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manuel82
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- Elektrotechniker
Hallo zusammen!
Ich hätte eine Frage zu Steuerstromkreisen, die von einem Trafo bzw. Netzteil mit sicherer elektrischer Trennung versorgt werden: In welchem Fall müssen die Betriebsmittel(ausgenommen der Trafo) an den PE-Leiter angeschlossen werden?
Gemäß den österreichischen rechtsverbindlichen Vorschriften ÖVE E8001 und EN1 Teil 4 §60 ergibt sich kein Zwang, den PE-Leiter von Betriebsmittel anzuschließen, wenn es sich um Hilfsstromkreise handelt, die über einen Trafo gespeist werden und eine bestimmte Spannung nicht überschreiten. Es wird darauf verwiesen, dass eine Seite des Sekundärstromkreises geerdet werden kann.
Handelt es sich um eine Anlage, die gem. Maschinenrichtlinie in die Kategorie Maschine fällt, sieht die Sachlage etwas anders aus. Gemäß der EN 60204 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen), muss eine sekundäre Schutzleiterverbidung (Trafo) in bestimmten Fällen ausgeführt werden. Hier geht es aber mehr um die Funktionalität und nicht um das Sicherheitslevel hinsichtlich der Schutzmaßnahme.
Leider konnte ich keine eindeutige Aussage finden, ob nun Betriebsmittel der Schutzklasse 1 zwingend an den PE angeschlossen werden müssen?
Hat vielleicht jemand eine eindeutige Aussage inkl. Normenverweis dazu?
Wie handhabt ihr das in der Praxis?
Gruß,
Manuel
Ich hätte eine Frage zu Steuerstromkreisen, die von einem Trafo bzw. Netzteil mit sicherer elektrischer Trennung versorgt werden: In welchem Fall müssen die Betriebsmittel(ausgenommen der Trafo) an den PE-Leiter angeschlossen werden?
Gemäß den österreichischen rechtsverbindlichen Vorschriften ÖVE E8001 und EN1 Teil 4 §60 ergibt sich kein Zwang, den PE-Leiter von Betriebsmittel anzuschließen, wenn es sich um Hilfsstromkreise handelt, die über einen Trafo gespeist werden und eine bestimmte Spannung nicht überschreiten. Es wird darauf verwiesen, dass eine Seite des Sekundärstromkreises geerdet werden kann.
Handelt es sich um eine Anlage, die gem. Maschinenrichtlinie in die Kategorie Maschine fällt, sieht die Sachlage etwas anders aus. Gemäß der EN 60204 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen), muss eine sekundäre Schutzleiterverbidung (Trafo) in bestimmten Fällen ausgeführt werden. Hier geht es aber mehr um die Funktionalität und nicht um das Sicherheitslevel hinsichtlich der Schutzmaßnahme.
Leider konnte ich keine eindeutige Aussage finden, ob nun Betriebsmittel der Schutzklasse 1 zwingend an den PE angeschlossen werden müssen?
Hat vielleicht jemand eine eindeutige Aussage inkl. Normenverweis dazu?
Wie handhabt ihr das in der Praxis?
Gruß,
Manuel