Potentialausgleich Fernwärme

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Flow159357

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Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand bei meinem kleinen Problem weiterhelfen.
Wir wollen bei uns in der Arbeit ein neues Fernwärmenetz übernehmen. (Sind Fernwärmeversorger)
Normalerweise haben wir wenn wir neue Fernwärmestationen bei unseren Kunden in Betrieb nehmen, die vorraussetzung vor Inbetriebnahme, dass der Kunde primärseitig, sekundärseitig und an der Stahlkonstruktion der Fernwärmeübergabestation sowie Metallgehäuse des reglerschrankes den Potentialausgelich anbringen muss.
Jetzt wollen wir mehrere bestehende Kundenanlagen bzw. ein Fernwärmenetz übernehmen.
Folgende Situation vor Ort. Die Primärseitige Fernwärmeleitung (Hausanschlussleitung) ist nicht wie üblichwerweise aus Stahl sondern Kunststoff. Es fehlt der Potentialausgleich an der Rahmenkonstruktion der Fernwärmeübergabestation sowie an der sekundärseitigen Hausinstallation.
Meiner Meinung nach kann der primärseitige Potentialausgleich aufgrund der Kunststoffrohre entfallen, jedoch muss definitiv die sekundärseitige Hausinstallation in den potentialausgleich mit einbezogen werden.
Nur wie seht ihr das mit der Rahmenkonstruktion der Fernwärmestation, muss diese auch in den potentialausgleich mit einbezogen werden?

Laut Fachliteratur muss:
nach DIN VDE 0100-410, Aschn 411.3.1.2 in jedem Gebäude der Erdungsleiter und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zu einem Schutzpotentialausgleich verbunden werden:
- metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen (z.B. Wasser- und Gasinnenleitungen);
- fremde leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar;
- Metallteile von Gebäudekonstruktionen, Zentralheizungs- und Klimasysteme;
- metallene Verstärkungen von Gebäudekonstruktionen aus bewehrtem Beton, wo die Verstärkungen berührbar und zuverlässig untereinander verbunden sind (Bild 1).


Also laut Fachliteratur müsste der Rahmen der FW-Station in den Potentialausgleich mit einbezogen werden.

Wenn ich jetzt aber in die aktuelle DIN VDE 0100-410, Aschn 411.3.1.2 schaue steht nur noch:
- Rohrleitungen von Versorgungssystemen, die in Gebäude eingeführt sind, z. B. Gas-, Wasser-, Fernwärme-
Systeme;
-fremde leitfähige Teile der Gebäudestruktur;
-berührbare Bewehrungen von Gebäudekonstruktionen aus Beton.

Wie seht ihr das?

Viele Grüße
 
Nur die Sekundärseitige muss, wenn die aus leitenden Rohren gebaut ist, an dem Poti angeschlossen werden.
Kunststoffrohre brauchen es nicht.
 
Da die Sekundärseite wohl ein metallisches Rohrsystem ist muß diese zwingend in den Potentialausgleich einbezogen werden.
"die Rahmenkonstruktion" ist nun für mich ein etwas unverständlicher Begriff.

Wenn das eine Konstruktion mit Geländern und begehbaren Gitterrosten ist, ist diese auf jeden Fall ein zu beziehen.
Wenn das nur einzelne Rohrhalterungen sind ergibt sich hier keine solche Verpflichtung, auch wenn das nicht schadet.

In der 0100-410 sind nur Dinge enthalten die für den Schutz gegen elektrischen Schlag notwendig sind.
Es gibt aber auch für die Funktion der elektrischen Anlage diverse notwendigkeiten des Potentialausgleiches.
Hierbei ist auch die Art des Gebäudes wichtig, in einem Rechenzentrum ergeben sich da andere Anforderungen als in einem Wohngebäude.
Hier wäre z.B. auch die 0801-600-1 wichtig.
Allgemein auch die 0100-444
 
Danke schonmal bzgl. der Rohre sind wir uns ja schonmal einig.

Kann leider keine Link anhängen, aber einfach mal nach Fernwärmestation Bilder googeln, dann sieht man die Rahmenkonstruktion schon.
Handelt sich also nur um die Halterung der Rohre bzw. des Schaltschrankes. Gebäudetyp ist Wohngebäude bzw. Schule der Heizungsraum ist aber nur durch den Hausmeister zugänglich.
 
Der Hausmeister ist aus Sicht der VDE, oder DGUV-3, etc, auch nicht besser als jeder andere elektrische Laie.
Es ist also ein Raum der elektrischen Laien zugänglich ist, darf also kein elektrischer Betriebsraum sein.
Zusätzlich ist es für den PA egal wer Zugang hat.
 
Kann leider keine Link anhängen, aber einfach mal nach Fernwärmestation Bilder googeln, dann sieht man die Rahmenkonstruktion schon.
Handelt sich also nur um die Halterung der Rohre bzw. des Schaltschrankes. Gebäudetyp ist Wohngebäude bzw. Schule der Heizungsraum ist aber nur durch den Hausmeister zugänglich.

Sind die Rohre/Komponenten elektrisch leitfähig mit dem Rahmen verbunden?
 
In der Regel eher nicht, sind Gummipuffer dazwischen
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus welchem Grund sollte es denn nötig sein, das Gestell in den PA einzubeziehen?

Die daran montierten Komponenten sind über den Schutzleiter versorgt, das reicht aus.
 
z.B. die Stadtwerke München schreiben den Potentialausgleich wie wir ebenfalls an der FW Kompaktstation selbst vor. Basiert dies auf einer Verpflichtung oder geht man hier nur auf Nummer sicher weil’s ja nicht schaden kann?
Kann leider keinen Link einfügen auch wenn ich das www weglasse.
Aber einfach nach „swm potentialausgleich“ googeln und den ersten link anklicken
 
Nein Die Tab schreibt nur vor das die Kundenseite der Leitung in den Potentialausgleich einzubeziehen ist, aber nicht das auch andere Teile einzubeziehen sind. Potentialausgleich gehört zum Gewerk Elektro und nicht zum Gewerk Sanitär !
 
Thema: Potentialausgleich Fernwärme
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