Potenztialausgleiche im bestehenden Haus

Diskutiere Potenztialausgleiche im bestehenden Haus im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, in meinem älteren Haus befindet sich eine HES, welche auch mit dem HAK verbunden ist. Erder ist nicht vorhanden. Nun will ich alle...
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Horst1978

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Hallo,

in meinem älteren Haus befindet sich eine HES, welche auch mit dem HAK verbunden ist. Erder ist nicht vorhanden.
Nun will ich alle metallischen Rohre in den Potential einbeziehen.
1. HES zu Gasleitung - Querschnitt 6 oder 10mm ?

2. HES zur Wasserleitung - Querschnitt 6mm oder ist diese Verbindung dann indirekt der Erder was nicht mehr zulässig ist?

3. HES zu Heizungsrohren ( untereinander verbinden ungeschnitten ) - mit Querschnitt 6mm

4. HES zu Badewanne und Dusche ( untereinander verbinden ungeschnitten ) - mit Querschnitt 6mm

Soweit alles korrekt??

Mit freundlichen Grüßen
Horst
 
Nach VDE 0100-540 müssen nur Fremde Leitfähige Teile einbezogen werden. Auch nach der VDE 0100-701 wird diese Regel nicht aufgehoben.

Der Querschnitt ist Verlegart abhängig.

Du hast vergessen uns etwas über die Netzform zu sagen???
 
elektroblitzer schrieb:
Du hast vergessen uns etwas über die Netzform zu sagen???
Wenn der HAK dran hängt, kann's doch nur TN... sein. Oder sollte jemand bei TT den PE durch den HAK gezogen haben? :roll:

@Horst1978: Badewanne und Dusche brauchen nicht (und sollten nicht) einbezogen werden.
 
falsche Zahl getippt.
6mm² Kupfer.
wobei ich persönlich 16mm² favorisiere.
 
Oh sorry vergessen zu schreiben....also die velegeart ist Aufputz (im keller) .
Gruß Horst
 
zu 2. Es ist nur verboten die Wasserleitung als Erder zu nutzen. Wird für die Anlage also ein Erder benötigt, (z.B. TT Netz) ist dieser als eigenes Bauteil zu erstellen. Das die Wasserleitung auch möglicherweise mit Erde Verbindung hat tut nichts zur Sache. Auch wenn im TN Netz die Wasserleitung als Erder genutzt wurde ist ein Erder nach zu rüsten, da die Verwendung der Wasserleitung als Erder seit ca 1980 verboten ist. Da gibt es auch keinen Bestandsschutz, sondern die Pflicht zur Nachrüstung!
 
Thema: Potenztialausgleiche im bestehenden Haus
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