Phasenabschnittsdimmer und drunter eine Steckdose

Diskutiere Phasenabschnittsdimmer und drunter eine Steckdose im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, habe folgendes Problem: In meinem älteren Haus(erst gekauft) habe ich einen Raum nur mit einem Phasenabschnittsdimmer, darunter...
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FDranky

Guest
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem:
In meinem älteren Haus(erst gekauft) habe ich einen Raum nur mit einem Phasenabschnittsdimmer, darunter wollte ich eine Steckdose setzten.
In der 55erdose mit dem Abschnittsdimmer ist Dauerphase, Nullleiter und der Lampendraht.
Dachte eigentlich das es einfach ist dies zu verdrahten jedoch wenn ich den Dimmer ausschalte ist die Spannung an der Steckdose da und wenn ich den Dimmer einschalte ist die Spannung weg?!

Achso als Lampe wirde eine NV-Leuchte versorgt.

Freue mich über eure Vorschläge, Ideen.

Vielen Dank!
 
Moin,

benutz du denn als "Phase" für die Steckdose deine "Dauerphase" vom Dimmer??

Wenn nicht, würde ich das mal umverdrahten :)

LG
 
Und was ist mit dem Schutzleiter?
 
Wie misst du denn, ob die Spannung weg ist?
 
Antworten für euch:
Phase kommt vom Dimmer (Dauerphase);

Da es eine ältere E-Anlage ist besteht ja Bestandsschutz und das ist ja nur als erweiterung zusehen, ausserdem ist fast alles klassisch genullt hier im Haus;

Festgestellt habe ich es erst als ich mit einem Staubsauger den Dreck wegsaugen wollte von umverdrahten. Daraufhin habe ich mein Flukemessgerät ausgepackt und da war nur ein wenig restspg drauf.

Freue mich auf weitere Fragen/Hilfestellungen.
 
FDranky schrieb:
Phase kommt vom Dimmer (Dauerphase)


Hast du etwa den "Wechselausgang" des Dimmers (Pfeil nach unten) zum speisen der Steckdose benutzt?
 
Erweiterungen in Altanlagen genießen keinen Bestandsschutz!

Die Erweiterung einer alten Anlage muß den aktuellen DIN VDE entsprechen.

also: Schutzleiter und N getrennt und über FI 30mA

In der Dose des Dimmers mußt Du den PEN aufteilen.
Die angedachte Steckdose mußt Du als FI-Steckdose Ausführen.
 
Octavian1977 schrieb:
Erweiterungen in Altanlagen genießen keinen Bestandsschutz!

Falsch!

Hier mal ein Ausschnitt aus der DE 21/2007:


In den Anlage einer Wohnungsverwaltung sind diverse Wohnungen noch in Zweidraht-Technik installiert. Immer wieder möchte die Verwaltung von uns einzelne Steckdosen nachinstalliert haben. Wir sind der Meinung, dass dies nicht zulässig ist und haben der Verwaltung die Neuinstallation der Räume vorgeschlagen. Wir hätten gerne von Ihnen Argumente, damit nicht – wie bisher geschehen – andere Installateure einfach mit dreiadrig nachinstallieren.
Können Sie uns einen Rat geben?

R. W., Schleswig-Holstein





Zuerst Bestandsschutz prüfen
Auch wenn es den Begriff »Bestandsschutz« in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nicht gibt, so gilt dennoch, dass eine elektrische Anlage, die zum Zeitpunkt Ihrer Errichtung den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen entsprochen hat, in der vorhandenen Ausführung ohne zusätzlich Änderungen weiter betrieben werden darf (sofern sich der Zustand der Anlage nicht durch äußere Einflüsse gefährlich verschlechtert hat). Das gilt auch dann, wenn einzelne Betriebsmittel (einschließlich Kabel/Leitungen und Verteiler) ausgewechselt werden müssen. Und das gilt auch für elektrische Anlagen, die nach den Vorgaben der TGL errichtet wurden. Nur bei Nutzungsänderungen eines Raumes (z.B. ein Wohnraum wird in einen Raum mit Badewanne oder Dusche umfunktioniert oder aus einem nichtleitenden Raum wurde durch Einbau einer Heizung ein leitender Raum) müssen die neueren Normen zur Anwendung kommen.

Nachrüsten möglich?
Außerdem gibt es einige wenige Ausnahmen – die sich jedoch nicht auf die von Ihnen vorgesehenen Steckdosenstromkreise beziehen – zum Nachrüsten. Diese Forderungen sind im Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100 (VDE 0100) enthalten. Wenn also die elektrischen Anlagen, in den von Ihnen angeführten Wohnungen vor 1973 errichtet wurden (bezüglich der Beitrittsländer gilt ein späterer Zeitpunkt), besteht keine grundsätzliche Handhabe auf Basis der VDE-Bestimmungen eine Anpassung zu fordern, weil die klassische Nullung erst nach 1973 nicht mehr angewendet werden durfte. Natürlich muss hierbei vorausge setzt werden, dass es sich bei der von Ihnen beschriebenen Zweidraht-Technik auch um die klassische Nullung handelte, d.h. eine wirksame Schutzmaßnahme gegeben war.

Klassische Nullung
Nach DIN VDE 0100 (VDE 0100):1973-05 durfte die klassische Nullung für Neuanlagen nicht mehr angewendet werden. Aber bezüglich Erweiterungen in Anlagen mit klassischer Nullung (Stromkreise mit PEN-Leiter unter 10mm2) war in etwa Folgendes festgelegt: In elektrischen Anlagen, in denen noch die Nullung ohne besonderen Schutzleiter vorhanden ist, muss vom Erweiterungspunkt (hinzufügen von Kabel/Leitungen für zusätzliche Einrichtung, z.B. von Steckdosen), z.B von einer Abzweigdose/Klemmraumschalterdose, bei Leiterquerschnitten unter 10mm2 Cu die Nullung mit besonderem Schutzleiter (entspricht heute dem Schutz durch automatische Abschaltung im TN-System) angewendet werden.

Praktische Konsequenzen
Bei Erweiterungen, z.B. Hinzufügen von Steckdosen bzw. zusätzlicher Stromkreisen in Räumen mit Badewanne oder Dusche, wird eine Aufteilung an einer Abzweigdose nicht möglich sein. In der derzeit gültigen Norm DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2002-02 ist gefordert, dass der Stromkreis – mit wenigen Ausnahmen – und nicht nur die Steckdose mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30mA zu schützen ist. Ein Stromkreis beginnt aber an der/den Sicherung(en), d.h. meist im Wohnungsverteiler.

Fazit
Auch wenn es in einigen Fällen sicher sinnvoll wäre, Altanlagen zu erneuern, so gibt es aber in den VDE-Bestimmungen keine Forderungen die Altanlagen an neuere Normen anzupassen. Dies setzt voraus, dass von der elektrischen Anlage keine Gefahr ausgeht, weil z.B. der Isolationswiderstand, wie er für wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) gefordert wird, nicht mehr eingehalten wird. Dieser Wert beträgt ohne angeschlossene Verbrauchsmittel hinter den Überstrom-Schutzeinrichtungen, bei geschlossenen Schalteinrichtungen mindestens 1000Ω/V Nennspannung, also 230kΩ. Mit angeschlossenen Verbrauchsmitteln hinter den Überstromschutzeinrichtungen, bei geschlossenen Schalteinrichtungen mindestens 300Ω/V Nennspannung, also 69kΩ.

W. Hörmannn
 
Hmm. Von Erweiterungen steht da aber nichts! Dass Anpassungen bestehender Anlagen in Klassischer Nullung nicht gefordert werden, ist bekannt!

Der Fragesteller wünscht aber eine Erweiterung einer solchen Anlage. Eine Erweiterung hat aber nach der VDE 0100-410:2007-06 zu erfolgen. Und diese fordert einen Zusatzschutz (FI mit IdeltaN <= 30mA) für alle Steckdosenkreise bis 20A und zwar egal, ob TN- oder TT-System!

0V

PS: Es gibt aber eine Übergangsfrist bis 02/2009, auf die Du Dich berufen könntest.... Duck und wech... :roll:
 
Ich sehe gerade, dass der zitierte Artikel von W.H*rm*nn stammt.... Da stand neulich auch noch ein ganz anderer Artikel in der DE/EP(?), der eigentlich eher zur Frage hier passt. Mal sehen, ob ich den wiederfinde. Mit den Äußerungen, die Herr H. dort macht, gehe ich allerdings nicht konform. Seit das gelesen habe, betrachte ich Artikel jenes Autors etwas vorsichtiger. Gegen den hier zitierten Text habe ich allerdings nichts einzuwenden, außer dass er eben nicht zur Frage passt ;-)

0V
 
Nullvolt schrieb:
Es gibt aber eine Übergangsfrist bis 02/2009, auf die Du Dich berufen könntest....

Mach ich auch... :D


Laut DIN VDE 0100-410 dürfen neben der neuen Norm bis zum 1. Februar 2009 auch die bisherige DIN VDE 0100-410 (1997-01) und DIN VDE 0100-470(1996-02) angewendet werden. Man kann also bis zu diesem Termin mit der alten Norm arbeiten.



Desweiteren zitiere ich das nochmal konkreter:

In elektrischen Anlagen, in denen noch die Nullung ohne besonderen Schutzleiter vorhanden ist, muss vom Erweiterungspunkt, z.B von einer Abzweigdose/Klemmraumschalterdose, bei Leiterquerschnitten unter 10mm2 Cu die Nullung mit besonderem Schutzleiter angewendet werden.


Also sollte er am Dimmer den PEN als PE und N auftrennen, und zur neuen Steckdose weiterführen.
 
@nullvolt

Du meinst bestimmt die geschichte mit den in ansicht des Autors nicht zugelassenen Schukomaten...

Eine ansichtssache die auch ich als so nicht haltbar erachte.
 
@ego1:

Ja, genau. Denn BJE stellt die Schukomaten genau für diesen Zweck her! Weshalb sollte eine namhafte Firma ein Produkt herstellen, das man eigentlich gar nirgends einsetzen darf. Das ist aber nur der eine Punkt. Das andere ist der "geringe Mehrpreis", von dem der Autor "ständig" schreibt. Ich weiß nicht, woher Herr H*rm*nn seine FI-Steckdosen bezieht. Die letzte FI-Steckdose, die ich verbaut habe, kostete lt. Liste ca. das 20fache einer einfachen Steckdose!!

Ich hab den Artikel gerade nicht zur Hand, aber da war noch etwas.... Insgesamt fand ich das ganze eine Farce.

Ich bin außerdem der Meinung, wenn "Normale Leute" so etwas Weltfremdes lesen, fassen sie sich an den Kopf und zweifeln die Kompetenz unseres Berufsstandes an. Und das führt auch letztendlich dazu, dass der Laie, der eigentlich den gesunden Respekt vor Elektrizität hat, dann doch alles selbst macht oder den Kumpel fragt, weil er sich denkt, na bevor mir der Fachmann alles aufreißt (Dreck macht), ich tausende Euronen zahlen soll, frag ich doch mal den Karl-Heinz vom Kegelklub, der bastelt doch bei sich auch immer....

Meine Meinung,
0V
 
Hallo,

@Nullvolt

weist du zufällig in welcher DE das stand? Ich erinnere mich auch an den ARtikel, finde ihn aber grade nicht.

MFg MArcell
 
Bleibt trotzdem das Problem mit einem PEN über eine Cu-Ader von 1,5mm², was deutlich unter den geforderten 10mm² liegt. Ich würde je nach örtl. Gegebenheiten einbfach neue Leitungen Legen, vorzugsweise bei der nächsten Renovierung!

MfG; Fenta
 
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Thema: Phasenabschnittsdimmer und drunter eine Steckdose
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