Einen S.g. Bestandsschutz gibt es nicht.
Hallo,
einen s.g. Bestandsschutz für Altanlagen gibt es in den ganzen VDE-DIN-Normen nicht, nur Nachrüst-, bzw Umrüstpflichten. Und daraus resultierend eine Nicht-Umrüstpflicht, was im allgemeinen Sprachgebrauch als Bestandsschutz bezeichnet wird.
Die VDE-DIN besagt, dass wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden, diese auf Basis der aktuell geltenden Bestimmungen zu erfolgen hat. Also verlangt keine Nachrüstung des Bestandes.
Nachrüst-, bzw Umrüstpflichten können auch durch andere Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze außerhalb der VDE ausgelöst werden, betreffen i.d.R. aber selten den Privatbereich.
Was wesentlich ist, ist nicht immer so genau definiert und teilweise interpretationsbedürftig, bei Austausch von Steckdosen sicherlich nicht, sogar eine begrenzte Erweiterung ist zulässig. Wenn z.B. eine Einzelsteckdose gegen solche Doppelsteckdosen ausgetauscht oder direkt daneben weniger als 10cm eine weitere gesetzt wird.
Auch eine neue Verteilung führt nicht dazu, dass alles was dahinter ist erneuert werden muss, auch wenn der Bestand zwangsläufig neu in der Verteilung geklemmt werden muss.
Auch wenn sich nicht immer alle damit wohl fühlen, aber dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch in anderen Bereichen, sonst dürften z.B. die wenigsten Oldtimer den öffentlichen Straßenraum benutzen. Auch dient es dazu, das Erneuerungen, nicht generell unterlassen werden, wenn damit immer unverhältnismäßige hohe Verpflichtungen damit auferlegt werden würden.
Ich würde in dem geschilderten Fall mit den Steckdosen im Keller diese ordnungsgemäß austauschen, ggf mit eingebauten FI (RCD) oder steckbaren Steckdosen-FI. Vom reinen Schutzgedanken her, ist es egal wo der FI sitzt.
mfG
Max Xaver