"Pfusch" von Früher

Diskutiere "Pfusch" von Früher im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Liebe Community, ich möchte euch um Rat bitten. Es sind 2 Anliegen, beide sind einige Jahre her und verfolgen mich jetzt im Kopf. 1.) Als...
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Tex12

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Liebe Community,

ich möchte euch um Rat bitten. Es sind 2 Anliegen, beide sind einige Jahre her und verfolgen mich jetzt im Kopf.
1.) Als frisch ausgelernter Geselle fragte mich ein Bekannter, ob ich ihm bei seiner Mietwohnung einen Fehler suchen konnte, da die Deckenlampe (oder so irgendwas wars) nicht funktionieren würde. Ich weiß noch, dass ich damals sicher 30min gesucht habe und nichts gefunden habe (glaub aber nicht, dass ich irgendeine Abdeckung o.ä. heruntergenommen habe).

2.) Ca. gleicher Zeitraum, fragte mich eine Nachbarin, ob ich ihr helfen könne, "weil kein Strom da ist". Im Endeffekt war an einem Küchengerät etwas Wasser ausgetreten und der FI ist geflogen. Ich glaube, ich habe dort auch nichts herumhantiert, bin mir aber nicht mehr sicher.

Mein Problem ist nun, beides ist schon einige Jahre her und damals habe ich mich wirklich noch gar nicht ausgekannt und ganz locker mal herumhantiert (bei einer Mietwohnung ruft man sowieso einen Elektriker und nichts Anderes, aber das wusste ich (und meine Bekannten) damals nicht).

Meine Angst ist nun, dass ich damals irgendwas an der Elektroninstallation herumgepfuscht habe und ich schlichtweg nicht mehr weiß, weil es schon so lange her ist. Bei 1.) ist die Mieterin angeblich schon ausgezogen und da musst auch ein E-Befund erstellt worden sein.

Was meint ihr dazu, soll ich das einfach wieder vergessen oder eine Prüfung der Anlage veranlassen, oder,....?
 
Die beiden Kunden werden doch sicherlich im Anschluss einen "richtigen" Elektriker bestellt haben, der den Fehler dann auch beseitigt hat?
 
wieso?
möglicherweise Metzgergeselle und jetzt rätselt er über die geplatzte Bratwurst.
Naja, auf dem Bau trifft man alles an. Ich weiß noch vor ein paar Jahren, da habe ich irgendein Trockenbau moniert und den Handwerkern direkt auf dem Kopf zugesagt: „Sagt mal, was ist dass den für ein Murks, was habt ihr denn gelernt?“. Jup, das Team bestand aus Köche, Metzger und einem frisch ausgelernten Zimmermann als Vorarbeiter.

Und was da so an Qualifikation bei den Wandernarbeitern eingeschleust wird, ist völlig unbekannt. Ich darf sowas ja leider nicht nachprüfen - könnte das wahrscheinlich auch nicht lesen und es kommt auch keiner, das das kontrolliert.
Auf dem Bau sind wir doch hier der „Wilde Westen“. Das einzige, was ich weiß, das die Bezahlung eher unterirdisch ist. Mir hat mal ein Bauherr erzählt, die hätten ihm fast die Füsse geküsst, als er denen alle direkt einen 50er in die Hand gedrückt hat. Gut investiertes Geld, was sich sofort in der Ausführungsqualität bemerkbar machte.
 
@TE: vlt hilft das gegen deine Bedenken..

Verdeckter Mangel – 30 Jahre Gewähr - tab - Das Fachmedium der TGA-Branche

Falls überhaupt etwas schriftliches von damals existiert, ist ja im Fall der Fälle erstmal der Kunde beweispflichtig. Ich wüsste auch nicht, worüber du dir bei den beiden o.g. Punkten Sorgen machen solltest. Beim 1. hast du ja offenbar nur geprüft. Und beim 2. erfolgreich repariert.
 
(glaub aber nicht, dass ich irgendeine Abdeckung o.ä. heruntergenommen habe).
Also ohne eine Abdeckung zu öffnen, kannst Du definitiv keinen Pfusch gemacht haben. Denn da beschränkt sich eine Begutachtung auf die optische Kontrolle des Lampenschirmes und der Schalterwippen.
 
Das 2. Problemchen hat sich wahrscheinlich selber repariert: unkontrollierter Wasseraustritt deutet auf einen mechanischen Defekt hin (normalerweise ist das Gerät mehr oder weniger "hin"), der dann den RCD ausgelöst hat.
In der Regel ersetzt man also das Gerät, schaltet den RCD wieder ein und gut is'.
 
Sorry Leute für die späte Rückmeldung.

Die beiden Kunden werden doch sicherlich im Anschluss einen "richtigen" Elektriker bestellt haben, der den Fehler dann auch beseitigt hat?
Beim ersten Fall ja. Beim zweiten nicht, da ja das Problem sozusagen erledigt war. Ich fürchte mich nur davor, dass ich damals iwas doch herumhantiert habe, woran ich mich im Nachhinein nicht mehr erinnern kann. Ist schon einige Jahre her das ganze.

Ich würde den Gesellenbrief zurükgeben
Wieso? Ich hab die Lehre mit Auszeichnung abgeschlossen. Ich hatte halt nur noch nicht wirklich Praxis im klassischen Wohnungsbau sonder nur in der Industrie.

Öhm. trink ein paar Bierchen und vergiss einfach die Angelegenheit.
Wird vermutlich wohl das Beste sein.
Also ohne eine Abdeckung zu öffnen, kannst Du definitiv keinen Pfusch gemacht haben. Denn da beschränkt sich eine Begutachtung auf die optische Kontrolle des Lampenschirmes und der Schalterwippen.
Ich glaub auch, dass es so war. Allerdings kann ich mich nicht mehr genau an alles erinnern. Vl mach ich mich auch nur unnötig verrückt.
 
Denkst du an Verjährung ?:) [...]

Nein, ich wollte nur wissen ob das Zeitfenster bei der TE i.O. ist.
Die ursprüngliche Frage am 02.11.22 in Korrelation zu "Sorry Leute für die späte Rückmeldung" am 13.11.22 in Kombination mit "Ich hab die Lehre mit Auszeichnung abgeschlossen." erzeugt bei mir eine Schwachspannung auf meinem Klingeldraht.
 
Nein, ich wollte nur wissen ob das Zeitfenster bei der TE i.O. ist.
Die ursprüngliche Frage am 02.11.22 in Korrelation zu "Sorry Leute für die späte Rückmeldung" am 13.11.22 in Kombination mit "Ich hab die Lehre mit Auszeichnung abgeschlossen." erzeugt bei mir eine Schwachspannung auf meinem Klingeldraht.
Vielleicht ist das Problem die Auszeichnung bei der abgeschlossenen Lehre
 
Thema: "Pfusch" von Früher
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