Womit diese Grafik mit einem Ringerder oder einer Sammelleitung Wunschdenken ist und die für eine seriöse Beratung nötigen Fakten fehlen. Fehlt zur Komplizierung nur noch eine Dachantenne.
Eine Dachantenne gibt es nicht Zu der Grafik, auf der anderen Dachseite verlaufen die Blitzableiter auch nach unten, über die Regenrinne und dann in Boden, es gibt also an allen 4 Häuserecken einen Ableiter. Allerdings sehe ich nur, dass die in die Erde gehen, was da dann ist, weiß ich nicht. Wenn es was unter dem Fundament gibt, dann nur wenn es zur Bauzeit 1960 üblich war.
Im Haus habe ich an 3 der Ecken, die vierte ist unzugängliche, solche PAS, die mit dem Ableiter außen verbunden wurden:
https://s8.directupload.net/images/user/210214/74amw538.jpg
Wenn sich die PV- und Solarthermie-Anlagen nach Blitzkugel- oder Schutzwinkelverfahren in LPZ 0B befinden UND ausreichend isolierende Trennungsabstände "s" nach IEC 62305-3 eingehalten werden, müssen die PV-Module noch innen mit einem Funktions-PA-Leiter aus mind. 6 mm² Cu in den Blitzschutzpotentialausgleich einbezogen sein. Bei unterschrittenen TA müssen die Anlagen mit Blitzableiterdraht mit dem LPS blitzstromtragfähig verbunden werden und die Modulgestelle zusätzlich mit einem PA-Leiter aus 16 mm² Cu innen an die HES angeschlosssen werden. Beide PA-Leiterquerschnitte sind abstandslos mit den DC-Leitungen zu verlegen.
Die auf dem Bild oben zu sehende 16 mm² Cu Leitung geht bis zum Wechselrichter im OG und verläuft von dort zusammen mit den DC-Leitungen, vermutlich, zu den PV Modulen.
An einer anderen PAS desselben Typs hängt dann noch der HAK.
Über den "Bestandsschutz" der Elektroanlage wurde schon reichlich philosophiert: Der kann nur dann beansprucht werden, wenn die Ausführung nachweislich den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenen Normen entsprochen hat. Er entfällt bei jeder wesentlichen Änderung wie es die Nachrüstungen von Blitzschutzsystemen oder PV-Anlagen darstellen.
Beim Überfliegen des Themas sind mir keine Daten zur Errichtung von LPS und die PV-Anlage aufgefallen und somit keine Zuordnung auf anzuwendende Normen möglich. Auch freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme altern und sollten im üblichen Turnus von Sichtprüfungen alle 2 Jahre und intensivere Überprüfungen alle 4 Jahre überprüft werden.
Also die PV Anlage wurde 2006 installiert und 2007 in Betrieb genommen, der HAK, Zähler und die Elektrik spätestens 2006.
Das Dach wurde in 2005 neu aufgesetzt, vermutlich schon mit LPS, da auch die Solarthermieanlage in das Dach integriert ist.
Nachweise habe ich dazu keine, man könnte maximal herausfinden, wann der Netzbetreiber den neuen HAK gelegt und die Anlage verplombt hat.
Der Vorbesitzer ist leider verstorben, Unterlagen gibt es kaum, nach langem Erbstreit wurde alles verkauft und die Witwe weiß nur noch, dass es eine Firma gemacht hat. Wir haben vor ein paar Jahren auch mal alle in der näheren Umgebung durchtelefoniert, aber entweder haben wir nicht die richtige gefunden oder sie hatten keinen Bock da was zu beantworten.
Nach aktuellem Normenstand müssen alle Ableitungen eine niederimpedante Verbindung mit der HES haben und ALLE Energie- und TK-Leitungen müssen mit energetisch koordinierten Überspannungschutz versehen sein. Baurechtlich nicht geforderte Blitzschutzsysteme können auch demontiert werden, ohne LPS ist normativ auch mit trafolosen WR kein PA der Modulgestelle gefordert.
Der Wechselrichter ist mit Ringkerntransformator...