PA und Kabel Deutschland ...

Diskutiere PA und Kabel Deutschland ... im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Gemeinde, ich arbeite seit Kurzem als Techniker in einer Firma, die die Anschlüsse für KDG installiert / baut. Nun bin ich seit 30...
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Paradoximus

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Hallo Gemeinde,

ich arbeite seit Kurzem als Techniker in einer Firma, die die Anschlüsse für KDG installiert / baut.

Nun bin ich seit 30 Jahren aus dem Elektroberuf raus und habe ein paar Interpretationsprobleme.

Beispiel:
In einem älteren Einfamilienhaus befindet sich der HÜP (Übergabepunkt von KDG) im Keller und dort soll die Anlage für TV, Internet und Telefon installiert werden. Die Anlage besteht aus einer Lochplatte, einem Verstärker, Erdungsblock und Verteiler / TAP. Die Platte und der HÜP müssen an den PA angeschlossen werden.


Nun hatte ich in Vergangenheit Aufträge, die ich nicht realisieren konnte (durfte), weil der PA fehlte oder nicht richtig ausgeführt war.

Hmmmm ...

Mir wurde gesagt, dass der Poti aus dem HA rausgezugen werden muss. Der befindet sich aber manchmal in einem Kasten vorne auf dem Grundstück. Oder eine PA-Schiene ist zwar vorhanden aber von der PE-Schiene aus der Verteilung gezogen - obwohl die mit 10 mm² aufgeklemmt und an die PA-Schiene mit 10 mm² weitergeklemmt ist ... In vielen Fällen gibt es keinen Ring- oder Fundamenterder incl. PA-Schiene.

Nun habe ich die Unterlagen von KDG vorzuliegen und komme damit nicht so recht klar - ist 30 Jahre her.

Die KDG-Vorgaben stehen dann auf Seite 2 ...

Kann doch nicht sein dass ein Kunde wegen des Internet solch Stress hat und wir keine Aufträge abrechnen können wegen des PA ...

Ich kann das PDF gerne per eMail versenden, damit Ihr mir helfen könnt. Oder Jemand kennt die Probleme mit KDG ...

MfG
 
Doch, das kann sein und der Kunde hat für einen Ordnungsgemäßen Schutzpotentialausgleich zu Sorgen.

Wie er dies tut und woran du diesen erkennst ist ein anderes Thema ... 10mm², egal wo, ist schonmal kein Erkennungsmerkmal. Auch nicht die Existenz einer Verbindung zum Hausanschlusskasten. Auch ein Erder ist keine Pflicht für einen Schutzpotentialausgleich.
 
Auch ein Erder ist keine Pflicht für einen Schutzpotentialausgleich.

Da bin ich voll deiner Meinung.

Nur ist es wohl schwachsinnigerweise so, das bei einer solchen BK-Anlage ein Erder vorhanden sein muß.
 
Eine ähnliche Diskussion hatten wir schon einmal. Allerdings angeregt von einem Mieter.

Grundsätzlich muss es doch aber so sein, dass KDG mit den Gegebenheiten vor Ort zurecht kommt und ggf. einen PA selbst installiert. Schließlich will KDG mit der Anlage Geld verdienen. Natürlich kann man mit dem Eigentümer verhandeln und eigene Vereinbarungen treffen.

Wenn jedoch Besteller von KDG und Eigentümer des Hauses nicht dieselbe Person sind, wird es schwer.

0V
 
Und wenn ich als Elektriker einen Zähler an einer nicht vorhandenen Wand installieren soll mauere ich diese kurz hoch oder wie? :shock:
 
Paradoximus schrieb:
Mir wurde gesagt, dass der Poti aus dem HA rausgezugen werden muss.
Das ist erstmal pauschaler Quatsch.
Der Potentialausgleich ist zunächst mal eine sternförmige Zusammenführung aller fremden leiffähigen Teile im/zum Haus auf eine Potentialausgleichsschiene.
Von welcher Stelle aus diese geerdet wird, ist unterschiedlich. Das kann bspw. auch vom EVU-PEN aus dem unteren Zähleranschlussraum erfolgen. (TN-Netz, Altanlage)

ego1 schrieb:
Nur ist es wohl schwachsinnigerweise so, das bei einer solchen BK-Anlage ein Erder vorhanden sein muß.
Ich habs bis heute nicht begriffen und auch noch nie gesehen. Und auch noch kein BK-Netzbereiber erlebt, welcher sich an einem fehlenden örtlichen Erder muckiert hätte.
War es nicht Dipol, welcher das mal aus irgendeiner Norm hergeleitet hatte ?
Ging das nicht auch soweit, das das wohl auch seit jeher für TK-Einspeisungen galt ?! Dann wären glaube so gut wie alle Altbauten unzulässig.
 
Strippentod schrieb:
Paradoximus schrieb:
Mir wurde gesagt, dass der Poti aus dem HA rausgezugen werden muss.
Das ist erstmal pauschaler Quatsch.
Der Potentialausgleich ist zunächst mal eine sternförmige Zusammenführung aller fremden leiffähigen Teile im/zum Haus auf eine Potentialausgleichsschiene. Diese befindet sich üblicherweise im Haus. (I.d.R. beim Zählerschrank)
Von welcher Stelle aus diese geerdet wird, ist unterschiedlich. Das kann bspw. auch nur vom EVU-PEN ( aus dem unteren Zähleranschlussraum) erfolgen. (TN-Netz, Altanlage)

ego1 schrieb:
Nur ist es wohl schwachsinnigerweise so, das bei einer solchen BK-Anlage ein Erder vorhanden sein muß.
Ich habs bis heute nicht begriffen und auch noch nie gesehen. Und auch noch kein BK-Netzbereiber erlebt, welcher sich an einem fehlenden örtlichen Erder muckiert hätte.
War es nicht Dipol, welcher das mal aus irgendeiner Norm hergeleitet hatte ?
Ging das nicht auch soweit, das das wohl auch seit jeher für TK-Einspeisungen galt ?! Dann wären glaube so gut wie alle Altbauten unzulässig.
 
Aktuell ist es wohl wirklich so das Kabel Dt den Anschluss verweigert ohne PA am ÜP.
Musste mich erst neulich auch damit herum ärgern, an einem Bestandsanschluss :roll:
 
also ich kenne das nur so von kabel dt !!! die kommen zum kunden und bestanden das kein anständiger PA da ist. also einpacken und verschwinden die jungs so lange, bis sich einer von uns zum kunden fährt und eine schöne PA hin zaubert.

die jungs dürfen keine PA selbst erstellen. nur die ihre anlage aufbauen und in den betrieb nehmen für den kunden. mit PA usw. haben die nichts zu tun.

meistens sind es sogar suppis die kommen und erst mal gucken was los ist. stimmt die eingepaukte Situation nicht fahren diese wieer weg. und es ist egal wie man führer den PA erstellt hat. für die ist nur wichtig das ne PA-schiene zur verfügung steht und sonst nix. traurig aber war.
 
AC DC Master schrieb:
also ich kenne das nur so von kabel dt !!! die kommen zum kunden und bestanden das kein anständiger PA da ist. also einpacken und verschwinden die jungs so lange, bis sich einer von uns zum kunden fährt und eine schöne PA hin zaubert.

die jungs dürfen keine PA selbst erstellen. nur die ihre anlage aufbauen und in den betrieb nehmen für den kunden. mit PA usw. haben die nichts zu tun.

meistens sind es sogar suppis die kommen und erst mal gucken was los ist. stimmt die eingepaukte Situation nicht fahren diese wieer weg. und es ist egal wie man führer den PA erstellt hat. für die ist nur wichtig das ne PA-schiene zur verfügung steht und sonst nix. traurig aber war.

Genau so ist das :!:
Bin eben auch so ein armes abhängig beschäftigtes Suppi-Schweinchen ...

Also - nette Gedanken - nettes Vorspiel.
Ich habe die Vorschrift von KDG auf der einen Seite und das Wohl unserer Fa. auf der Anderen. Wir haben auch keine Lust uns von einem Quali-Checker eins reinwürgen zu lassen!

Ich will ausloten inwieweit ich die sicherlich nicht ganz wasserdichte Vorschrift für uns beugen kann ohne sie zu brechen um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Jeden 3. Kunden nicht zu bedienen wegen den PA ist unwirtschaftlich für uns Krauter ...

Beispiel:
Altes EFH mit HA vorne auf dem Grundstück. Zuleitung geht in einen schönen Verteilerschrank (Keller) und es existiert kein PA (keine Poti-Schiene). Ich würde ne Potischiene neben die Verteilung setzen und dies mit 10 mm² von der PE-Schiene holen. Wenn das z. B. nicht den KDG-Vorgaben widerspräche würden wir lieber die 10 EUR investieren und dafür die Anlage bauen und abrechnen - das wäre OK für den Chef - UND es muss ja Keiner wissen - er war halt schon da
:wink:

Es wäre toll wenn Ihr, die im Fach steht, dazu eine Idee habt.

Ich schmeiss das von KDG mal nachfolgend rein ...

LG

PS: KDG akzeptiert wohl aber einen Erdspieß mit PA-Schiene - OMG
 
Regelungen für Auftragnehmer der KD ...

1 Geltungsbereich und Anwendung
Diese Unterlage richtet sich an Auftragnehmer sowie eigene Kräfte der Kabel Deutschland und
umfasst Regelungen zur Beurteilung bzw. Herstellung des Potenzialausgleichs im Zusammen-
hang mit der Einrichtung von Kabel Highspeed und Kabel Phone in der Netzebene 4 (NE 4).
Diese Unterlage benennt die maßgeblichen Normen, Vorschriften und Bedingungen zur Beurteilung und Herstellung eines ordnungsgemäßen Potenzialausgleichs sowie die maßgeblichen Kriterien zur Feststellung eines unzureichenden und zu beanstandenden Potenzialausgleichs.
Diese Unterlage enthält die maßgeblichen Vorgehensweisen und Festlegungen bei Feststellung
eines unzureichenden Potenzialausgleichs.
Zur qualifizierten und einheitlichen Information der Beteiligten enthält diese Unterlage auch Musteranschreiben für diese maßgeblichen Vorgehensweisen.

2 Kriterien eines unzureichenden Potenzialausgleichs in Hausverteilanlagen
2.1 Grundsätzliches
Vor dem Beginn von Installations- oder Modernisierungsarbeiten an Breitband-
Hausverteilanlagen ist zu prüfen, ob ein Potenzialausgleich im Objekt vorhanden und ordnungsgemäß ausgeführt ist.
Grundsätzlich ist zwischen Potenzialausgleich und Erdung zu unterscheiden. Die Herstellung
bzw. Einbeziehung von koaxialen Breitbandkabelanlagen (Hausverteilanlagen) in den Potenzialausgleich aller leitfähigen Teile (Installationen) ist nach DIN VDE 0100, Teil 410 ausnahmslos vorgeschrieben.
Darüber hinaus forderten bereits die ZTV FLN 70 (Ausgabe 1985) der Deutschen Bundespost
bzw. der Deutschen Telekom AG nunmehr auch die von Kabel Deutschland herausgegebenen
ZTV-MZ (November 2002) – „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Montage, Zieharbeiten, Oberirdischer Linienbau“ die Einbeziehung des Übergabepunktes in den Potenzialausgleich. Ist keine Potenzialausgleichsschiene vorhanden, so gilt gemäß ZTV-FLN 70 ein Potenzialausgleich als vorhanden, wenn mindestens die Starkstromanlage, die zentrale Heizungsanlage und die metallenen Wasserleitungen miteinander verbunden sind.
Ein Fundamenterder für den Anschluss einer Potenzialausgleichsschiene ist gemäß DIN
18015, Teil 1 dagegen nur für Neubauten seit 1980 zwingend vorgeschrieben; für Gebäude
älterer Baujahre werden andere Methoden der Erdung (z. B. metallene Wasserrohre im Erdreich, EVU-Anschluss) weiterhin zugelassen.
Somit ist der Potenzialausgleich bei Erneuerung/Modernisierung, Erweiterung oder Aufrüstung
der praktisch entscheidende und zugleich unverzichtbare Punkt für vorschriftengemäße Herstellung und Betrieb der Hausverteilanlage.

2.2 Kriterien eines unzureichenden Potenzialausgleichs

A. Der Potenzialausgleich ist im Gebäude nicht vorhanden bzw. nicht verwendungs- oder funktionsfähig.

B. Der Übergabepunkt (ÜP) ist nicht in den Potenzialausgleich einbezogen.

C. Koaxialkabel, die in das Gebäude hineinführen, sind nicht in den Potenzialausgleich einbezogen.

D. Ein metallischer Verteilschrank und/oder die abnehmbare Schranktür ist/sind nicht in den Potenzialausgleich einbezogen.

E. Ein- und Ausgangskabel des vorhandenen Hausanschlussverstärkers und ggf. vorhandener Folgeverstärker sind nicht (z. B. über Erdungsschienen oder F-Winkelschienen/Blöcke) in den Potenzialausgleich einbezogen.

F. Das Metallgehäuse eines Hausanschlussverstärkers ist nicht in den Potenzialausgleich einbezogen.

G. Verteilelemente (z. B. Multitaps, Abzweiger bzw. Verteiler) sind nicht in den Potenzialausgleich ein-
bezogen.

H. Koaxiale Anschlussleitungen zu den Wohnungen sind nicht in den Potenzialausgleich einbezogen.

I. Koaxialkabel werden als Potenzialausgleichsleiter verwendet.

2.3 Hinweise zur Beurteilung
Koaxiale Anschlusskabel (Wohnungsanschlusskabel) in Hausverteilnetzen, die sich im Eigentum von Kabel Deutschland befinden, müssen über Erdungswinkel mit Doppel-F-Buchsen einzeln in den Potenzialausgleich einbezogen sein.
Für Wohnungsanschlusskabel in Hausverteilnetzen, die sich nicht im Eigentum von Kabel
Deutschland befinden, ist die Einbeziehung in den Potenzialausgleich über das zugehörige Verteilelement (z. B. Verteiler, Multitap) ausreichend, wobei die einzelnen Verteilelemente jedoch bereits in den Potenzialausgleich einbezogen sein müssen.
In Baumnetzen ist grundsätzlich die Einbeziehung der Verteilelemente in den Potenzialausgleich ausreichend, da hier keine Schaltarbeiten an den Steigeleitungen zu erwarten sind. Koaxialkabel, die in Gebäude hineinführen, müssen auf kürzestem Wege in den Potenzialausgleich des Gebäudes einbezogen werden.
Die Herstellung des Potenzialausgleichs über Koaxialkabel und Steckverbinder ist unzulässig.

3 Vorgehensweisen bei unzureichendem Potenzialausgleich
3.1 Unzureichender oder fehlender Potenzialausgleich von Installationen
3.1.1 Leitfähige Teile der Hausinstallation
Bei Feststellung von unzureichendem oder fehlendem Potenzialausgleich von leitfähigen Teilen
der Hausinstallation (Gasleitungen, Wasserleitungen, zentrale Heizungsanlage, Starkstromanlage und dergleichen) kann mit unmittelbar erwirkter Zustimmung/Beauftragung des Anlagenbetreibers oder Hauseigentümers der fehlende bzw. unzureichende Potenzialausgleich hergestellt werden [Zustimmungs- und Kostenübernahmeerklärung]. Dies erfordert die entsprechende
Befugnis des für Kabel Deutschland tätigen Auftragnehmers und erfolgt auf Rechnung und zu
Lasten des Hauseigentümers oder Anlagenbetreibers.
Ist der Auftragnehmer zur Herstellung des Potenzialausgleichs nicht befugt, darf der Auftrag von Kabel Deutschland solange nicht ausgeführt werden, bis der Potenzialausgleich ordnungsgemäß hergestellt ist. Kabel Deutschland (Disposition) ist über den Sachverhalt unmittelbar zu informieren [Musteranschreiben (2)].
Diese Festlegungen zur Herstellung des Potenzialausgleichs zwischen leitfähigen Teilen der Hausinstallationen gelten gleichermaßen im Falle fremder als auch Kabel Deutschland eigener Hausverteilanlagen.

3.1.2 Fehlender Potenzialausgleich des Übergabepunktes (ÜP)
Bei fehlendem Potenzialausgleich des Übergabepunktes (ÜP) ist dieser unter Berücksichtung der nachfolgenden Punkte im Zuge der Erneuerung/Modernisierung, Erweiterung oder Aufrüstung einer Hausverteilanlage herzustellen.
Die Zustimmung zur sofortigen ordnungsgemäßen Einbeziehung des vorhandenen
Übergabepunktes (ÜP) in den Potenzialausgleich gilt bis zu dem vereinbarten Pauschalbetrag im jeweils geltenden Kabel Deutschland-Rahmenvertrag als erteilt. Im Falle
höheren Aufwandes ist die Zustimmung von Kabel Deutschland (Disposition) unter Angabe der voraussichtlichen Kosten telefonisch einzuholen.
Bei versagter Zustimmung zur ordnungsgemäßen Herstellung und/oder Einbeziehung
des vorhandenen Übergabepunktes (ÜP) in den Potenzialausgleich ist der Auftrag nicht
auszuführen und eine entsprechende Rückmeldung an Kabel Deutschland (Disposition)
zu geben. Kabel Deutschland informiert den Anlagenbetreiber bzw. Hauseigentümer
unverzüglich darüber, dass der Auftrag aufgrund des fehlenden Potenzialausgleichs
nicht ausgeführt werden kann [Musteranschreiben (1)].
Geringfügige Arbeiten zur ordnungsgemäßen Herstellung bzw. zur Einbeziehung in den Potenzialausgleich sind mit der jeweiligen pauschalen Vergütung (Pauschalpreis) von Kabel Deutschland abgegolten.
Diese Festlegungen zur Einbeziehung des ÜP in den Potenzialausgleich des Gebäudes gelten
gleichermaßen bei fremden als auch bei Kabel Deutschland eigenen Hausverteilanlagen.


3.2 Unzureichender Potenzialausgleich von Hausverteilanlagen
3.2.1 Hausverteilanlagen der Kabel Deutschland
Bei fehlendem und/oder unzureichendem Potenzialausgleich von Hausverteilanlagen der Kabel
Deutschland ist dieser im Zuge der Erneuerung/Modernisierung, Erweiterung oder Aufrüstung herzustellen.
Das ordnungsgemäße Herstellen, bzw. das Einbeziehen der Hausverteilanlage in den Potenzialausgleich ist in der Regel als Nebenleistung in den einzelnen Leistungspositionen der maßgeblichen Rahmenverträge enthalten.
Sofern der Umfang der auszuführenden Arbeiten über die vereinbarten Leistungen des jeweils
geltenden Rahmenvertrages hinausgehen, ist die Zustimmung zur sofortigen ordnungsgemäßen Herstellung und/oder Einbeziehung der vorhandenen Hausverteilanlage in den Potenzialausgleich bei Kabel Deutschland (Disposition) unter Angabe der voraussichtlichen Kosten telefonisch einzuholen.

3.2.2 Hausverteilanlagen anderer Betreiber (Fremdanlagen)
Bei fehlendem und/oder unzureichendem Potenzialausgleich von Hausverteilanlagen fremder Betreiber erfolgt nach unmittelbar erwirkter Zustimmung/Beauftragung des Anlagenbetreibers bzw. Hauseigentümers und auf dessen Rechnung [Zustimmungs- und Kostenübernahmeerklärung] die sofortige ordnungsgemäße Herstellung und Einbeziehung der vorhandenen Hausverteilanlage in den Potenzialausgleich.
Nach ordnungsgemäßer Einbeziehung der vorhandenen Hausverteilanlage in den Potenzialausgleich erfolgt die sofortige Ausführung des Auftrages von Kabel Deutschland zur Erneuerung/Modernisierung, Erweiterung oder Aufrüstung.
Das Einbeziehen der von Kabel Deutschland neu zu installierenden Bau-/Anlagenteile in den Potenzialausgleich ist in der Regel als Nebenleistung in den einzelnen Leistungspositionen der maßgeblichen Rahmenverträge enthalten.

3.3 Spätere Ausführung des Auftrages
Kann die ordnungsgemäße Herstellung und/oder Einbeziehung der vorhandenen Hausverteilanlage in den Potenzialausgleich nicht sofort im Zuge der Erneuerung/Modernisierung, Erweiterung oder Aufrüstung erfolgen, ist wie folgt zu verfahren:
Kabel Deutschland (Disposition) ist über den voraussichtlichen neuen Ausführungstermin zu informieren. Bei ausbleibender Zustimmung zur ordnungsgemäßen Herstellung des Potenzialausgleichs oder immer noch unzureichendem oder fehlendem Potenzialausgleich von leitfähigen Teilen der Hausinstallation ist der Auftrag nach Ablauf einer vorzugebenen Frist
seit dem erstmaligen Installationsversuch an Kabel Deutschland (Disposition) wegen
der Nichtausführbarkeit zurückzugeben [Musteranschreiben (2)], [Zustimmungs- und
Kostenübernahmeerklärung].
Diese Vorgehensweise kommt nur dann zum Tragen, wenn die Zustimmung/Beauftragung
durch den Anlagenbetreiber bzw. Hauseigentümer nicht sofort erlangt werden kann, oder ein unzureichender bzw. fehlender Potenzialausgleich von leitfähigen Teilen der Hausinstallation festgestellt wurde, der erst durch eine andere (befugte) Fachfirma ordnungsgemäß hergestellt werden muss.

3.4 Rückgabe des Auftrages
Sofern keine Zustimmung/Beauftragung durch den Anlagenbetreiber bzw. Hauseigentümer zur
Herstellung des Potenzialausgleiches und/oder keine Einbeziehung der vorhandenen Hausverteilanlage in den Potenzialausgleich erlangt werden kann, erfolgt keine Ausführung des Auftrages. Dieses gilt auch bei Nichteinhaltung der festgelegten Fristen.
Die Installationsarbeiten werden eingestellt. Der Auftrag wird an die Kabel Deutschland (Disposition) zurückgegeben. Kabel Deutschland informiert unverzüglich den Anlagenbetreiber bzw. Hauseigentümer über den Sachverhalt [Musteranschreiben (3)], [Informationsblatt].

 
ego1 schrieb:
Nur ist es wohl schwachsinnigerweise so, das bei einer solchen BK-Anlage ein Erder vorhanden sein muß.
Offenbar gibt es eine große Bandbreite für die Definition von Schwachsinn.

Wer bei Kabeln die aus LPZ 0A ins Gebäude ein- oder ausgeführt werden eine Gebäudeerdung oder gar ÜSE für überflüssig hält, wird Normen wie insbesondere die DIN 18014 für pures Lobbyistenwerk halten.

Auch wenn sich Kirchhoff wegen der stark simplifizierten modellhaften Blitzstromverteilungen ohne reale Widerstände im Grabe rumdrehen würde, mache ich davon Gebrauch:

FALL 1 GEBÄUDE MIT FUNDAMENT-/RINGERDER:

A) Einschlag ins Gebäude:

50% der Blitzströme werden direkt ins Erdreich abgeleitet, 50 % werden über die Energie- und Telekommunikationsleitungen der Nachbarschaft zugeführt.

B) Einschlag in die Nachbarschaft:

50 % der aus den Netzen eindringenden Überspannungen werden direkt in die Erde, 50 % ins Gebäude eingeleitet.

FALL 2 GEBÄUDE OHNE HAUSERDUNG:

Das höhere Schadenspotenzial darf sich jeder selbst ausmalen. Nach Angaben von DEHN und LEUTRON sind übrigens die Überspannungsschäden in Telefonnetzen überproportional hoch.

Es sollte zu denken geben, dass die Schadenssumme indirekter Überspannungsschäden wesentlich höher ist als die direkten Blitzschäden einschließlich der Totalverluste.

Strippentod schrieb:
War es nicht Dipol, welcher das mal aus irgendeiner Norm hergeleitet hatte ?
Ging das nicht auch soweit, das das wohl auch seit jeher für TK-Einspeisungen galt ?! Dann wären glaube so gut wie alle Altbauten unzulässig.
Dass Elis auf die Normenreihe VDE 0100 fixiert sind ist ja nichts neues. Für Antennenanlagen ist aber nun mal die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) und bei Gebäuden mit Blitzschutzanlagen noch DIN EN 62305 (VDE 0185-305) maßgeblich. Und damit es nicht zu einfach wird ist neuerdings auch noch die DIN 18015 mit der Forderung nach zentralen Wohnungskommunikationsverteilern und die Normenreihe VDE 08xx zu beachten.

Seit jeher ist auch in alten VDE 0855 Teil 1 festgelegt, dass der HÜP nicht nur in den PA einbezogen sondern geerdet werden muss. Und nach DIN VDE 0190 war nach Ablauf der Übergangsfrist für die als Erder genutzten Hauswasserleitungen eine Erder-Nachrüstung unabhängig von der Netzform gefordert.

Das war von Kabel BW bis zur Übernahme durch Unity Media auch unbestritten. Wenn kein geerdeter Schutzpotenzialausgleich vorhanden war, musste der Installationspartner wieder unverrichteter Dinge von dannen ziehen.

Im neuen gemeinsamen UMKBW Partner-Handout heißt es nunmehr:

UMKBW Handout schrieb:
Bei älteren Gebäuden ist es ausreichend, wenn alle fremden leitfähigen Teile mit Schutzpotenzialausgleichsleiter nach DIN VDE 0100-Teil 540 untereinander und mit dem Schutzleiter PE oder dem PEN-Leiter des Stromversorgungssystems verbunden sind.

Eine Haupterdungsschiene mit Erder ist in Altanlagen nicht zwingend gefordert und muss nicht nachgerüstet werden. Die Durchgängigkeit ist nach DIN VDE 0100 Teil 600 zu prüfen und muss < 1 Ω sein!
Keine Silbe von der primär maßgeblichen DIN EN 60728 (VDE 0855-1) Wer kann definieren ab wann ein Gebäude "älter" ist? Eine solche Ausnahmeregelung gibt es nach DIN EN 60728-11 (VDE 08551) nicht und auch nicht in Vorgängernormen.

Im zuständigen DKE K735 wurde das Partner-Handout und auch die sinngemäß gleiche Stellungnahme von Karsten Callondann (VDS) in der de diskutiert und als falsch verworfen. DIN und VDE sind aber keine Aufsichtsbehörden welche die Normeneinhaltung durchzusetzen haben.

Dibkom Kabelnetzhandbuch schrieb:
4.4.3.11 Notwendigkeit eines Erders für einen Schutz nach DIN VDE 0100-410

In Gebäuden mit Bestandsschutz stellt sich oft die Frage, ob ein Potenzialausgleich geerdet oder nicht geerdet werden muss und wann ein Erder für Schutz- oder Funktionszwecke nach DIN VDE 0100 Teil 410 bzw. 540 gefordert wird.

 Schutzpotenzialausgleich
...
Bei Änderungen und/oder Erweiterungen der elektrischen Installation - dazu gehören auch die Kabelnetze - muss der Schutzpotenzialausgleich nach dem aktuellen Stand der DIN-VDE-Bestimmungen auch in Bestandsanlagen installiert und geprüft werden.

 Geerdeter oder nicht geerdeter Potenzialausgleich

Da bei Änderungen oder Erweiterungen immer die aktuelle Fassung der Normen DIN VDE 0100 Teil 410 bzw. Teil 540 anzuwenden sind (d. h. es ist ein Schutzpotenzialausgleich über die Haupterdungsschiene herzustellen), ist der Potenzialausgleich immer geerdet.
Soweit so gut, dann aber:

Dibkom Kabelnetzhandbuch schrieb:
Ein Erder (z. B. Banderder, Plattenerder, Staberder, Rohrerder) wird für bestehende Gebäude, die aufgrund des Baudatums ohne Fundamenterder ausgeführt wurden, nur dann benötigt, wenn z. B.
  • ein Blitzschutz nach EN 62305 (VDE 0185,)
  • eine Empfangsantenne nach DIN EN 60728-11 oder DIN EN 60065 (VDE 0860) an oder auf dem Gebäude installiert ist oder
  • ein Erder für Schutz- und Funktionszwecke nach DIN VDE 0100 Teil 410 bzw. 510 gefordert wird
Für die Installateure in vorderster Front sind derart unterschiedliche Normauslegungen eine Zumutung. Für Installationspartner eines KNB sollte man eine Dibkom-Zertifizierung voraussetzen, wo das fehlt sind die bezahlbaren Dibkom-Publikationen m. E. trotz einiger Ungereimtheiten und Bugs eine unverzichtbare Pflichtlektüre.

Wie reinrassiger PA bei einem Kabelanschluss nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ausgeführt werden soll, ist hier nachzusehen:

Klick 1
Klick 2
 
führer wurden auch schon die rohre geerdet ! also gibt es auch eine art PA im haus.

was ist es den für ein netz ? wahrscheinlich ein TN-C-S !

ich glaube du solltest vielleicht mit deinem Chef reden. das haut so nich hin. :oops:
 
Habt erst einmal vielen Dank für Eure Beiträge.

So richtig schlau bin ich zwar immer noch nicht aber es werde Licht ...

Mit dem Chef ist das schon eine Weile ein Gesprächsthema - nur gab es keine richtige Lösung.

Ich denke wir werden es wie schon praktiziert - über Mehraufwand einen PA durch einen entsprechenden Meister setzen zu lassen. Dann sind wir auch aus der Pflicht gegenüber KDG und bekommen keine weiteren grauen Haare ...

Wünsche Euch nen sonnigen Tag und schönes WE ...

PS: @AC DC Master
Was das für ein Netz ist ist erst einmal Wurst, da das nur ein Beispiel war und wir uns täglich bei neuen Kunden überraschen lassen was da vorhanden ist oder auch nicht ... :wink:
 
neuer kunde neues Problem !

endweder man macht sich einen kopf über die Sache oder man macht es sich einfach und gut ist.

beim nächsten mal kann es folgen haben aber nun gut.

mach ich auch mal, tschüß und jutt !
 
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