elo22 schrieb:
Da sind sie auch wieder eingeknickt, der PA ist teils freiwillig.
Aber doch nur bei einer nicht erdungspflichtigen Antenne im Schutzbereich der Fassade, wenn nur eine WE angeschlossen ist und die Summe der Ableitströme aller Endgeräte 3,5 mA(eff) nicht überschreitet.
Diggerman schrieb:
...kann ich nicht nur den Blitzschutz legen und dann daran den Potentialausgleich dran machen..hab ich ein Staberder gespart?Oder dann so wie auf der Skizze??
http://s16.postimage.org/eebsfgept/c_cc.jpg
Der Staberder muss normgerecht sein. Die Maße sind bei Kleiske nachzulesen, im DEHN-Blitzplaner fehlt die Darstellung der Versenkung bis 0,5 m unter Grund. Da die Verbindung zwischen den Erdern blitzstromtragfähig sein muss, ist wie bei einem Erdleiter ein Mindestquerschnitt von 16 mm² Cu gefordert, 10 mm² sind in diesem Fall zu gering.
Wird der Erdleiter direkt an die linke Haupterdungsschiene gelegt, sind vermutlich gefährliche Näherungen unvermeidlich. Beide Erdschienen müssen für 100 kA Blitzstrom ausgelegt sein.
TIPP: Erspieß aus V4A von einer Blitzschutzfirma setzen lassen. Sofern der Boden nicht steinig oder gar felsig ist, íst ein Erdspieß mit 9 Metern Standard-Länge in etwa 15 Minuten versenkt. Und die Überbrückung vom Erdspieß mit 1 Meter Mondestabstand vom Hausgrund bis zu einer Trennstelle an der Hauswand ist mit V4A auch besser und korrosionsverträglicher als mit Kupfer zu bewerkstelligen
Abhängig von der Bodenbeschaffenheit kann bei feuerzinkten Erdern zur Vermeidung galvanischer Abtragung eine Funkenstrecke erforderlich sein.
T.Paul schrieb:
Hör auf von Blitzschutz zu reden, wenn du nur den Mast erden willst ... das ist kein Blitzschutz! Herrschaftszeiten ist das denn so schwer?
Hui, da ist aber jemand streng!
Eine Antenne kann keine Blitzschutz
anlage (LPS) ersetzen. Aber nicht erst seit die EN 60728-11 für Antennenerdungen seitenweise auf die EN 62305 Bezug nimmt, sind die Versuche Erdung und Blitzschutz zu trennen überholt. Die Zeiten da man eine Blitzschutzanlage mit separaten Erdspießen vom Schutzpotenzialausgleich getrennt hat, sind auch unwideruflich vorbei, das ist bekanntlich (?) schon geraume Zeit normwidrig. Siehe ABB-Merkblatt 10.
Jede erdungspflichtige Antenne ist Bestandteil des äußeren und inneren Blitzschutzes, wobei es völlig egal ist ob das Gebäude eine Blitzschutzanlage hat oder nicht.
Und wenn eine Blitzschutzanlage vorhanden ist, muss die Antenne in den Blitzschutzpotenzialausgleich mit einbezogen werden.