Problem alte Steckdosen

Diskutiere Problem alte Steckdosen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich hab im Keller noch 2 alte Steckdosen, diese sind noch von 1968, Baujahr des Hauses. Die würd ich gern ersetzen, da Plastik gelb und teilw...
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patois schrieb:
:!:

Nachdem der Verteiler vor zwei (oder 4) Jahren ersetzt wurde,
haben die Steckdosen und deren Installation dadurch zum damaligen Zeitpunkt bereits ihren "Bestandsschutz" verloren.

Da gibt es überhaupt kein wenn und aber.

Patois

Das ist imho die gleiche Dissktussion, wenn der Hausbesitzer die Wohnungszuleitung im Zuge einer Sanierung des Siegenhauses auf 5polig wersetzt, die Wohnungsinstalltion jedoch bestehend bleibt.

Es ist legitim, in der Zuleitung einen PEN und einen N zu führen (10mm²)
 
Hallo,
auch ich bin für eine schnellst mögliche Anpassung an neue Normen. FI 30 mA ...

Es gibt jedoch keine Norm die bei einem 1 zu 1 Austausch von Teilen das Vorschreibt.
Der Vermieter /Eigentümer entscheidet selbst.
Dieser kann sich vom Fachmann Beraten lassen.

Der Auszuführende hat die Verantwortung.
Ich verstehe sehr gut, das Fachleute es ablehnen für 10 Min. Arbeit die Haftung für die Klassische Nullung zu übernehmen. Ich drücke mich auch davor.

Ich hatte hier auch schon eine Gefährdungsbeurteilung eingestellt, siehe Bild.
Wie nach einem Unfall ein Gericht die Sache Sieht?
Kein Urteil bekannt.

Es gibt in der VDE weder das Wort Bestandsschutz noch eine Forderung der Anpassung.


http://s2.postimage.org/tt42eren9/Nullung.jpg
 
Einen S.g. Bestandsschutz gibt es nicht.

Hallo,

einen s.g. Bestandsschutz für Altanlagen gibt es in den ganzen VDE-DIN-Normen nicht, nur Nachrüst-, bzw Umrüstpflichten. Und daraus resultierend eine Nicht-Umrüstpflicht, was im allgemeinen Sprachgebrauch als Bestandsschutz bezeichnet wird.
Die VDE-DIN besagt, dass wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden, diese auf Basis der aktuell geltenden Bestimmungen zu erfolgen hat. Also verlangt keine Nachrüstung des Bestandes.
Nachrüst-, bzw Umrüstpflichten können auch durch andere Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze außerhalb der VDE ausgelöst werden, betreffen i.d.R. aber selten den Privatbereich.
Was wesentlich ist, ist nicht immer so genau definiert und teilweise interpretationsbedürftig, bei Austausch von Steckdosen sicherlich nicht, sogar eine begrenzte Erweiterung ist zulässig. Wenn z.B. eine Einzelsteckdose gegen solche Doppelsteckdosen ausgetauscht oder direkt daneben weniger als 10cm eine weitere gesetzt wird.
Auch eine neue Verteilung führt nicht dazu, dass alles was dahinter ist erneuert werden muss, auch wenn der Bestand zwangsläufig neu in der Verteilung geklemmt werden muss.
Auch wenn sich nicht immer alle damit wohl fühlen, aber dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch in anderen Bereichen, sonst dürften z.B. die wenigsten Oldtimer den öffentlichen Straßenraum benutzen. Auch dient es dazu, das Erneuerungen, nicht generell unterlassen werden, wenn damit immer unverhältnismäßige hohe Verpflichtungen damit auferlegt werden würden.

Ich würde in dem geschilderten Fall mit den Steckdosen im Keller diese ordnungsgemäß austauschen, ggf mit eingebauten FI (RCD) oder steckbaren Steckdosen-FI. Vom reinen Schutzgedanken her, ist es egal wo der FI sitzt.

mfG
Max Xaver
 
Hallo da heutzutage die meisten Kleingeräte Schutzisoliert sind bringt eine "echte" Schukodose mit Schutzleiter nicht mehr Sicherheit weil solche Geräte immer mit einem zwei poligen Stecker versehen sind .Wir bei einem solch zwei polig angeschlossen Gerät das Kabel beschädigt dann hilft auch die Schukodose nicht gegen einen El. Schlag sehr wohl löst aber trotzdem der Fi aus weil ein Fehlerstrom entsteht wen die schadhafte Kabelstelle berührt wird bzw.mit der Erde in Verbindung kommt.mfg sepp
 
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