Potentialausgleich Serverschrank

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klaus86

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Hallo zusammen,

im Büro bekommen wir gerade einen Netzwerkschrank neu eingerichtet.
Nun hat der installierende Betrieb mitgeteilt, dass der Potentialausgleich direkt an der Haupterdungsschiene nicht möglich ist, da diese mehrere Wände und Stockwerke entfernt ist. Zunächst ging man davon aus, dass Leerrohre dorthin führen, das ist jedoch nicht der Fall. Nun meinte der Betrieb, man könne in solchen Fällen das 6mm² Kabel auch an den PE der Unterverteilung anschließen, dies würde den gleichen Zweck erfüllen.

Ich verstehe zwar, dass es nun ein unvorhergesehenes und nicht gerade kleines Problem ist, das Kabel irgendwie in den Keller zur Haupterdungsschiene zu bekommen. Aber dass man den Potentialausgleich an den PE der Unterverteilung hängen darf, habe ich noch nie gehört. Daher wollte ich mir hier an dieser Stelle mal weitere Meinungen einholen. Ist das wirklich zulässig in solchen Ausnahmefällen? Wenn ja, wieso? Wenn nein, weshalb? :)

Ich freue mich auf eure Einschätzungen.

Viele Grüße
Klaus
 
Es gibt keine Notwendigkeit den PA unbedingt direkt an die Haupterdungsschiene an zu schließen.
eine Verbindung dieses zusätzlichen Ausgleiches an den Schutzleiter des örtlichen Verteilers ist allerdings in jedem Falle dringend an zu raten.
Der Ausgleichsleiter ist hier notwendig, durch die oft hohen Ableitströme der PC Technik (größer 10mA) damit bei Bruch des PE keine Gefährdung entsteht.

Wichtig ist eine möglichst hohe Vermaschung des PE und PA Systemes und ein reines TN-S Netz.

Soll hier auf FI Schutzschalter aufgrund der Technik verzichtet werden wäre dringend eine RCM Überwachung zu empfehlen, die bei Fehlern auch an eine Stelle meldet die Maßnahmen ergreift.
 
Ich denke auch, dass das erlaubt ist, solange der Schutzleiter auch mit dem Potienzialausgleich verbunden ist
 
Nun meinte der Betrieb, man könne in solchen Fällen das 6mm² Kabel auch an den PE der Unterverteilung anschließen, dies würde den gleichen Zweck erfüllen.
Dann bleibt zu hoffen, dass der 6 mm² Cu auch mit der DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) kompatibel ist.

Die Norm kennen nur wenige Fachleute und die sind wie ich als RFT von den vielen Querschnitten mehrheitlich verwirrt. > 21 Höheneinheiten fordert diese Norm für Gestellpotentialausgleichsleiter einen Querschnitt von 16 mm² Cu.

Wenn der PA nicht gemäß Kapitel 9 direkt an einer MET (main earthin terminal) angeschlossen werden kann, ist nach meinem beschränkten Normverständnis eine SBB (nix Schweizer Bundes-Bahn sondern secondary bonding busbar ) mit mind. 6,35 mm Dicke und mind. 50 mm Breite gefordert und in der Tabelle 6 Maße der Leiter für die TBB gibt es noch weitere deftige Querschnitssanforderungen zu beachten.
 
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