Probleme beim Anbringen einer LED-Deckenleuchte

Diskutiere Probleme beim Anbringen einer LED-Deckenleuchte im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo und guten Tag, habe in der Vergangenheit einige LED-Deckenleuchten angebracht, was bisher gut funktioniert hat. Die sind ja richtig in Mode...
Vor vielen Jahren hatte ich mir mal eine neue Dielenlampe gekauft. Als mein damaligen Privatvermieter mich damit im Hausflur angetroffen hatte, sagte er sofort, dass, wenn die Lampe von einem Elektriker angebracht werden soll, ich diesen selbst beauftragen und bezahlen müsse. Er war ein wohlhabender Kaufmann und hatte für´s Heimwerken 2 linke Hände. - Im Übrigen habe ich meine Zweifel, ob ein Mieter rechtlich dazu verpflichtet ist, seine Deckenlampe ausschließlich vom Vermieter anbringen zu lassen. Es sei denn, der Mieter ist froh über diese Regelung, weil er selbst handwerklich 2 linke Hände hat. Ggfls. müsste solch eine Regelung im Mietvertrag vereinbart werden.
 
Der Vermieter ist verantwortlich für die Elektroinstallation und er kann nur eine fachgerechte Installation da verlangen. Den Nachweis der fachgerechten Installation kann aber nur eine EFK erbringen. Und als EFK darf ich Instandsetzen oder auch einen Herd anschließen. Ob das dann gewerblich oder in Nachbarschaftshilfe erfolgt steht auf einem anderem Blatt. Und in Octavians Fall erledigt er diese Arbeiten an seinem Eigentum.
 
Der Vermieter ist verantwortlich für die Elektroinstallation und er kann nur eine fachgerechte Installation da verlangen. Den Nachweis der fachgerechten Installation kann aber nur eine EFK erbringen. Und als EFK darf ich Instandsetzen oder auch einen Herd anschließen. Ob das dann gewerblich oder in Nachbarschaftshilfe erfolgt steht auf einem anderem Blatt. Und in Octavians Fall erledigt er diese Arbeiten an seinem Eigentum.
Stimmt zwar, aber m. E. liegt es generell in der Entscheidungskompetenz des Mieters, wer in seiner Wohnung fachgerecht eine Lampe anschließt. Darum gehe ich zugunsten Octavians davon aus, dass er seine Mieter zu Beginn eines jeden Mietverhältnisses darauf hingewiesen hat, dass er alles selbst machen will. - Ich bin jedenfalls froh, dass mein Vermieter eine Gesellschaft ist. Ich kann in meiner Wohnung schalten und walten, wie ich will, muss natürlich für verursachte Schäden haften.
 
Manchmal ist es schwer zu verstehen das der Vermieter da eine fachgerechte Installation verlangen kann. Dabei ist nicht gesagt wer das sein muss . Und wenn der Vermieter selbst Elektriker also eine Fachkraft ist, kannst du den Beauftragen oder eben jeden anderen Elektriker. Billiger für dich wird es wen der Vermieter (als EFK) das kostenlos macht.
 
ich würde da gerne an die Bemerkung von @ego1 in einem vorangegangen Beitrag anknüpfen wollen...

War das nicht "früher" immer so, das nur ein in das Installationsverzeichnis des VNB eingetragener Elektrofachbetrieb Installation an der ans öffentliche Versorgungsnetz angeschossen elektrischen Anlagen ausführen darf, so wegen Haftung und so?

Ist das mittlerweile hinfällig geworden, so dass jede EFK(egal welche Fachrichtung), auch die im Ruhestand (achne, das sind ja keine mehr....) und die die halt nur Angestellte sind, und durch Nachbarschaftshilfe ein bissle diakonisch wirken wollen, da frei drauf los wursteln können?

Hmmm...ist mir wohl entgangen, mir sagt einfach keiner mehr was :confused:

Auch wusste ich nicht das die Montage und vorallem der Anschuss einer Leuchte, sowie der Anschluss eines Elektroherdes eine Instandhaltungsmaßnahme wäre. Aber das ist ja cool wenn das so ist, dann kann ja jetzt problemlos jeder, also auch elektrotechnische Laien dies problemlos durchführen. Man, dann ist wenigstens das leidige Thema von wegen E-Herd darf nur von Fachkraft angeschlossen werden, endlich vom Tisch :cool:

...und da soll mal einer sagen es geht hier nicht vorwärts ^^
 
Oder schlicht und einfach Nachbarschaftshilfe bei der beiden geholfen ist ! Dem Vermieter der keinen Ärger mit der Elektroanlage hat und dem Mieter der eine sichere Anlage nutzt.
 
Hmm...wohl ganz einfach aus der Tatsache heraus, das die Bezeichnung "Elektrofachkraft" nur ein Titel ist, ebenso wie zb. Mitarbeiter des Monats oder Hallenwart. Es ist kein Beruf den man lernen kann, sondern nur ein Qualifikationsnachweis, ein Titel halt.

Solange du die Anforderungen für den Titel erfüllst, darfst du dich mit dem Titel schmücken. Sobald du in Rente biste, oder nicht mehr in dem eigendlich qualifiziertenden Beruf arbeitest, fehlt die mitunter der Normenzugang und/oder die fachliche Kenntnisse der Anforderungen. Deswegen ist die fachberufliche Weiterbildung elementarer Betandteil des Titels. Weil wenn dem nicht so wäre, könnte man nicht auf die "Alten" schimpfen, die ja seit 30 Jahren nix mehr dazu gelernt haben.
 
Zitat aus obrigem Link

Elektrofachkraft

ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Anmerkung 1 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Ende Zitat:
Was ist da unverständlich ? Eine ständige Weiterbildung und dazu gehört auch sich über Änderungen in Normen zu informieren gehört nun mal dazu .
 
Ein guter Heimwerker mit richtigem Werkzeug und Prüfgerät dürfte jederzeit in der Lage sein, zum Beispiel eine Steckdose zu setzen oder eine Lampe anzubringen. Die Frage, "welches Kabel wohin muss", ist da wohl das geringste Problem. Darüber hinaus gibt es viele Nicht-EFKe, die bereits erfolgreich einen E-Herd angeschlossen haben! Ich habe das zwar noch nie gemacht und will das auch nicht, zumal ich keinen "Benning" habe. Aber soweit ich mal gehört habe, befindet sich auf jeder Rückseite eines E-Herdes ein Schaltbild. Das dürfte auch für eine Nicht-EFK kein Fachchinesisch sein.
 
Darum geht es doch garnicht!

Fakt ist, Arbeiten an Elektrischen Anlagen dürfen nur von eingetragenen, versicherten Betrieben durchgeführt werden(und vom Stromversorger).

Das dies in der Praxis niemanden(mich eingeschloßen!) interressiert, wenn es um den Anschluiß einer Leuchte geht, ist mir klar.

Wenn aber der selbe Schreiber auf der einen Seite diese Tatsachen in einer Art Millimeterfickerei immer wieder betont (siehe: "Schalten von Mittelspannungsanlagen", da durfte ja angeblich noch nichtmal der besagte eingetragene Betrieb mit extra dafür aus/weitergebildetem Personal tätig werden!), andererseits aber bei seinen Mietern zu Hause andere Maßstäbe anlegt, darf man doch wohl mal den Finger in die Wunde legen!
 
Hmm...wohl ganz einfach aus der Tatsache heraus, das die Bezeichnung "Elektrofachkraft" nur ein Titel ist, ebenso wie zb. Mitarbeiter des Monats oder Hallenwart. Es ist kein Beruf den man lernen kann, sondern nur ein Qualifikationsnachweis, ein Titel halt.

Solange du die Anforderungen für den Titel erfüllst, darfst du dich mit dem Titel schmücken. Sobald du in Rente biste, oder nicht mehr in dem eigendlich qualifiziertenden Beruf arbeitest, fehlt die mitunter der Normenzugang und/oder die fachliche Kenntnisse der Anforderungen. Deswegen ist die fachberufliche Weiterbildung elementarer Betandteil des Titels. Weil wenn dem nicht so wäre, könnte man nicht auf die "Alten" schimpfen, die ja seit 30 Jahren nix mehr dazu gelernt haben.
Apropos "Alt": Neulich sagte ich zu einem "älteren" Elektriker, dass sein Dipol ja gar nicht von "Benning" sei. Da sagte er, dass er diesen Piepton nicht leiden könne. Sein in die Jahre gekommener Dipol tue es immer noch gut! :)
 
Der §13 NAV und der Hinweis auf eingetragene Installationsbetriebe bezieht sich auf den Schutz und die Haftung gegenüber dem Kunden, bei gewerblichen Betrieben. Und wenn ich da etwas Privat mache trage ich die volle Verantwortung inklusive der Haftung.
 
Ein guter Heimwerker mit richtigem Werkzeug und Prüfgerät dürfte jederzeit in der Lage sein, zum Beispiel eine Steckdose zu setzen oder eine Lampe anzubringen.
Das steht ausser Frage, hatte das schon an anderer Stelle geschrieben, dass es auf beide Seiten (Fachkraft und Heimwerker) Menschen gibt die es drauf haben und solche die es eben nicht drauf haben. Allerdings sollte das Grundverständnis was man da so macht halt auch da sein. Es hilft nix wenn man die besten Werkzeuge und Meßgeräte hat, aber auch zwei linke Hände und die wage Kenntnis aus einem Youtube-Video ^^

Die Frage, "welches Kabel wohin muss", ist da wohl das geringste Problem.
Na, da gehts schon los....das sind keine Kabel das sind Adern :rolleyes:...ne, Spass beiseite, ich weiss schon wie du es gemeint hast :)

Darüber hinaus gibt es viele Nicht-EFKe, die bereits erfolgreich einen E-Herd angeschlossen haben!
Der Anschluss ist nicht unbedingt die Herausforderung, sind 5 Adern und bei neuen Anschlüssen sind meist sogar die Farben gleich. Das Problem tritt dann auf, wenn da in der Dose plötzlich nur 2 schwarze und 2 graue Adern sind, oder gar rot, gelb, lila oder sonstigen. Da geht es dann darum erstmal zu Wissen was da vor einem in der Dose ist, und das setzt halt das nötige Wissen voraus, wie man dies herausfindet.

Aber soweit ich mal gehört habe, befindet sich auf jeder Rückseite eines E-Herdes ein Schaltbild. Das dürfte auch für eine Nicht-EFK kein Fachchinesisch sein.
Schau dich einfach mal im Forum hier in Themen mit Herdanschluss um. Oftmals ist der Anschluss am Herd/Kochfeld selbst nicht das große Problem, sondern wie oben schon geschrieben, der Anschluss an der Herdanschlussdose selbst. Das dann solche Threads, unter starker Beteiligung von "Fachkräfte", dann doch ausufern, ist leider eine traurige Tatsache.

Elektroinstallation ist keine Rakenwissenschaft, war es nie, wird es nie. Ich hab persönlich auch nicht das Problem, jemanden Hilfestellung zu geben um einfache Geschichten, wie Leuchtenmontage oder gar ein Herdanschluss, selbst auszuführen. Dafür müssen aber die Umstände passen. Wenn da eine total zerstörte Herdanschlussdose mit undefinierbaren Adern vorhanden ist, oder bei einem Leuchtenanschluss 10 Adern aus der Decke schauen die entweder schwarz oder grau sind, dann würde ich nicht versuchen auf "Teufel komm raus" da per Forum aus der Ferne anonym mich profilieren zu wollen. Dann kann der Rat nur sein, dass sich das wer vor Ort anschaut.
 
Und wenn ich da etwas Privat mache trage ich die volle Verantwortung inklusive der Haftung.
Ich nehm mir jetzt nur bewusst diesen Satz und nicht den ersten, weil der ist ja mal völlig ****

Dir ist schon klar warum es bei zulassungspflichtigen Berufen eine Pflicht für eine Betriebshaftpflicht gibt. Das ist wie beim Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr, auch da gibt es eine HAFTPFLICHTversicherung, ohne die man kein Fahrzeug zulassen kann.
Warum macht man das? Ich würde vermuten, das Geschädigte für den Fall der Fälle finanziell entschädigt werden. Bei der Versicherung ist der Name Programm.
Wie willst du als private Mensch, der vielleicht nix drauf hat, finanziell gesehen, denn so eine Pflicht der Haftung erbringen? Vorallem wie soll der Geschädigte diese einfordern?

Das Thema Nachbarschaftshilfe lassen wir mal komplett aussen vor, sonst gibt es nur wieder seitenweise irgendwelche aus dem Netz herauskopierte Texte und Links einmal quer durchs WWW.

btw
Warst du nicht derjenige, der gerne mal nach Feierabend für seinen Chef, der dafür ja keine Zeit hatte, angeblich irgendwelche Anlagen privat geprüft hast, für kleines, wohl nicht versteuertes, Geld? Hast du da was auf die Seite gelegt, wenn du mal in Regress genommen wirst (sofern das überhaupt möglich ist?!?!)
War da nicht mal was....*grübel*...
 
Thema: Probleme beim Anbringen einer LED-Deckenleuchte

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