Potentialausgleich

Diskutiere Potentialausgleich im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ! Kann mir jemand sagen ob meine Kentnisse zum Thema Potentialausgleich noch aktuell sind (ist leider schon etwas länger her...)...
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antar

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Hallo !

Kann mir jemand sagen ob meine Kentnisse zum Thema Potentialausgleich noch aktuell sind (ist leider schon etwas länger her...).

Einfamilienhaus, Zuleitung 5x 16 :

Ich wollte ein 16 mm gn/ge NYM-Kabel vom Hausanschlußkasten zur Potentialausgleichsschiene legen.
Auf die Schiene schließe ich zusätzlich den Banderder, die Heizungsrohre und Wasserrohe an (mit 6 mm oder 16 mm ?), die Antennenerdung (16mm) und eine Leitung 6mm zum Bad, wo ich eine zusätzliche Schiene installiere und Badewanne, Duschwanne und Wasserleitungen anschließe (6mm).
Die Verbindung zum Zählerkasten würde ich dann direkt vom Hausanschlußkasten (16mm) verlegen.

Ist das den Vorschriften entsprechend oder gibt es da noch was zu verbessern ?

Vielen Dank für Eure Antworten
 
Hallo antar.

Auswahl von Schutzmaßnahmen - Hauptpotentialausgleich
Nach DIN VDE 0100-410 wird bei jedem Hausanschluss ein Hauptpotentialausgleich nach DIN VDE 0100-540 gefordert. Um den Potentialausgleich wirksamer zu gestalten, ist bei Neuanlagen ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu verlegen.

Altbauten
Bei größeren Installationsänderungen wird ein Potentialausgleich von der Haupterdungsklemme bis zur Wasserverbrauchsleitung nach dem Wasserzähler verlegt. Ist die Wasserzuleitung von der Straße in den Keller (Wasserrohrnetz) aus Metall, muss der Wasserzähler überbrückt werden.

Freileitunqsanschlüsse
Bei Hauptleitungen mit mindestens 10 mm2 Cu kann der Potenzialausgleich auch an der PEN-Schiene im Zählerschrank abgegriffen werden.

Freistehender Hausanschluss / Zahleranschlussäule
Die Potenzialausgleichsverbindung im TN-System im Gebäude (Zählerschrank bzw. Stromkreisvert Leitungsmaterial H07V-U oder eine gleichwertige Leitung in Isolierrohr - einadrige NYM oder NYY bei offener Verlegung.

Leitungsquerschnitt
Er muss - bezogen auf die vom Hausanschlusskasten abgehende Hauptleitung - der DIN VDE 0100-540 entsprechen und aus Sicherheitsgründen mindestens 10 mm2 Cu betragen (0,5 x Querschnitt der Hauptleitung, mögliche Begrenzung 25 mm2).

Der Potenzialausgleichsleiter muss in seinem gesamten Verlauf durchgehend grüngelb gekennzeichnet sein. In Ergänzung zu DIN VDE 0100-510 kann als Ausnahme bei einadrigen Leitungen bzw. Kabeln (NYM/NYY) eine dauerhafte Kennzeichnung an
den Enden angebracht werden.

Fallen die Messungen schlecht aus , muss mit grösseren Querschnitten installiert werden .
-
Was sagen die TAB (Technischen Anschlußbedingungen) nun über die Netzform des örtlichen Stromversorgers?
Und welche Netzform wird im Haus angewandt?

Außerdem könnte es dort (falls es ein TN-System ist) einen Passus über die Erfordernis der Stützung eines evtl. vorhandenen EVU-PEN in der Verbrauchsanlage geben. Meist unterschiedlich geregelt für Neubauten und für Neuinstallationen in Altbauten.
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Anmerkung:
Der Haupt-Potential-Ausgleich ist nur einmal pro Gebäude erforderlich.
Er verbindet einen Erder (z.B. Funamenterder) mit sämtlichen Teilen, die Potential annehmen und verschleppen könnten.

Wie eben z.B. der Schutzleiter, metallene Rohrsysteme aller Art, aber auch Metalltreppenanlagen, den Antennenmasten, das
Tragegerüst einer Krananlage etc.). Und zwar unabhängig davon, wo sich dieses Teile im oder am Gebäude befinden!

Es muß eine Verbindung PEN-PAS geben, vorzugsweise ab HAK. Deren Querschnitt muß ausreichend hoch sein, siehe :Bei separater, aber geschützter Verlegung gilt:
-bis 2,5mm² des Außenleiters braucht der Schutzleiter 2,5mm²Cu
-von 2,5mm² bis 16mm² den selben Querschnitt wie der stärkste Außenleiter
-für 25mm² und 35mm² genügt ebenfalls 16mm² für den PE
-bei 50mm³ braucht der PE 25mm²
--
Im Gegensatz dazu verbindet ein örtlicher (oder lokaler) Potential-Ausgleich nur die leitfähigen und berührbaren Teile, die sich innerhalb eines bestimmten Bereiches befinden, also z.B. in einem Badezimmer.
Er ist so oft im Gebäude vorhanden, wie es derartige besonders schutzbedürftige Bereiche gibt.
Untereinander müssen diese nicht verbunden sein.

Ausführung zus. örtli. PA :
Den Schutzleiter nimmst Du am besten von der PE-Schiene der UV dieser Wohnung!
Also dort, wo auch die Schutzleiter der Endstromkreise abgehen, mit welchen das Badezimmer versorgt wird!

Von der UV also mit NYM-J 1x4mm² ins Bad, dort an die Gas- und Heizungsrohre, ggf. weiter zu Wasser und Wanne.

Wenn Du also im Bad nur nichtleitende Rohre hättest und auch sonst keine Metallkonstruktionen, ist kein örtlicher PA erforderlich. Ob die Bade- bzw. Duschwanne leitend sind, ist dabei nach neuer Regelung egal.
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Gruß
Gretel
 
antar schrieb:
Einfamilienhaus, Zuleitung 5x 16

5x16? Was für eine Zuleitung? Vom HAK zum Zähler? Netzform? Wichtig! Wenn TN-C, wurde die PEN-Aufteilung schon im HAK vorgenommen? Ist der PEN bislang noch nicht mit dem HPA verbunden?

MfG
 
Erdung PEN PA HPA Nachrüstpflicht

Hallo !

Anmerkung zum Thema :
In den meisten TN-Bestandsanlagen besteht keine örtliche Erdung des ankommenden PEN seitens des EVU !

Diese ist erst seit einigen Jahren gefordert und muß i.d.R. auch nicht nachgerüstet werden (was trotzdem empfehlenswert ist).

Es kann und darf also sehr wohl korrekt ausgeführte Anlagen ohne jegliche Erdung geben.

Deswegen kann u.U. auch keine Verbindung zu einer (H)PA-Schiene möglich sein !

Gruß,
Gretel
 
Schon klar, es wäre aber auf jeden Fall hilfreich, wenn man weiß, wie es in dem Fall konkret eigentlich aussieht, also den Ist-Stand. Vieleicht ist es sogar ein TT-Netz, dann würde die Verbindung zum HAK gar keinen Sinn ergeben. Wird die Hauptleitung neu verlegt? Was sagen die örtlichen TAB aus?

MfG
 
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