Potentialausgleich VDE Fundstelle

Diskutiere Potentialausgleich VDE Fundstelle im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi, hab folgendes Problem... ich installiere vorwiegend Kabelfernseh komponenten und muss diese in den Potentialausgleich mit einbeziehen...
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Knowhow

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Hi,

hab folgendes Problem...

ich installiere vorwiegend Kabelfernseh komponenten und muss diese in den Potentialausgleich mit einbeziehen...
Nun ist in vielen alten Gebäuden keine Potentialausgleichsschiene vorhanden und ich lasse durch einen Installateur nachträglch einen Erdspieß setzen und eine Potentialausgleichsschiene montieren.

Nun bin ich ja nicht verpflichtet sämtliche anderen elektrisch leitfähigen Teile(wie Wasserrohre etc.) die normalerweise mit eingebunden gehören auch anzuschließen, da ich ja nicht die Verantwortung für das Versäumnis des Installateurs übernehme der vor Jahren das Haus installier hat-soweit so gut-

Aber ich suche verzweifelt eine VDE Fundstelle auf die ich mich berufen kann!!!!!!!!

Hab bereits die 0855 und die 0100-540 durchgelesen aber nichts passendes zu meinem geschilderten Fall gefunden!?!

Kann mir jemand einen Tip geben wo ich was passendes finden kann?!?

-VIELEN DANK :roll:
 
Knowhow schrieb:
Nun ist in vielen alten Gebäuden keine Potentialausgleichsschiene vorhanden und ich lasse durch einen Installateur nachträglch einen Erdspieß setzen und eine Potentialausgleichsschiene montieren.

Ist zwar löblich aber den Aufwand würde ich nicht treiben. Ausserdem ist die Netzform zu beachten. Im TN würde ich einfach an den PEN gehen und im TT an den PE.

Knowhow schrieb:
Nun bin ich ja nicht verpflichtet sämtliche anderen elektrisch leitfähigen Teile(wie Wasserrohre etc.) die normalerweise mit eingebunden gehören auch anzuschließen,

Wenn schon dann auch richtig nach VDE 0190.

Lutz
 
@ elo 22

ist aber von Kabel-Deutschland vorgeschrieben und da ich in dessen Auftrag arbeite muss ich das wohl...

im TN Netz muss man aufpassen da evtl. ausgleichströme im N(also im PEN) Leiter bei unsymmetrischer Belastung fließen können!!! :wink:
 
Hallo,
Naja deine begrenzte Haftung ergibt sich zwingender Weise von der rechtlichen Seite, da ja du gar nichts mit einer Veränderung der elektrischen Anlage am Hut hast.

grtz
BM
 
Ich würde das so sehen: Du kannst dem Elektriker nicht den Auftrag geben "einen Erdspieß in die Erde zu hauen", sondern du musst ihm den Auftrag geben, einen korrekten Potenzialausgleich herzustellen.

Ich denke aber, wir reden hier von 2 verschiedenen Sachen. Wenn ich dich richtig verstehe, soll der Antennenmast gegen Blitzeinschlag geschützt werden. Das heißt, du legst ein 1 x 16 qmm Einzelader Massiv (keine Mehradrige oder Feinadrige Leitung) vom Antennenmast zum Erdspieß. In diesem Fall ist es meines Wissens nach auch nicht erlaubt, den Blitz einfach über das Netz des EVU abzuleiten, wie weiter oben beschrieben wurde (der Nachbar wird sich freuen).

Also gehört das 1x16 auf die Potenzialausgleichschiene, welche auf den Fundamenterder geht, der ja nicht vorhanden ist. Also geht sie auf den Erdspieß. Dadurch ist der Elektriker in der Pflicht, den Erdspieß (also vielmehr die damit verbundene Potenzialausgleichschiene) mit dem Potenzialausgleich des Hauses zu versehen (Wasserleitungen, Zählerschrank usw.). Das ist nicht deine Sache, dass das richtig gemacht wird.

Zusätzlich zum "Schutz vor atmosphärischen Überspannungen" (Blitzeinschlag) musst du den Schirm der Antennenleitungen in den Potenzialausgleich mit einbeziehen. Hier kannst du dann ein 1 x 4 qmm auf den Antennenmast bringen, der ja dann wiederum mit dem 1x16 auf den die Poti-Schiene und somit auf den gesamten Potenzialausgleich des Hauses geht.

Da du mit dem Antennenmast eine Blitzfangeinrichtung (Blitzableiter) gebaut hast, müsste das Haus eigentlich auch noch einen Überspannungsschutz Klasse 1, 2 und 3 erhalten. Privat macht das i.d.R. keiner, aber bei Mietwohnungen usw. würde ich mir das schon vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, wenn er sich das Geld für einen Überspannungsschutz sparen will. Sonst bist du durch die Montage deines "Blitzableiters" auf einmal in der Pflicht, wenn der Blitz über Erde abgeleitet und über das Erdkabel wieder ins Haus geholt wird und Geräte zerstört.

Möglicherweise ist das aber auch schon wieder Sache des Elektrikers. Wobei dieser ja eigentlich nur einen Potenzialausgleich vornimmt und nicht dafür verantwortlich ist, was du so alles auf dem Dach montierst...

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Gewähr. Die Antwort soll mehr Denkanstöße geben, und ist nicht als fachlich wasserdichte Antwort zu verstehen. Dazu ist dieses Feld einfach zu umfangreich..

Viele Grüße,
Volta
 
@ baum max: Er hat sehr wohl etwas mit der Veränderung der elektrischen Anlage zu tun: Er baut eine Blitzfangeinrichtung. Und jetzt willst du uns erzählen, es hätte nichts mit der elektrischen Anlage zu tun, wenn ich direkt neben das Haus mehrere tausend Volt in den Boden leite?!?
 
Hm, er leitet diese ja nicht in den Boden, sie kommen ja daher...(Stichwort Kabelfernsehen)

grtz
BM
 
Volta schrieb:
Ich denke aber, wir reden hier von 2 verschiedenen Sachen. Wenn ich dich richtig verstehe, soll der Antennenmast gegen Blitzeinschlag geschützt werden.

Im BK gibt es keinen Antennenmast.

Lutz
 
Hoppla, irgendwie hatte ich im Kopf, dass es sich um eine DVB-T-Anlage handelt. Muss wohl ein anderer Thread gewesen sein, wo ich dann was durcheinander geworfen habe.

Tjaja, beim reinen Potenzialausgleich für DVB-C hätte ich jetzt natürlich keine Bedenken, diesen mit auf die PE-Schiene im Zählerschrank zu führen, wenn keine Poti-Schiene vorhanden ist.

Ob das jetzt so erlaubt ist, weiß ich nicht. Aber warum nicht? Wenn Überspannung über den Boden reinkommt, dann kommt die ja auch durch die Stromleitung mit rein.

Ich denke, es geht hier wirklich nur um Potenzialausgleich für den BK-Schirm. Also dass nix passiert, wenn ich bei einem Defekt an das Geflecht und gleichzeitig an eine Wasserleitung packe .... grob ausgedrückt.

Und jetzt kannst du mich schlagen ... ich würde den Draht vom BK-Potenzialausgleich sogar an eine (in den Potenzialausgleich einbezogene) hausinterne Wasserleitung bringen, wenn ich keinen vernünftigen Zugang zur Verteilung habe und keine Poti-Schiene vorhanden ist.

Also dass er in diesem Fall einen Elektriker ruft, um einen Erdspieß einzuschlagen, freut sicher den Elektriker, aber als notwendig erachte ich das nicht.

Wenn nur ein Erdspieß verwendet wird, wo der BK-Schirm angeschlossen wird, ohne die übrigen Komponenten mit einzubeziehen, sehe ich das eher als gefährlich denn als nützlich an. Denn von Potenzialausgleich kann hier keine Rede mehr sein, da zwischen Erdspieß und PEN des Netzbetreibers durchaus Potenzialunterschiede bestehen können. Vielleicht denke ich mich jetzt aber auch in eine Sackgasse...

Da aber anscheinend der Erdspieß vom Kabelnetzbetreiber vorgeschrieben ist, muss der Elektriker dafür sorgen, dass dieser in den übrigen Potenzialausgleich mit einbezogen wird. Denn es geht hier ja nicht um die "automatische Abschaltung im Fehlerfall", sondern darum, dass auf allen fremden elektrisch leitfähigen Teilen kein Potenzialunterschied auftreten kann. Und das ist mit "Erdspieß reinhauen und gut ist..." nunmal nicht getan.
 
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