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Octavian1977
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Gut, da die erste Deiner Aussage nach eh Pleite ist macht das wenig aus.
Die zweite Firma hat das Recht der Nachbesserung, ansonsten kannst Du die Kosten für die Nachbesserung nicht geltend machen und mußt doiese selber tragen. Das ist aber natürlich eine rein wirtschaftliche Entscheidung.
Wenn natürlich morgen schon der Zähler gesetzt werden soll ist das natürlich etwas knapp mit Mangelanmeldung, Fristsetzung etc und erzeugt dann vermutlich größere Probleme als die paar € für die Umverdrahtung.
Die zweite Firma hat das Recht der Nachbesserung, ansonsten kannst Du die Kosten für die Nachbesserung nicht geltend machen und mußt doiese selber tragen. Das ist aber natürlich eine rein wirtschaftliche Entscheidung.
Wenn natürlich morgen schon der Zähler gesetzt werden soll ist das natürlich etwas knapp mit Mangelanmeldung, Fristsetzung etc und erzeugt dann vermutlich größere Probleme als die paar € für die Umverdrahtung.