N
Neozet
- Beiträge
- 18
Hallo zusammen. Könnte mir mal jemand folgenden Satz erklären.
Verteilungen müssen erweiterungsfähig sein und sollen eine minimale Platzreserve von 30% aufweisen.
Muss auch die Gesamtleistung der Anlage 30% höher sein oder ist damit nur der Raum in der Verteilung gemeint?
Wenn der Gesamt-Betriebsstrom der Anlage ca. 120A beträgt, sollte ich da eine 125A oder 160A Wandlermesseinrichtung verwenden, oder wäre die Anlage bei einer 125A Wandlermesseinrichtung nicht erweiterungsfähig und zu knapp bemessen?
Verteilungen müssen erweiterungsfähig sein und sollen eine minimale Platzreserve von 30% aufweisen.
Muss auch die Gesamtleistung der Anlage 30% höher sein oder ist damit nur der Raum in der Verteilung gemeint?
Wenn der Gesamt-Betriebsstrom der Anlage ca. 120A beträgt, sollte ich da eine 125A oder 160A Wandlermesseinrichtung verwenden, oder wäre die Anlage bei einer 125A Wandlermesseinrichtung nicht erweiterungsfähig und zu knapp bemessen?