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Dann mal Basics zu Erdern vom Typ A und B:Wo.wo schrieb:Wenn ein Ringerder gemacht werden muss, in welcher Tiefe sollte oder muss er verlegt werden?
die Länge wo eine Verlegung möglich wäre beträgt ca 85m
weitere 20m länge sind grenzbebaut und eine Verlegung im Erdreich ist nicht möglich
T.Paul schrieb:Es gibt keinen Bestandschutz - Im Gegenteil, zur Nachrüstung eines geeigneten Erders wurde jeder Hauseigentümer mit Verbot der Nutzung des Wasserrohrnetzes als Erder sogar in Form einer Nachrüstpflicht verpflichtet und per Anschreiben informiert!
Und was machst du wenn das Fundament nur 80cm hat?Banderder vom Typ A sollen min. 0,5 m tief, Ringerder aktuell min. 0,8 m tief verlegt werden. Alle Erder sind möglichst erdfühlig außerhalb des aufgefüllten Arbeitsraumes mit 1 m Abstand zum Hausgrund einzubauen.
Dipol schrieb:Nachträglich unerfüllbar sind je 20 m Gebäudeumfang eine Verbindung zur Bewehrung im Fundament oder der Bodenplatte und evtl. ist auch die Maschenweite von 20 x 20 Meter nicht einzuhalten.
Moorkate schrieb:Und was machst du wenn das Fundament nur 80cm hat?