Pfusch am Bau-Wer darf was genau ?

Diskutiere Pfusch am Bau-Wer darf was genau ? im Forum News, Informationen & Feedback im Bereich ALLGEMEINES - Hallo liebes Forum :) Es geht hierbei um die Frag wer nach Aktueller Lage der DIN/VDE/BG --noch Elektroinstallationen in Gebäuden durchführen...
(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf
Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche
Gefahren erkennen kann.
§ 3
Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
 
Absatz (2) ist eindeutig ein Verweis auf die VDE wenn da auch ausgeschrieben verwendet.

Wahrscheinlich meinst du "Eindeutig ein Verweis auf die technischen Regeln des VDE". Also wenn diese Regeln sagen - vereinfacht gesagt als Beispiel -, dass z.B. eine Leuchte mit 3 x 1,5 mm2 angeschlossen werden muss, und du machst das so, dann ist zu vermuten, dass du die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten hast.

Wenn ein Schreiner oder ein Hobby-Koch das so macht, dann gilt das ebenfalls so. Die Vermutung ist aber auch widerlegbar, z.B. können die algemein anerkannten Regeln der Technik voraus oder hinterher laufen, z.B. bereits verlangen, dass alles mit mindestens 2 Schutzleitern anzuschließen wäre (nur als doofes Beispiel) auch wenn der VDE noch nicht zu dieser Einsicht gekommen wäre oder noch nicht in Normen umgesetzt hat. Dann kannst du dich sogar nicht mehr auf die VDE Regeln berufen.

Die DGUV ist erst mal nur für das Arbeitgeber Arbeitnehmerverhältnis zuständig, dient dem Arbeitsschutz und hat für die Sicherheit elektrischer Anlagen nur Bewandnis wenn diese gewerblich genutzt werden. Denn dies sind Vorschriften der Berufsgenossenschaft,
Darauf kann sich keiner berufen der eine Anlage bestellt hat und nun feststellt, daß hier keine Fachleute dran gearbeitet haben.
Absolut richtig.
 
nochmal damit auch du das begreifst eine EUP ist keine Elektrofachkraft ! Im Gegensatz zur EFKffT !
Das sind beides keine Elektrofachkräfte!

Eine Elektrofachkraft zeichnet die Zulässigkeit von Kreativer Arbeit aus.

Auch eine Elektrofachkraft wird durch eine verantwortliche Elektrofachkraft überwacht, ebenso wie die EFKffT.
EUP wird beaufsichtigt beim arbeiten.
 
Ich kenne das so, dass man zwar die Kabel selbst verlegen kann, aber zum Abnehmen der Anlage auf jeden Fall einen Elektriker braucht.
 
Mag sein das Du das so kennst, ist aber trotzdem falsch!
 
Gut theoretisch kannst Du irgendwas als Laie aufbauen solange Du es nicht an eine Anlage anschließt und in Betrieb setzt.
Der Fachmann der das nachher aber tun soll, hätte die Errichtung der Anlage überwachen müssen.
Wenn er dann trotzdem im Nachhinein den Kopf dafür hinhält und damit so tut als hätte er das getan ist das sein Problem, ich mach das nicht.
 
Ich hatte es damals mal gehabt, Anlage fertig und in Betrieb.
Wohnungsbesitzer ließ die Küche einbauen und der Herd wurde vom Küchenbauer angeschlossen.
Ergebnis: Kurzschluss und das Kochfeld wurde zerschossen.
Küchenbauer behauptete, wir hätten die Leitung falsch angeschlossen (woher weis er das?)
Also musste ich erst einmal im Büro beim Meister anklappen und mir was anhören. Hatte denen aber gleich gesagt den Herd habe ich nicht angeschlossen nur GAD und Anschlussleitung und auch geprüft.
Na ja, ich mit dem Meister zum Objekt gefahren, er zog den Herd heraus und stutzte als er den Anschluss sah.
Falsch angeschlossen und zwar 1+2 mit den N gebrückt und auf 3,4 und 5 die Phasen:eek: und Herdleitung nicht durch die Zugentlastung geführt. Und das macht ja wohl keine gelernte EFK.
Also waren wir aus dem Schneider.
 
was bedeuten die Ziffern 1-5?
 
Thema: Pfusch am Bau-Wer darf was genau ?

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