Potentialausgleich herstellen

Diskutiere Potentialausgleich herstellen im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, unser 250 Jahre altes Haus hat bis dato keinen Potentialausgleich, welchen ich nun nachrüsten lassen möchte. Da die...
Also mich bin ja, zugegebenermaßen, nicht wirklich fachfest was das Thema Erder betrifft, dennoch glaube ich nicht das man ein 250 Jahre altes Haus als Neubau bezeichnen kann. Deswegen erschliesst sich mir nicht so wirklich die Diskussion darüber.

Um auf den Eingangsbeitrag von @Elli2020 einzugehen, insbesondere auf seine Frage, würde ich, mit meinem bescheidenen Wissen, sagen das die Idee mit der Stahlmatte den Erder zu errichten verworfen werden sollte, da so sicherlich nicht normgerecht. Ich glaub da sind sich aber auch alle einig.

Ich würde allerdings, mal vollkommen abgesehen ob es nun norminell vorgeschrieben wäre, dennoch dem Ratschlag von @Octavian1977 in Beitrag #13 bezüglich des Tiefenerders zustimmen. Ist aber auch nur meine Meinung zum Thema, zumal das ganze natürlich auch noch von diversen anderen Faktoren abhängt, zb. ob das Haus auf Felsgrund oder Sand steht, um nur mal einen Faktor anzusprechen.
 
Ja doch ! Altbau bisher kein Potentialausgleich, also kein Bestand! Der soll Neu errichtet werden und da ist zwingend Schutzpotentialausgleich erforderlich ! Ist das so schwer zu verstehen ?
 
Hallo zusammen,

unser 250 Jahre altes Haus hat bis dato keinen Potentialausgleich, welchen ich nun nachrüsten lassen möchte.

Da die Kellerrenovierung bevorsteht, möchte ich in dem Raum, in dem sich der Hausanschluss befindet (Gewölbe ca. 12 qm mit Kopfsteinpflaster ohne Bodenplatte) eine Erdung mittels Stahlmatte unter dem neu zu legenden Estrich herstellen. Wäre diese Lösung so zulässig?

Viele Grüße
Elli
Lesen und Verstehen !
Und deshalb ist die Aussage von @ego1 im Beitrag 3 schon falsch . Denn es muss da ein Schutzpotentialausgleich errichtet werden !
 
Meine Aussage bleibt richtig!
Und jetzt schaff fakten ran, oder lass es!
 
So jetzt reicht es mir! Bring du Fakten das eine Neuinstallation eines Potentialausgleiches noch zulässig ist !
Grundsatz in der VDE: Neuanlage und hier handelt es sich um die Neuanlage eines " Potentialausgleiches" sind nach aktueller Normenlage zu errichten . Und das ist nun mal ein Schutzpotentialausgleich !
 
Sehe ich anders. Ein bei Errichtung vergessener Potenzialausgleich kann zu den Regeln bei Anlagenerstellung nachgerüstet werden.

Es gab in Fachzeitschriften vergleichbare Angaben zur Klassischen Nullung.
Wurde die Brücke in der Steckdose vergessen, darf diese nachgerüstet werden.
Galt bei Errichtung der Schutz durch nicht leitende Räume, ist neu zu installieren.

Es bleibt jedoch mehr eine theoretische Diskussion.
Natürlich wird der Erder empfohlen und macht Sinn.
Das weder Erdungspflichtige Antenne, Sat-Anlage noch Breitband vorhanden ist, Ist selten.
 
Nein eine Anlage die zum Zeitpunkt der Errichtung schon Fehlerhaft war, darf nicht nachträglich auf einen zulässigen Zustand gebracht werden und ist Neu zu errichten ! Denn hier gilt was nicht zulässig war, durfte so nie in Betrieb gehen !
 
Haus abreisen und Fundamenterder errichten nach neuer Din?
 
Nein es gibt noch andere Möglichkeiten einen Erder und einen Schutzpotentialausgleich zu errichten !
 
...und womöglich hat der TE nur die Begrifflichkeiten allgemein sprachlich definiert. Wenn man den Beitrag so liest könnte man auch deuten, dass bislang kein Erder vorhanden war, und nun da eh Arbeiten am Boden durchgeführt werden soll, die Möglichkeit besteht diesen nachzurüsten.
Nunja, aber dann hätten die ganze Diskussion ja überhaupt keinen Sinn...ne, also das kann es dann doch nicht sein... :rolleyes::cool:
 
Ist es aber. Denn wie gesagt kein Erder und kein Potentialausgleich . Was ist da unverständlich? Und wenn Neu dann nach aktueller Normenlage als Schutzpotentialausgleich und der verlangt einen lokalen Erder ohne Wenn und Aber !
 
Lesen und Verstehen !
Und deshalb ist die Aussage von @ego1 im Beitrag 3 schon falsch . Denn es muss da ein Schutzpotentialausgleich errichtet werden !
Falsch, du braucht in einem 250 Jahre alten Gebäude keine V4A Stahlmatte einbauen, damit du deinen Erder dort als Funktionspotentialausgleich anschliessen kannst. Das ist kein Stahl verbaut, also kannst du dort nichts anschliessen. So einfach.

Und wenn du heutzutage einen Statiker nach der Standsicherheit des Gebäude fragst, dürfte dies schon lange nicht mehr stehen.
 
@Www unterlasse einfach dein unqualifiziertes Gefassel . Ein 250 Jahre altes Haus hatte zum Zeitpunkt der Errichtung auch keine Wasserleitung und auch keine evl vorhandene Zentralheizung und schon gar nicht eine Elektroanlage. Hier geht es darum das der TE da einen lokalen Erder und einen Schutzpotentialausgleich erstellen will um die Sicherheit seiner vorhandenen Elektroinstallation zu erhöhen und dieser Teil der elektrischen Anlage ist eine Neue Installation ! Und um einen Funktionspotentialausgleich geht es da schon mal gar nicht !
 
Entschuldige aber...hä?
Was ist es aber?

Eine begriffliche Ungenauigkeit des TE? Dann is eure Diskussion nicht zum Thema passend...
Hier geht es darum das der TE da einen lokalen Erder und einen Schutzpotentialausgleich erstellen will um die Sicherheit seiner vorhandenen Elektroinstallation zu erhöhen und dieser Teil der elektrischen Anlage ist eine Neue Installation !
DU liest das heraus, hat das der TE auch wörtlich so gemeint, oder die Begrifflichkeiten allgemeinsprachlich ausgedrückt? Du solltest schon richtig lesen was ich schreibe.

Elektrische Anlagen im TN-C Netz ohne Erder? Gibt es unzählige, auch wenn ich jetzt nicht alle durchgezählt habe, aber ich tippe mal alleine hier in der Straße bestimmt 30 Anlagen. Aber die meisten, da ich nicht in allen Häusern bislang war, haben einen Potenialausgleich...klingt komisch, ist aber so...

Also für mich, so hat man mir das ein paarmal gelehrt, ist ein Schutzpotentialausgleich ein Potentialausgleich mit Schutzfunktion. Ein Funktionspotentialausgleich ein Potentialausgleich für ein Funktion, wie zb. EMV. Und der Blitzschutzpotentialausgleich, nunja ist denk ich auch selbsterklärend. Somit definiere ich den Begriff Potentialausgleich als Oberbegriff für den Ausgleich von Potentialen aus unterschiedlich Gründen. Kam mir immer sehr logisch vor, aber kann natürlich auch sein dass die Lehrenden alles Luftpumpen waren und mich mal so richtig angelogen haben, man weiß es halt nicht ^^

Also so wirklich neu ist mir der Begriff des Schutzpotentialausgleich nun nicht unbedingt, da aber die privaten Vereine sich gerne mal international aufstellen wollen, weswegen zb. ein Überspannungschutz halt SPD heisst, warum auch immer, wurden die einzelnen Begriff entsprechender int. Namen angepasst. Der int. Begriff lautet beim Schutzpotentialausgleich halt "protective equipotential bonding". Dann schafft man den seit Jahrzehnten treffenden (Ober)Begriff ab. Man will ja mit so Aktionen alles vereinfacht, man sieht ja wie gut das klappt :rolleyes:

Der Schutzpotentialausgleich ist nix anderes als der vor Jahren noch "gültige" Begriff Potentialausgleich. Damals hiess das Teil im Fussbereich des Kellers auch noch Potentialausgleichschiene, nun Haupterdungschiene, ihre Funktion hat sich aber auch nicht geändert.

Da ich aber immer gerne dazulerne, interessiert mich natürlich auch andere Ansichten und Definitionen. Was ist denn der Unterschied, also deiner Meinung nach, zwischen ehm. Potentialausgleich und jetztigen Schutzpotentialausgleich? Also mal so generell gefragt, und jetzt bitte nix von wegen "...schau in die Norm...", ist ja bekannt das ich aktuell da keinen Zugriff drauf habe.
 
Bis zur Schaffung des Schutzpotentialausgleiches gab es verschiedene Bestimmungen für den Potentialausgleich PA und dem PE . Diese widersprachen sich teilweise sogar . Mit der Schaffung des Schutzpotentialausgleichs (SPA) wurden diese Widersprüche aufgehoben und die Aufgabe des Schutzpotentialausgleiches erweitert . Das bedeutet der ehemalige Potentialausgleich muss auch die Funktion eines Schutzleiters übernehmen . Die Funktion des Schutzleiters kann er aber eben nur erfüllen wenn er geerdet ist. Die Forderung zur PEN -Stützung gibt es auch schon relativ lange in der TAB . In der Tab gab es übrigens auch ein Verbot den PEN für andere Zwecke ( zb Blitzschutzerder oder Funktionserder oder als Erder für Notstromaggregate ) zu verwenden.
Kurz gesagt der Potentialausgleich hatte die Aufgabe alle nichtaktiven elektrische Leiter , die ein Potential verschleppen können auf gleiches Potential zu legen und das nach Möglichkeit auf das Potential der Erde . Die Erdung war aber eben nicht zwingend gefordert .
Der Schutzleiter muss in der Lage sein einen Fehlerstrom zur Erde abzuleiten und die Abschaltung zu ermöglichen .
Das ist heutzutage immer noch die Aufgabe des Schutzpotentialausgleichsleiters zusätzlich muss er auch den Potentialausgleich sicherstellen . Und da der SPA die Schutzfunktion beinhaltet gelten auch alle Anforderungen an einen PE für diesen .
Ein Funktionserder dagegen hat keinerlei Schutzfunktion. Er soll Störspannungen und Störströme ableiten mehr nicht .
 
Und wenn du diese Behauptung nun noch untermauern würdest....
Wäre doch so einfach...
(wenn es in der VDE wirklich stände...)

Für mich ist das Thema durch, Dampfplauderei ohne Normenzugriff, und fertig!
 
@Www unterlasse einfach dein unqualifiziertes Gefassel . Ein 250 Jahre altes Haus hatte zum Zeitpunkt der Errichtung auch keine Wasserleitung und auch keine evl vorhandene Zentralheizung und schon gar nicht eine Elektroanlage. Hier geht es darum das der TE da einen lokalen Erder und einen Schutzpotentialausgleich erstellen will um die Sicherheit seiner vorhandenen Elektroinstallation zu erhöhen und dieser Teil der elektrischen Anlage ist eine Neue Installation ! Und um einen Funktionspotentialausgleich geht es da schon mal gar nicht !
Das sagt hier genau der Richtige. Oder willst du das haus auch an die Hochspannung anschliessen.
Wenn der TE vor hat eine Edelstahlmatte im Keller unterm Estrich einzubauen und an den PA anzuschliessen, stellt diese Matte quasi einen Funktionspotentialausgleich dar! Inwiefern diese auch zur Erdung der Gesamtanlage beiträgt, kann hier gar nicht beurteilt werden. Es kann gut sein, das der Boden aus gestampften Lehm besteht, der gewissen guten Erdungsleitwert aufweist.
Es kann auch sein, dass dieser Lehm quasi gebrannt wurde, um eine Wasserundichtigkeit und -festigkeit zu erreichen also isolierend ist oder irgendetwas dazwischen. Wir wissen es nicht, für eine Erdung halte ich diese Maßnahme nicht geeignet und es würde der Mindestquerschnitt sicherlich fehlen.

Zudem kenne ich keine Verordnung, die vorschreibt ein solche Maßnahme an der Bodenplatte eines älteren Gebäudes vorzunehmen, ich könnte mir eher vorstellen, dass man an solchen historischen Gebäuden, dass man nicht ohne so weiters solche Maßnahmen vornehmen darf, ohne das da irgendwelche spezialisierten Experten, Statiker und Behörden ihr ok geben. Und damit wird so ein Vorhaben auf jeden Fall teuer, wenn nicht unbezahlbar.
 
@Pumukel
Naja, so richtig zufriedenstellend finde ich deine Antwort auf meine Frage nicht. Ich finde es aber gut das du sachlich geantwortet hast. Mir fehlen aber so die grundlegenden Unterschiede zwischen den Begrifflichkeiten, die deiner Meinung nach vorhanden sind und meiner Meinung nach nicht.
Bis zur Schaffung des Schutzpotentialausgleiches gab es verschiedene Bestimmungen für den Potentialausgleich PA und dem PE .
Die gibt es imho heute auch noch, alleine schon bedingt durch die Querschnitte der verwendbaren Leitungen/Kabel.

Diese widersprachen sich teilweise sogar .
Meiner Meinung nach nicht. Wüsste jetzt nicht wo da Überscheidungen waren, die sich widersprochen haben.

Mit der Schaffung des Schutzpotentialausgleichs (SPA) wurden diese Widersprüche aufgehoben und die Aufgabe des Schutzpotentialausgleiches erweitert . Das bedeutet der ehemalige Potentialausgleich muss auch die Funktion eines Schutzleiters übernehmen .
Eben da bin ich nicht deiner Meinung. Es wurde Bereiche begrifflich zusammen gefasst, nicht inhaltlich. Auch hier wieder das Beispiel des Querschnittes. Der muss beim PE halt mindt. 1,5qmm haben, beim "Potentialausgleich" weiterhin die Geschichte mit den 2,5 bzw 4qmm.Die Art und Weise wie beides ausgeführt wird, hat sich nicht technisch verändert sondern begrifflich. Es mit der Umwidmung nur deutlicher gemacht, das der Potentialausgleich dem Schutz, im übertragenden Sinn, dient. Das hat er auch früher schon. Weiterhin heisst der ehemalige "zusätzlicher/örtliche Potentialausgleich" nun "zusätzlicher Schutzpotentialausgleich". Auch nur eine begriffliche Veränderung, technisch ist der vom Grundsatz immer noch genau so asuzuführen und hatte natürlich auch damals schon die besagte Schutzfunktion.

Die Funktion des Schutzleiters kann er aber eben nur erfüllen wenn er geerdet ist.
Grundsätzlich nein. Er kann seine Aufgabe auch erfüllen wenn er nicht geerdet ist. Das muss man auch nicht "beweisen" sondern einfach nur in die Praxis schauen. Wie schon von mir geschrieben gibt es selbst heute noch unzählige elektrische Anlagen mit einem Potentialausgleich, aber ohne Erder, die heutige Normungen was Abschaltung/Berührungsspannung betrifft erfüllen. Deiner Aussage nach dürften solche Anlagen keinen E-Check "überstehen".

Die Forderung zur PEN -Stützung gibt es auch schon relativ lange in der TAB .
Über die Vor- und Nachteile der PEN-Stützung in engmaschigen städtischen Verteilnetzen sollen sich die Spezialisten die Köpfe zerbrechen. Ich erachte es als nicht sinnvoll, ist aber nur meine persönliche Meinung und hat entsprechend wenig bis überhaupt kein Gewicht. Zum Thema Erder ansich hab ich ja schon was geschrieben in Beitrag #23.

In der Tab gab es übrigens auch ein Verbot den PEN für andere Zwecke ( zb Blitzschutzerder oder Funktionserder oder als Erder für Notstromaggregate ) zu verwenden.
Da bin ich voll bei dir. Inplementiert allerdings, in meinen Augen, dann halt auch nur eine Notwendigkeit eines Erders, wenn diese "Funktionen" in der entsprechenden Anlage vorhanden sind. Das ist ja auch der eigendliche Diskussionspunkt in diesem Thema, meiner Meinung nach.

Kurz gesagt der Potentialausgleich hatte die Aufgabe alle nichtaktiven elektrische Leiter , die ein Potential verschleppen können auf gleiches Potential zu legen und das nach Möglichkeit auf das Potential der Erde . Die Erdung war aber eben nicht zwingend gefordert .
Ich finde die Aussage widerspricht sich inhaltlich ein wenig. Es muss, damals wie heute, sicher gestellt werden, dass die automatische Abschaltung wie auch die max. Berührungsspannung entsprechend eingehalten werden. Dies bedeutet aber erstmal nur, das zb. in einem TN-C Netz das gemeinsame Potential dem des PEN entsprechen muss. In wieweit dieser in der Lage ist die Schutzfunktion zu erbringen, sollte ja durch entsprechende Messungen belegt werden. In eng vermaschten innerstädtischen Verteilnetzen wird er es in der Regel auch erbringen können, in ländlichen Gebieten mit weitläufigen Verteilnetzen schaut das ganze wieder anders aus. Deswegen ist meiner Ansicht nach eine pauschalisierte Aussage falsch.

Der Schutzleiter muss in der Lage sein einen Fehlerstrom zur Erde abzuleiten und die Abschaltung zu ermöglichen .
Das ist heutzutage immer noch die Aufgabe des Schutzpotentialausgleichsleiters zusätzlich muss er auch den Potentialausgleich sicherstellen . Und da der SPA die Schutzfunktion beinhaltet gelten auch alle Anforderungen an einen PE für diesen .
Jein, wie schon geschrieben muss der Schutzleiter die Schutzmaßnahme erfüllen, hierfür muss, explizit muss, er den Fehlerstrom nicht unbedingt zur Erde ableiten. Wie oben schon geschrieben, hat der Potentialausgleich schon immer seinen Beitrag zur Schutzmaßnahme erfüllt, das ist nicht neu. Neu ist nur die begriffliche Definition. Auch hat sich, meines Wissens nach, die Ausführung des (alten) Potentialausgleiches nicht verändert. Weder in der Verlegung, noch der Querschnitte oder Farbgestaltung.

Ein Funktionserder dagegen hat keinerlei Schutzfunktion. Er soll Störspannungen und Störströme ableiten mehr nicht .
Richtig, da bin ich auch bei dir.

Kurz gesagt, die Art und Weise wie ein Schutzpotentialausgleich erstellt wird, hat sich grundsätzlich nicht verändert. Die Definition, also die Begrifflichkeit ansich wurde, naja sagen wir mal wohlwollend, vereinheitlicht und auf den eigendlichen Sinn vereinfacht. Kann man gut finden, muss man aber nicht. Die eigendliche Ausführung ansich bleibt aber weiterhin die gleiche, auch mit der Tatsache das ein Erder nicht zwangsläufig ein "Muss" ist. Wie gesagt, wir reden hier von Bestandsgebäuden und nicht von einem Neubau. Auch wenn man in einem Bestandsgebäude alle 5 Jahre die komplette elektrische Installation rausreisst und neu macht, ist und bleibt es ein Bestandsgebäude.

Wie immer bei solchen Beiträge, ich bin nicht Morla und freue mich immer wieder wenn ich Wissenlücken oder falsches Wissen ausgleichen kann.
 
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