Potentialausgleich nur im Zählerschrank

Diskutiere Potentialausgleich nur im Zählerschrank im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag, bei der Sanierung unseres Hauses aus dem Jahre 1982 wird die Elektrik ab dem HAK komplett erneuert. Ich bin selbst gelernter...
Hallo,

ich habe mal beim Netzbetreiber angerufen und gefragt wie das mit dem Tausch des HAK vielleicht klappen könnte. Der Meister der Firma die bei mir die Installation macht hatte mich schon vorgewarnt. Die haben mich fast ausgelacht. Die hätten einen Termin erst in nem Jahr oder so und die Kosten dafür müsste komplett ich tragen. Sie haben mir auch gesagt, dass selbst wenn die komplette Anlage hinter dem HAK komplett getauscht wird, der HAK selbst zur Anlage des Betreibers gehört und damit Bestandsrecht hat. Damit muss ich wohl erstmal den vorhandenen HAK verwenden...

Viele Grüße
Jan
 
nein diese Aussage ist schlicht und einfach falsch. Den dieser HAK erfüllt die Anforderungen an einen Neuaufbau der Elektroanlage nicht! ( PEN-Trennung im HAK ist hier nicht möglich)
 
Mag sein nur ist der HAK leider Eigentum des Grundstückeigners, auch wenn der VNB da bis zu den Eingangsklemmen der Betreiber ist.
Also muß auch der Eigentümer da was zahlen wenn er sein Eigentum geändert haben will.
 
Ein sehr wichtiges Argument im Bezug auf die Elektrotechnik...
 
Hallo Elektrogemeinde,

da wird immer gepredigt, man solle so früh wie möglich aus dem dem TN-C ein TN-C-S Netz machen und dann soll man einen neuen HAK (der ja schließlich Eigentum vom NB ist), der ja für eine ordentliche Trennung in dem Fall nötig ist, aus der eigenen Tasche bezahlen.

Davon abgesehen wird ja gesagt, dass eine 40 Jahre alte Elektroinstallation erneuerungsbedüftig sei (was m.E. auch richtig ist), gilt das dann nicht auch für HAKs, das Material da drinn altert bestimmt auch und die Kontaktsicherheit der Klemmen wird auch nachlassen bzw. dessen Übergangswiderstand größer werden??

..da gibt man bei einer Erneuerung der Anlage schon ein kleines Vermögen für alles nach dem HAK aus, um alles schön nach TAB etc. herzurichten und dann bleibt der antike HAK weiterhin bestehen, na ja schließlich muss der NB ja auch leben..

Gruß Catweazle
 
Nein der HAK ist Eigentum des Grundstückseigners, auch wenn der VNB vorgibt was mit dem passiert.
Leider erhält man auch gegen beliebige Geldzahlungen an den VNB keinen gescheiten Kasten sondern nur diesen gefährlichen Schrott.
 
nein da widerspreche ich dem User @Octavian1977 Bei Neuanlagen liefern die auch HAK mit 4 Klemmen am PEN ! Durch die Erneuerung der elektrischen Anlage des Kunden ist diese wie eine Neuanlage zu behandeln. Inklusive des HAK.
 
Ja der VNB liefert diesen, trotzdem geht er in das Eigentum des Grundstückeigners über.
Auch ein aktueller HAK mit 4 PEN/N/PA/PE Klemmen ist keinen Deut besser als der Alte.
Außer daß der ein paar Klemmen mehr hat ist das der gleiche unsichere Schrottkasten wie schon in den 60ern verbaut.
Nur mal so als Filmchen was da an der Stelle mit diesen veralteten Kisten passieren kann:

 
sieht die VDE anders aber wenn Du meinst...
 
Ja der VNB liefert diesen, trotzdem geht er in das Eigentum des Grundstückeigners über.

Falsch der HAK ist im Eigentum vom Netzbetreiber und geht auch nicht in den Eigentum vom Kunden über. Der HAK wird auch Kostenfrei für den Kunden gewechselt sofern dieser Defekt ist, auch bei einen Entsprechenden alter ist das machbar und möglich. Wir stellen und da nicht so an, ich hatte einmal selber so eine sinnlose Diskussion mit unseren örtlichen Stadtwerken die sich geweigert haben einen HAK zu wechseln. Am ende wurde er gewechselt und zwar kostenfrei nachdem ich den Netzmeister mal erklärt habe wer hier zuständig ist. Ich habe einfach gesagt das ich die Kundenanlage nicht ohne Freischaltung vom kompletten HAK anschließe und eine Netzseitige Freischaltung wünsche, zudem war die PEN Trennung im HAK auch nicht möglich damit entspricht es nicht den aktuellen TABs und somit bitte einmal neu.
 
Nunja da ist erst mal die TAB recht unterschiedlich.
Die Eine setzt darin die Eigentumsgrenze an den Anschlußklemmen zum HAK, die Andere erst nach den Sicherungen an den Abgangsklemmen.

Rechtlich ist erst mal alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist Eigentum des Grundstückeigners.
Ich denke mal hier wird Eigentum mit Betreiberverantwortung vermischt.
Prinzipiell ist es eigentlich auch egal, hauptsache ist für mich erst mal, daß ich keine Verantwortung für diesen Murkskasten trage.
 
Grundsätzlich beginnt die Kundenanlage an den oberen Anschlüssen des HAK. Dabei ist die Frage ob der HAK nun Kundeneigentum oder Eigentum des Netzbetreibers ist erst mal völlig unwichtig.
Weiter da der Hak aber bis zur oberen Anschlussklemme sich im Netz des VNB befindet ist er auch dafür verantwortlich den HAK zu tauschen. ( Arbeiten im Netz des VNB sind nur konzessionierten Elektrikern möglich. )
Weiter auch HAK werden heutzutage meist unter Spannung gewechselt ( AuS )
 
Arbeiten im Netz des VNB ist nur durch den VNB selbst gestattet, oder in dessen Auftrag.
 
Thema: Potentialausgleich nur im Zählerschrank
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