Privater Stromzähler?

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tomstrom

Guest
Hallo, bin gerade auf diese Site gestoßen und hoffe es kann mir jemand meine Frage beantworten.
Ist es möglich den Stromzähler des Energielieferanten gegen einen selbst gekauften auszutauschen und so die Zählermiete zu sparen. Gibt es da Rechtssicherheit, z.B. ein Musterurteil oder eine EU-Vorschrift? Bei meinem Anbieter bekam ich keine klare Aussage. Man windet sich, sollte es also doch möglich sein.
Vielen Dank für jedwede Auskunft.
Freundliche Grüße
Tom
 
Hallo tomstrom,

ich habe noch nicht gehört, dass man einen privaten Zähler einbauen darf.
Wird auch nicht so ganz einfach mit der Eichung.
Bin gespannt, ob jemand eine andere Info hat, glaube es aber nicht.

Gruß Fachmann
 
Zähler werden grudsätzlich vom jeweiligem EVU, bzw. ihren Beauftragten gesetzt und damit auch alles seine
Richtigkeit hat noch verplombt um auch zu garantieren das die KWh dem Kunden gegenüber nachweislich berechnet werden kann
 
Ist definitiv nicht möglich.
Die werden vom EVU gesetzt, verplombt usw

Einen eigenen Zähler kannst Du nicht nehmen !
 
Da habt ihr leider alle Unrecht ;)

Es ist möglich, private Zähler zu verwenden. Allerdings müssen dafür sämtliche Unterlagen und die Beglaubigung besorgt werden, und diese verlieren, wenn ich mich richtig erinnere, nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.
Einer unserer Kunden hat das so geregelt. Ich schau morgen mal, ob ich da genaueres in Erfahrung bringen kann.

Wobei es auch da von EVU zu EVU Unterschiede geben kann. Bei der Süwag jedenfalls ist das machbar :)
 
Habe mich mal informiert, bei uns sieht das so aus:

Es werden die Beglaubigung und das Prüfprotokoll/Eichprotokoll benötigt. Beide bekommt man über den Hersteller.

Ansonsten sollte das kein Problem sein.

Man kann sich also in Unkosten stürzen und so feine Sachen verbauen ;)
http://www.hager.de/menu/produkte/hager ... 4-3623.htm

Vorrausgesetzt natürlich, das EVU spielt mit... ohne Rückfrage bei denen würde ich da mit nichts experimentieren.
 
Hätte ich nicht gedacht.
Kenne bei uns keinen Kunden, der das hat. Und wir haben gut 1,8 Mio Abnahmestellen.
Aber vielleicht wissen meine Kollegen vom Netz da mehr. Kann die ja auch mal fragen.
 
Hallo,

Du darfst laut FES / TAB 2000 einen eigenen Zähler in den Zählerschrank einbauen, wenn
-der Zähler in ein Reservefeld untergebracht wird
(Allgemeinzähler kündigen, Stromkreise vorerst über Deinen Zähler einspeisen)!
Falls noch ein Reservefeld vorhanden sein sollte (meist in Altanlagen) kannste das gleich ändern!

Die Rechtslage, was die Abrechnung betrifft, wurde ja schon angesprochen. Die Eichung und die Unterlagen müssen vorliegen! Aber nur wegen eventuellen Rechtsstreitgkeiten. Ansonsten Wurscht....


Kollegiale Grüße
 
eigene Zähler darf man nur als Unterzähler einbauen,
falls diese zur Verrechnungszwecken dienen sollen ( z.Bsp. Warmwasser )
müssen diese Zähler geeicht sein
 
Wobei Stromverkauf an Dritte ohne Genehmigung des VNB verboten ist.
 
Nein auch, anstelle des Zählers des EVUs kann ein eigener verwendet werden. steht doch oben schon alles... :/
 
OEmer schrieb:
Es ist möglich, private Zähler zu verwenden. Allerdings müssen dafür sämtliche Unterlagen und die Beglaubigung besorgt werden, und diese verlieren, wenn ich mich richtig erinnere, nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.

Ich meine aber, dass so etwas nur der Fall ist, wenn man einen privaten Zähler zu eigenen Abrechnungszwecken einsetzt, die Genehmigung des Stromversorgers mal vorausgesetzt.
Mal ganz nebenbei: Was ist eigentlich eine Zählermiete? Ich zahle doch so etwas auch nicht und der Zähler ist vom VNB.

MfG
 
Hemapri schrieb:
Ich meine aber, dass so etwas nur der Fall ist, wenn man einen privaten Zähler zu eigenen Abrechnungszwecken einsetzt, die Genehmigung des Stromversorgers mal vorausgesetzt.
Bei der besagten Anlage handelt es sich um 3 Zähler, 2 Drehstromzähler für den normalen Verbrauch, und ein Wechselstromzähler für die Photovoltaik-Anlage.
Vor dem Einbau damals hatte ich noch Rücksprache gehalten, weil mir das auch seltsam vorkam, aber nun bin ich schlauer ;)

Was ist eigentlich eine Zählermiete? Ich zahle doch so etwas auch nicht und der Zähler ist vom VNB.
Dein EVU ist E.ON Thüringen? wenn ja, dann taucht das bei dir als "Mess- und Verrechnungspreis" auf, siehe hier:
http://www.eon-thueringerenergie.com/_M ... orgung.pdf
 
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