Potentialausgleich / Erdung Terrassenüberdachung Edelstahl

Diskutiere Potentialausgleich / Erdung Terrassenüberdachung Edelstahl im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo liebe Forenmitglieder, in den letzten Jahren konnte ich mein Wissen durch dieses Forum ganz schön ausbauen, dafür vielen Dank! Ich bin...
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flonate11

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Hallo liebe Forenmitglieder,

in den letzten Jahren konnte ich mein Wissen durch dieses Forum ganz schön ausbauen, dafür vielen Dank!
Ich bin interessierter und nicht gaaanz unbewanderter Laie und möchte alle dahingehend beruhigen, dass ich selbstverständliche alle Arbeiten final von einer zugelassenen Elektrofachkraft überprüfen lasse!
Lange Rede, kurzer Sinn, hier eine konkrete Frage:
Ich habe mir letztes Jahr an mein Fertighaus eine ca. 11 Meter lange Edelstahl-Terrassenüberdachung anbringen lassen. Diese ist bisher nicht am Potentialausgleich angeschlossen. Eine Nachfrage bei mehreren Elektrikern, was hier sinnvoll ist oder nicht, hat leider diverse unterschiedliche Antworten ergeben, und zwar von "gar nichts machen, passt so" bis "Anschluss an PA ist erforderlich" und "hier muss ein Staberder rein" bzw. "einfach mit Schutzleiter verbinden".
Also meine Frage: wie gehe ich hier regelkonform vor? Unsere Netzform ist TT. Ich habe eine PA-Schiene, die an den Ringerder angeschlossen ist. An der Überdachung sind zwei HV-Leuchten montiert, der Schutzleiter ist nicht mit der Überdachung verbunden. es bieten sich jetzt mehrere Optionen an:
1. Gar nichts machen :lol:
2. Überdachung mit PA verbinden. Falls ja, welcher Querschnitt (Entfernung zu PA-Schiene ca. 15 Meter!)
3. Staberder anbringen und mit Überdachung verbinden.
4. Schutzleiter der Leuchtenanschlüsse mit Überdachung verbinden.
5. Eine Kombination aus Vorstehendem.
6. Weitere Anforderungen, die ich noch nicht kenne :oops:

Es wäre sehr schön, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet, da mich eben die Konsultation unserer lokalen Elektriker auch nicht schlauer gemacht hat.

Schon jetzt recht herzlichen Dank für Eure Unterstützung und herzliche Grüße
 
wechselstromer schrieb:
Hat das Haus auch einen Blitzableiter?


Nein, es ist kein äußerer Blitzschutz installiert. Allerdings bekomme ich i.R. des Neuaufbaus der UV bald einen inneren Blitzschutz mit Blitzstromableiter Kat. 1 und Mittelschutz Kat. 2. (kein Kombiableiter).
 
flonate11 schrieb:
wechselstromer schrieb:
Hat das Haus auch einen Blitzableiter?


Nein, es ist kein äußerer Blitzschutz installiert. Allerdings bekomme ich i.R. des Neuaufbaus der UV bald einen inneren Blitzschutz mit Blitzstromableiter Kat. 1 und Mittelschutz Kat. 2. (kein Kombiableiter).

Der "innere Blitzschutz" ist in diesem Fall ein reiner Überspannungsschutz.

Zur Überdachung:
Leitfähige Teile bei denen die Gefahr einer Potentialverschleppung besteht, sind in den Potentialausgleich einzubeziehen.
 
karo28 schrieb:
Zur Überdachung:
Leitfähige Teile bei denen die Gefahr einer Potentialverschleppung besteht, sind in den Potentialausgleich einzubeziehen.
"Potentialverschleppung" soll heißen: Wenn ein gefährliches Potential in andere Räume verschleppt werden kann.
Wenn deine Überdachung aber nur außen ist und keine Verbindung in irgendeinen Raum hat, braucht sie nicht in den PA eingebunden zu werden. Du erdest ja auch nicht dein Balkongeländer oder den metallenen Gartenzaun.

Andererseits: Es dürfte nicht schaden, die Überdachung an den PA anzuschließen (bei TT).

Vielleicht haben Andere eine andere Ansicht.
 
Danke schon mal für sie Antworten.
Nein, es besteht keine leitende Verbindung zu anderen Räumen.
Die Überdachung besteht aus 12 Metallsparren (auf denen das Glas liegt), die hausseitig an der Dachuntersicht befestigt sind und auf der anderen Seite auf einer Edelstahlpfette aufliegen, welche auf drei Edelstahlsäulen ruht.
An zwei dieser drei Säulen sind Leuchten in mit Edelstahlabeckung angebaut, die jedoch schutzisoliert sind und damit auch keinen Schutzleiteranschluss aufweisen. Allerdings liegen die (Vollgummi-)Anschlussleitungen in den zwei Säulen. Sollte man den Schutzleiter mit der Edelstahlkonstruktion verbinden? Dies würde doch zu dem eigentlich gewünschten Ergebnis führen, dass der RCD im Falle eines Erdschlusses (falls eine der Anschlussleitungen im Laufe der Zeit korrodiert und irgendeine Verbindung Aussenleiter - Edelstahl entsteht) auslöst?
 
flonate11 schrieb:
Sollte man den Schutzleiter mit der Edelstahlkonstruktion verbinden? Dies würde doch zu dem eigentlich gewünschten Ergebnis führen, dass der RCD im Falle eines Erdschlusses (falls eine der Anschlussleitungen im Laufe der Zeit korrodiert und irgendeine Verbindung Aussenleiter - Edelstahl entsteht) auslöst?

Dann wäre es aus meiner Sicht besser, einen richtigen PA (zur HES) zu erstellen, da der Querschnitt der Leuchteninstallation nicht ausreichend ist.
 
Also, ich entnehme Deiner Antwort, dass wenn dann richtiger PA und nicht über den mitgeführten SL. Aber für mich stellt sich eben die Frage "ob". Ist es erforderlich / nützlich oder könnte es mehr schaden, als es bringt? Würdet IHR es machen, oder sein lassen. Falls ja: welcher Querschnitt wäre hier angemessen? Reichen mir 6 qmm?
Hintergrund der elenden Fragerei ist der, dass eine (mindestens) 6 qmm-Leitung zur PA-Schiene für mich einen enormen Aufwand darstellt (Pflasterweg mit betonierten Leistensteinen entfernen, Loch buddeln, Kellermauer anbohren, alles wieder sauber abdichten, Weg wiederherstellen, einmal quer durch den Keller mit ebenfalls zwei Mauerdurchbrüchen, etc. pp), ich aber alles richtig und eben auch normenkonform machen möchte ....
Vielen Dank!!!
 
Den Aufwand würde ich nicht machen. Ich würde dann gar nichts machen. Wahrscheinlich reichen die Fundamente schon zur Auslösung des FI aus.
Eine Verbindung zum PE kann nicht schaden im TT-Netz.
 
Der Schutzpotentialausgleich nach DIN VDE 0100-410 beinhaltet auch Teile der Gebäudekonstruktion, die im üblichen Gebrauchszustand berührbar sind - Die Bewehrung in der Betonwand ist das z.B. i.d.R. nicht - eine Metallständerkonstruktion einer entsprechenden Gewerbehalle schon - So auch diese Überdachung bzw. dessen Säulen. Man kann sich jetzt höchstens daran aufhängen, ob diese zur Gebäudekonstruktion gehört - ein kleines 1,5mx0,8m Vordach über der Hauseingangstür würde ich als Anbauteil eher ausschliessen, zumal es eher weniger leicht berührbar ist, aber eine Terassenüberdachung dieser Größenordnung ...

Hier beißen sich dann wieder die üblichen Probleme - Wer diese Konstruktion baut ist kein Elektriker und selbigen zu Fragen fällt nicht jedem Hausherr ein, folglich wird es i.d.R. keinen PA geben. Und auch keine Risikobewertung bzgl. Blitzeinschlag - 11 Mtr vom Haus, wer weiss, wie hoch das Gebäude ist - Vielleicht sucht sich der Blitz dann lieber die Edelstahlkonstruktion als Einschlagstelle aus ...

P.S.: Die Leitungen zur Außeninstallation bekommen hoffentlich auch einen entsprechenden Ableiter nahe dem Gebäudeeintritt und nicht nur die ankommende Energieversorgung vom EVU !?
 
flonate11 schrieb:
Eine Nachfrage bei mehreren Elektrikern, was hier sinnvoll ist oder nicht, hat leider diverse unterschiedliche Antworten ergeben, und zwar von "gar nichts machen, passt so" bis "Anschluss an PA ist erforderlich" und "hier muss ein Staberder rein" bzw. "einfach mit Schutzleiter verbinden".
Also meine Frage: wie gehe ich hier regelkonform vor? Unsere Netzform ist TT.
Ein separater Erder bietet nicht mehr sondern weniger Sicherheit (siehe ABB Merkblatt 10) und die Kombination Fundament-/Ringerder plus feuerverzinkter Staberder ergibt, dass der Staberder ohne Trennfunkenstrecke schneller vergammelt.
Lass dir spaßeshalber den Vorschlag der "einfachen" Verbindung mit dem Schutzleiter erläutern, wie das konkret aussehen soll.

Weder die Netzform noch die Größe "fremder leitfähiger Teile", sind entscheidend. Knackpunkt ist ob Potenzial ins Gebäude eingeführt werden kann (siehe DEHN Blitzplaner, Kapitel 6). Wo das nicht der Fall ist, ist m. E. normativ auch kein PA-Anschluss gefordert.

Nach (freiwilliger) Risikoanalyse gemäß DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) könnte aber eine Blitzschutzanlage sinnvoll sein und dann wäre normativ alles grundlegend anders.
 
Dipol schrieb:
noch die Größe "fremder leitfähiger Teile", sind entscheidend. Knackpunkt ist ob Potenzial ins Gebäude eingeführt werden kann (siehe DEHN Blitzplaner, Kapitel 6).

Mir ging es nicht um die Größe des leitfähigen Teils, sondern um die Frage, ob einer solch große Überdachung, dem Charakter nach nicht ggf. zum Gebäude zu zählen ist - hätte es (Glas-)wände, wäre es als Wintergarten Bestandteil des Gebäudes und dann wäre diese Konstruktion m.E. eine in den Schutzpotentialausgleich einzubindende Gebäudekonstruktion und kein Anbauteil wie z.B. ein Vordach oder eine leitfähige Jalousie o.ä. ...
 
OK, das hilft mir jetzt schon mal weiter.

Interessant auch der Gedanke bzgl. des Überspannungsableiters für Leitungen, die VOM Garten kommen - daran hab' ich überhaupt noch nicht gedacht und auch noch nie davon gehört. Ich habe insgesamt 5 freistehende Edelstahlleuchten und diverse Leitungen zu den Garagen und Außensteckdosen. Die müsste man dann ja theoretisch alle schützen, für den Fall dass der Blitz im Garten einschlägt ... ist das nicht ein Riesenaufwand, der in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht, weil bei einem fast-Direkteinschlag im Garten vermutlich ohnehin die ganze Hütte abbrennt :lol:
 
... Und dann sind wir an dem Punkt, wo ein äußerer Blitzschutz interessant wird ;)

Bei jeder Schutzmaßnahme, sei es durch Fehlerstromschutzschalter in der E.-Anlage, beim Airbag im Auto, bei der Versicherung oder eben beim Blitz- und Überspannungsschutz kann man i.d.R. immer noch weiter nach Oben mit immer mehr Kosten - Und dann muss man für sich selbst abwiegen, wieviel man sich leisten kann oder will und mit welchem Restrisiko man leben kann.

Das Problem ist eher, geeignete Informationen zu sammeln auf deren Grundlage man Entscheidungen trifft. leider wird viel zu oft am falschen Ende angefangen und das wesentliche vergessen ...
 
Hallo T-Paul!
Du schreibst: "Die Leitungen zur Außeninstallation bekommen hoffentlich auch einen entsprechenden Ableiter nahe dem Gebäudeeintritt..."

Könntest du bitte diesen Hinweis und auch die damit verbundene technische Umsetzung einmal näher erläutern.

im voraus besten Dank
H&O
 
Wo ist denn das Verständnisproblem der Ausführung genau? Wenn Überspannungsableiter installiert werden um das Gebäude und die darin enthaltenen Installationen respektive auch Verbraucher zu schützen, müssen diese in alle das Gebäude betretenden Leitungswege installiert werden.
 
@ T-Paul,
Ich bin in diesem Beitrag zum ersten mal auf dieses Problem gestoßen. Bei zahllosen Anfragen zum Anschluss vom Haus entfernter Garagen, Gartenhäüser,Werkstätten... (im Prinzip alles Kabelverlegungen für Außeninstallationen) werden Maßnahmen nach einer solchen Ableitung möglicher Überspannungen nie erwähnt. Warum eigentlich?

Von daher Anlaß für meine Frage.
Gruß H&O
 
Hauptsächlich vermutlich, weil der Unternehmer oder Sachbearbeiter keine Ahnung und/oder kein Interesse an der Vermarktung von Überspannungs- und Blitzschutzkomponenten hat.

Blitzschutz ist ein umfangreiches Gebiet, in dem man nicht wenige Kenntnisse aufbringen muss um dies ernsthaft zu betreiben - Wenn man nicht gerade ausschließlich darauf spezialisiert ist, lohnt sich die Unterhaltung dieses Bereichs nur für größere Unternehmen, die dann oft auch andere Spezialisierungen im Haus haben (Sicherheitstechnik, Automatisierung, Kommunikationstechnik, Multimedia, Photovoltaik, ...).

Ein Großteil der kleinen Handwerksbetriebe ist organisatorisch und leistungsfähig gar nicht imstande dieses Gebiet (ernsthaft) abzudecken, ohne die Kernkompetenzen zu vernachlässigen - Dann kann man am Ende von jedem etwas, aber nichts richtig.

Wir haben neben den reinen Monteuren für einige Gebiete Leute im Unternehmen, die sich in einem speziellen Bereich auskennen - Wenn man da für 4,5,6,7... speziellere Bereiche 1-2 Leute als "Spezialisten" benötigt, die Angebot und Planung durchführen und ggf. Teile der Ausführung vor Ort sowie Kundenbetreuung, Wartung, Instandsetzung, ist man halt ganz fix bei 25+ Mitarbeitern, wo ein enormer Anteil (Anzahl) an Unternehmen im Bereich 2-10 Mann angesiedelt ist.

Wie so oft ist es einfach so, dass einer allein nicht alles wissen und kennen kann und auch niemals wird. Zur erfolgreichen Bewältigung des heutzutage sehr komplexen Umfeldes der Elektrotechnik gehört eben Teamwork - Dazu braucht man aber erst einmal ein Team, und dann auch noch ein funktionierendes ... und obendrauf ein Bunt gemischtes - Steckdosen anschließen kann man jedem irgendwie beibringen ...
 
@ T-Paul.
Es geht hier nicht um Unternehmer oder Sachbearbeiter, die was verkaufen wollen, sondern um die Beiträge durchaus kompetenter Fachleute aus diesem Forum. Wenn ich deine ausführliche Antwort etwas überspitzt interpretiere, heißt das doch, dass man sich aus Mangel an fundierten Kenntnissen zu dem zugegeben schwierigen und umfangreichen Fachgebiet eines effektiven Blitzschutzes besser von diesem heißen Eisen fernhält. Solange Blitzschutz in D auch für EFH nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sich vermutlich daran auch nichts ändern. Der private Häuslebauer muss sich halt damit abfinden, dass u.U. Teile seiner Anlage bei einem nahen Blitzeinschlag in Rauch aufgehen; dafür hat man ja ggf. die entsprechende Versicherung!(-die dann hoffentlich auch zahlt-).

Gruß H&O
 
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Thema: Potentialausgleich / Erdung Terrassenüberdachung Edelstahl
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