Pfuscher Firma

Diskutiere Pfuscher Firma im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo eine Bekannte hat mich gestern gebeten mal zu schauen was eine Beauftragte Frima in Ihrer Garage veranstaltet hat. Meiner Einschätzung nach...
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Henkel060782

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Hallo eine Bekannte hat mich gestern gebeten mal zu schauen was eine Beauftragte Frima in Ihrer Garage veranstaltet hat. Meiner Einschätzung nach hat er nicht viel Erfahrung mit UP Dosen AP ist alles im Grünen Bereich ausser das in den Verteilerdosen die Kabel ein wenig kurz gelassen wurden.

Meine Frage ist wie ist jetzt der Ablauf bevor Sie jemanden anders beauftragen darf? Wie oft muss mann ihn nacharbeiten lassen oder kann man ihnen gleich der Baustelle verweisen und wen anders kommen lassen. War eine Firma die Garagen komplett Baut mit allem drum und dran nur ist nicht nur bei der Elektrik gepfuscht worden.


http://s17.postimg.org/k1igt95nf/Foto_11_09_15_13_48_53.jpg
 
Das kommt auf die Vertragsgrundlage an - Der Mangel am Werk ist jedenfalls schriftlich anzuzeigen.

Leistung nach VOB?

Abnahmeprotokoll unterschrieben?

Schon gezahlt?
 
Hast du die letzte Steckdose abmontiert? Bis auf diese sehe ich erstmal nur Pfusch an der Ästhetik (in die Dosen rein sehen kann man ja nicht), wobei das nicht heißen soll, dass das akzeptabel wäre...

MfG; Fenta
 
Nein die letzte Steckdose habe ich nicht abmontiert hat der "Elektriker" nach dem letzten Termin so gelassen (ist strom drauf)

Es ist noch nichts Unterschrieben oder bezahl der Elektriker ist noch am arbeiten.

Pfusch ist meiner meinung schon das er einzelrahmen nimmt und zwar überall das pass doch garnicht bei normal in einander gesteckten UP Dosen.

Und wie gesagt der Pfusch hört nicht bei der Elektrik auf geht beim Dach weiter.

Sollte meine Bekannte sich hilfe hollen? Sachverständieger? Oder wie wäre da jetzt der nächste schritt.
 
Henkel060782 schrieb:
Oder wie wäre da jetzt der nächste schritt.

Rückfragen beantworten wäre Nett. Wir können zwar eh keine Rechtsberatung liefern, aber noch kennen wir nicht einmal die Vertragsgrundlage.

Der Erste Schritt ist sicher das ersichtliche Problem mal ansprechen, gefolgt von einer schriftlichen Mangelanzeige und vor allem keine Abnahme positiv durchführen.

Was sagt der ausführende Handwerker bzw. das Unternehmen denn dazu?

Wenn das nach VOB/B läuft ... §4 Punkt 7

Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kommt der Auftragnehmer der Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8 Absatz 3).
 
Der Aufbau ist vielleicht auch dem geschuldet daß es zwar 4er Rahmen und selten auch 5er Rahmen gibt aber keine 6er Rahmen. :D

Von Irgendeinem Hersteller gibt es anreihbare Rahmen, aber die Wertigkeit der Marke an sich hat mich nicht so überzeugt.
 
T.Paul schrieb:
Henkel060782 schrieb:
Oder wie wäre da jetzt der nächste schritt.

Rückfragen beantworten wäre Nett. Wir können zwar eh keine Rechtsberatung liefern, aber noch kennen wir nicht einmal die Vertragsgrundlage.

Der Erste Schritt ist sicher das ersichtliche Problem mal ansprechen, gefolgt von einer schriftlichen Mangelanzeige und vor allem keine Abnahme positiv durchführen.

Was sagt der ausführende Handwerker bzw. das Unternehmen denn dazu?

Wenn das nach VOB/B läuft ... §4 Punkt 7


Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kommt der Auftragnehmer der Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8 Absatz 3).
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Rückfragen zu beantworten wird aus einem bestimmten Grund nicht opportun sein.

Man denke an §55 der StPO, der besagt, dass man eine Aussage verweigern darf, wenn man sich dadurch selbst belasten würde.

Bei "billigen" :wink: Arbeitsleistungen wird es keine "Vertragsgrundlage" geben ...

P.
 
Sorry, musste wegen dem Bild mal kurz kotzen.
Das war doch nie im Leben ein Elektriker.
 
Das Material scheint auch Baumarkt im Angebot zu sein.
Schalter mit Schraubklemmen und Steckdosen ohne Berührungsschutz bei abgenommenen Abdeckungen.
Das es so was überhaupt noch zu kaufen gibt.
 
Octavian1977 schrieb:
Steckdosen ohne Berührungsschutz bei abgenommenen Abdeckungen.
Das es so was überhaupt noch zu kaufen gibt.

Da ist immerhin schon Farbe dran - wer sagt, dass die neu gekauft wurde? ;)
 
Wer sagt das es sih hier nicht um Bestand handelt??
 
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