K
kasimir
- Beiträge
- 8
Für eine Photovoltaikanlage mit ca. 15 kWp sollen der Effizienz halber Wechselrichter mit einem Wirkungsgrad von 98% verwendet werden. Diese gibt es erst ab ca. 7 KWp, sodass bei Verwendung für die o.a. Anlage nur 2 Wechselrichter verwendet werden könnten. Es würde dadurch eine max. Einspeiseleistung von bis zu 7,5 kW entstehen auf 2 Phasen - Einspeisung auf 3. Phase wäre nicht vorhanden.
Wird dies von den Energieversorgern generell akzeptiert, gegen Sondergenehmigung (wegen Schieflast der 2 Phasen gegenüber der 3.) oder etwa gar nicht ?
Eine Verwendung von 3 kleineren Wechselrichtern und somit Einspeisung auf 3 Phasen würden einen um etwa 2% schwächeren Wirkungsgrad bedeuten und um einiges höhere Investitionskosten pro kWp. Also wäre die Variante mit 2 großen Wechselrichtern jedenfalls von der Wirtschaftlichkeit der Anlage entscheidend zu bevorzugen. Eigentlich können die Energieversorger ja auch umgekehrt nichts dagegen haben, wenn ein Nutzer sein Verbrauchsverhalten über nicht alle 3 Phasen abwickelt, oder etwa doch?
Wird dies von den Energieversorgern generell akzeptiert, gegen Sondergenehmigung (wegen Schieflast der 2 Phasen gegenüber der 3.) oder etwa gar nicht ?
Eine Verwendung von 3 kleineren Wechselrichtern und somit Einspeisung auf 3 Phasen würden einen um etwa 2% schwächeren Wirkungsgrad bedeuten und um einiges höhere Investitionskosten pro kWp. Also wäre die Variante mit 2 großen Wechselrichtern jedenfalls von der Wirtschaftlichkeit der Anlage entscheidend zu bevorzugen. Eigentlich können die Energieversorger ja auch umgekehrt nichts dagegen haben, wenn ein Nutzer sein Verbrauchsverhalten über nicht alle 3 Phasen abwickelt, oder etwa doch?