Platzreserve für die Verteilung

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Neozet

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Hallo zusammen. Könnte mir mal jemand folgenden Satz erklären.

Verteilungen müssen erweiterungsfähig sein und sollen eine minimale Platzreserve von 30% aufweisen.


Muss auch die Gesamtleistung der Anlage 30% höher sein oder ist damit nur der Raum in der Verteilung gemeint?


Wenn der Gesamt-Betriebsstrom der Anlage ca. 120A beträgt, sollte ich da eine 125A oder 160A Wandlermesseinrichtung verwenden, oder wäre die Anlage bei einer 125A Wandlermesseinrichtung nicht erweiterungsfähig und zu knapp bemessen?
 
Es geht bei der Platzreserve nicht nur um den Platz um evl andere Betriebsmittel oder FI nach zurüsten sondern auch was viele vergessen um die Thermische Belastung. 30 % ist rund 1/3 also bei einem 3 Reihigen Verteiler sollten nur 2 Reihen voll belegt sein. Das bedeutet aber nicht das eine Verteilung die mit 63 A geplant ist auf 100A ausgelegt sein soll! Noch etwas wenn der Nennstrom der Anlage 120 A beträgt können durchaus auch 120A*1,3 =156 A über längere Zeiträume fließen und die muss der Zähler auch richtig zählen können.
 
Sollte ich bei einem Nennstrom der Anlage von 120A eher eine 125A oder 160A Wandlermesseinrichtung verwenden?
 
Bei 120A Nennstrom würde ich eine 160A-Messung vorsehen.

Aber mit der Platzreserve hat das ganz und gar nichts zu tun. Eine Platzreserve ist eine Platzreserve. Deine Verteilung darf also max zu 70% gefüllt sein. Damit kann theoretisch die Leistungs- und thermische Grenze schon erreicht sein.
Aber da sie "erweiterungsfähig" sein soll, dürfen auch diese Grenzen nicht ausgereizt sein.
 
Thema: Platzreserve für die Verteilung

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