt groß genug um reinzusteigen, aber es geht. :roll: Kost halt n kleines Vermögen, aber in Zeiten, in denen man Gebäude hydraulisch anheben und versetzen kann, kann man auch eine Erdungsanlage nachträglich errichten.

(Mir ist bewusst, dass das hier nicht geschehen wird)
 
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Thema: PA und Erdungen im Umbau
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