Probleme mit der Hausverwaltung wegen der Erdung der Sat-Anl

Diskutiere Probleme mit der Hausverwaltung wegen der Erdung der Sat-Anl im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo mal an alle User und Vielen Dank an den Administrator, der mich freigeschaltet hat. Es ist ein sehr langer Text, sodass ich hoffe, dass...
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alexander

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Hallo mal an alle User und Vielen Dank an den Administrator, der mich freigeschaltet hat.


Es ist ein sehr langer Text, sodass ich hoffe, dass ihr bis zum letzten Wort lesen werdet. Für die Rechtschreibfehler sowie das Grammatik möchte ich mich entschuldigen.

Fall & Probleme:
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, das mit einer DVB-T-Gemeinschaftsantenne versorgt ist.
Wir sind Ausländer und möchten unsere Heimatprogramme empfangen. Kabelanschluss ist nicht vorhanden. Leider haben wir keinen Balkon, so dass wir unsere Sat-Schüssel im Balkon installieren könnten, auch keine Möglichkeit vor dem Fenster. Die Hausverwaltung meinte, dann auf das Dach. Der Techniker war auch da und meinte "es würde klappen".

Allerdings haben wir nun ein großeres Problem mit der Hausv. nämlich sie möchten unbedingt eine Erdung der Sat-Anlage. Ich gebe der Hausverwaltung ja Recht, soll ja auch sein, deswegen will ich es ja machen lassen.

Den Techniker, den ich beauftragt habe, war da um im Keller nach einem Potenzial bzw. einer Potenzialausgleichschine zu suchen, damit er sein 16qm Erdungskabel mit der Potenzialausgleichschiene verbinden kann, also wenigstens die Anlage(Potenzialausgleichschine) schauen kann.

Dem Fachmann wurde durch den Verwalter gesagt, dass sie den Schlüssel des Elektroraums nicht mit haben, sodass einen neuen Termin auch nicht vereinbart wurde.

Wir wissen daher nicht, ob im Keller ein(e) Potenzialausgleich(schiene)vorhanden ist.

Hausverwaltung meint: man muss eine Erdung installieren lassen nach DIN VDE 0855.

Wir könnten allerhöchstens nur für die Kosten sorgen, die der Techniker das 16qmm Kabel zur Potenzialausgleichschine anschließt.

Die Hausverwaltung wollte noch eine Haftpflichtversicherung, was ich auch abschließen kann. Die Versicherung übernimmt die Schäden, die durch Satellitenschüssel entstehen könnten, es sei denn, die Anlage wird duch einen Fachmann ausgeübt, (auch ohne Blitzschutz), was ich auch beauftragt habe.

Die Hausverwaltung gibt kein grünes Licht.

Falls ich morgen ausziehe, kann ich ja die Blitzanlage nicht mitbringen :=) die würde da bleiben und dem Haus dienen, aber der lieber Hauseigentümer macht nur Probleme, angeblich "Dr." und will dafür nicht zahlen.

Was würdet ihr mir raten? Kenne x Personen, deren Sat-Anlagen seit Jahren nicht geerdet sind und die damit kein einziges Problem damit erlebt haben.
Natürlich ist das ja keine Verteidigung von mir.

Fazit:
1- Wir wissen nicht, ob eine Potenzialausgleichschiene im Keller vorhanden ist.
2- Die Kosten, dass der Techniker das 16(Kupfer)Kabel zur Potenzialausgleichschiene anschließt, kann ich übernehmen.
3- Der Techniker möchte das Kabel durch den stillgelegten Schornstein zur Potenzialausgleichschiene anschließen.
4- Die Hausverwaltung will das nicht(siehe Nummer 3).
5- Die Hausverwaltung möchte, dass ich einen LPS bzw. eine äußere Blitzanlage installieren lassen muss, also 2.5m graben, Erdungsstab usw. Das kostet circa schon allein 1000€(mindestens), darauf wir nicht finanziell fähig sind auch nicht machen möchten, es sei denn, die Wohnung wird uns geschenkt.

Meine Fragen:
a)Was kann ich tun?
b)Muss ich für die Potenzialausgleichs(schine) sorgen, also neu installieren, falls diese nicht vorhanden ist, ist das meine Aufgabe?
c)Muss ich für die äußere Blitzschutzanlage sorgen, ist das meine Aufgabe?
d)Komischwerweise ist das so, dass die Hausverwaltung auch auf dem Dach eine DVB-T-Gemeinschaftsantenne hat, die auch nciht geerdet ist. Hier wissen wir auch nicht, ob die Anlage geerdet ist. Die Antennen der Nachbarhäuser sind auf dem Dach zu sehen, aber von meiner Hausv. nicht.
e) Ich weiß, dass ihr keine Juristen seid, aber habt ihr bitte zufälligerweise so einen Gerichtsurteil, evtl. AZ?

Ich danke Euch sehr.

MFG
 
Erst mal Willkommen hier im Forum.

Leider können und dürfen wir dir hier keinen Rechtsberatung bieten. Bitte wende dich damit an den Mieterschutzbund, oder einen Juristen.

Für die Antenne ist auf jeden Fall ein Erdung vorzusehen, wenn sie sich auf dem Dach befindet. Prüfe doch bitte mal, ob die Möglichkeit einer Montage der Schüssel an der Hauswand, ca. 1,50m unter dem Dachüberstand besteht, dann ist keine Erdung erforferlich.
 
erstens möchte ich mich bei Ihnen herzlich bedanken.
Es ist mir bekannt, dass die User hier mir keine Rechtsberatung anbieten können, das hatte ich auch geschrieben, jedoch bin ich um jeden Rat um jede Hilfe sehr dankbar.

Leider besteht die Möglichkeit nicht, damit meine ich unter der Dachkante(2m), sowie auch nicht an der Fassade installieren dürfen.

Hoffentlich konnte ich auf Ihre Frage eine Antwort geben.

Wie gesagt, ich bin um jeden Rat um jede Hilfe sehr dankbar.

MFG

P.S. Nächtse Woche habe ich schon einen Termin beim RA. , jedoch möchte ich mich schon darüber informieren. Hoffentlich habt ihr ja nichts dagegegen.
MFG
 
Hallo zusammen,

auch ich würde auf eine Blitzschutzerdung wie gefordert bestehen. Allerdings sollte die schon für die Bestehende DVB-T Antenne vorhanden sein.

Der Eigentümer hat die Haftung für das Gebäude.
Die Sat-Anlage ist Teil vom Gebäude.
Auch Folgekosten für Prüfungen ... entstehen dem Eigentümer.
Also würde ich als Eigentümer auch vorgaben machen.

Ich würde die Kosten für den Anwalt sparen.
 
Für eine auf dem Dach montierte Schüssel muss eine Erdung installiert werden! Der Anschluss an den Potenzialausgleich (sofern denn vorhanden) reicht nicht!

Auch wenn Du andere Anlagen kennst, die fälschlicherweise nicht fachgerecht geerdet sind, kannst Du da keinen Anspruch draus ableiten, dass man das bei Dir genauso macht.

Es gibt aber Installationsorte, die eine Erdung nicht erfordern. Das scheint aber bei Dir nicht zuzutreffen. Also Erdung ist Muss!

0V

PS: Deine Grammatik und Rechtschreibung ist hervorragend! Mir ist kein Fehler aufgefallen!
 
Bei der Anbringung der Sat-Schüssel auf dem Dach müsste doch die Hausverwaltung doch schon wegen der Sicherheit der eigenen Wohngebäude an einer Erdung interessiert sein wie besch... sind die denn, wer arbeitet denn dort,Hilfs oder Baumschüler?!.
Es ist grober Leichtsinn eine Sat-Schüssel auf dem Dach ohne Erdung zu installieren, wenn es gewittert
ist das ja wie Lotto oder gar russisches Roullet.
Es ist schade das bei dir nicht die Möglichkeit gegeben ist die schüssel unterhalb der Dachkannte bzw. an der Wand zu installieren.
Da es sich um Mieteigentum handelt hast du ja leider auch nicht die Möglichkeit den Erder selbst einzuschlagen 1000EUR finde ich aber überteuert.
Auf der anderen Seite dieser Rechtsanwalt nimmt bestimmt auch einen Haufen Geld und dann kommt womöglich nichts heraus oder es wird (falls die Sache
vor Gericht kommt/Vergleich) nicht in deinen Interesse entschieden.
Ehrlich gesagt du tust mir wirklich leid, du hast jetzt einen Haufen Rennerei und noch viel Ausgaben
nur weil sich die Hausverwaltung anstellt, den Rat
eine Mieterberatung aufzusuchen kann ich auch geben.
Ansonsten hast du die ganze Sache wirklich vorbildlich beschrieben. :)

PS: Finde es auch schön das du auf Grammatik und Rechtschreibung hingewiesen hast obwohl ich gar nicht so fehler gefunden habe, ehrlich gesagt ich stehe mit dieser besch...Rechtschreibung auch manchmal auf Kriegsfuss :shock:
 
SPS schrieb:
auch ich würde auf eine Blitzschutzerdung wie gefordert bestehen. Allerdings sollte die schon für die Bestehende DVB-T Antenne vorhanden sein.

Der Eigentümer hat die Haftung für das Gebäude.
Die Sat-Anlage ist Teil vom Gebäude.
Auch Folgekosten für Prüfungen ... entstehen dem Eigentümer.
Also würde ich als Eigentümer auch vorgaben machen.

Ich würde die Kosten für den Anwalt sparen.

Hallo, danke für Ihr Kommentar.
Ich begreife es auch auch nicht. Was begreife ich nicht? --> Erdung der DVB-T-Gemeinschaftsantenne.
Die müsste ja auch die Hausverwaltung erledigt haben, zumindest haben die, was ich vermute, das Erdungskabel zur(an die) Potenzialausgleichschiene angeschlossen. Falls nicht, dann dürfen sie das auch nicht von mir verlangen, denke ich.
Wieso sollte ich es auch nicht?

Wenn die Hausverwaltung mir DIN VDE 0855 auf meine Augen wirft, dann müssten die superschlauen Herren ja DIN VDE 0185 auch genau betrachten.
DIN VDE 0185 sagt doch, dass der Eigentümer eine äußere Blitzschutzanlage installieren lassen muss, oder?

P.S.
RAkosten---> Rechtschutzversicherung ;)

Nullvolt schrieb:
Für eine auf dem Dach montierte Schüssel muss eine Erdung installiert werden! Der Anschluss an den Potenzialausgleich (sofern denn vorhanden) reicht nicht!
Hallo, danke für Ihr Kommentar.
Also, Sie meinen, das 16´er(Kupfer) Erdungskabel zur Potenzialausgleichschiene würde Ihrer Meinung nach nicht ausreichen. OK. Hmm, der superschlauer H.verwalter sagte, es gibt keine äußere Blitzschutzanlage. Die DVB-T-Gemeinschaftsantenne, hmm...

Nullvolt schrieb:
Auch wenn Du andere Anlagen kennst, die fälschlicherweise nicht fachgerecht geerdet sind, kannst Du da keinen Anspruch draus ableiten, dass man das bei Dir genauso macht.
Sie haben hier Recht. Hier habe ich ein Vorteil, das wird ja sicherlich der Richter vor Augen haben-->hoffentlich


HN22Z schrieb:
Bei der Anbringung der Sat-Schüssel auf dem Dach müsste doch die Hausverwaltung doch schon wegen der Sicherheit der eigenen Wohngebäude an einer Erdung interessiert sein wie besch... sind die denn, wer arbeitet denn dort,Hilfs oder Baumschüler?!.
Hallo, danke für Ihr Kommentar.
Es ist nun 04.03Uhr, glauben Sie, ich habe mich eben totgelacht, das war gut :=) man du Spaß :=)

Naja, ich denke, dass RA sicherlich von Handwerkkammer eine schriftliche Bestätigung holen wird, wie es da genau geht usw.

Ich möchte nicht angeben, aber ich habe vollkommen Recht. Ihr wisst doch-->Recht, Juristen, Gesetze, ach ach :( :( :(

Vielen Dank, MFG
 
Vielleicht klingt mein Posting etwas ernüchternd, aber so ist meine Sicht der Dinge (als Hausbesitzer und -verwalter):

Mitbürger mit Migrationshintergrund haben ein Recht darauf, die Informationsfreiheit zu nutzen udn muttersprachliche Sender zu empfangen. D.h. man kann die Installation einer Satelitenempfangsanlage nicht so einfach verbieten, selbst wenn ein Kabelanschluss zur Verfügung steht.

Jedoch hat der Eigentümer eines Gebäudes auch das recht, den Standort und ggf. die Ausführung dieser Empfangseinrichtung festzulegen.
Wenn sich aus den anerkannten Regeln der Technik ergibt, dass für diesen Antennenstandort ein Blitzschutzerder für die Antenne gefordert ist, dann ist dieser Erder natürlich vom Antennenerrichter auf dessen Kosten zu installieren. Dabei sind eben auch die anerkannten Regeln der Technik zugrundezulegen. Eine Leitung, die ohen Befestigung durch einen stillgelegten Kamin einfach so über mehrere Stockwerke baumelt, ist definitiv Murks, das würde ich auch nicht zulassen!

Wer also das Recht der Informationsfreiheit ausüben möchte, der muss sich eben auch an einige Spielregeln halten, die für Laien auf den ersten Blick nicht verständlich sein können.

Ob die vorhandene Antenne über einen Erder verfügt, oder nicht, das hat mit dem hier angesprochenen Thema gerademal gar nichts zu tun! Wenn der Eigentümer eine Antennenanlage betreibt, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, so ist das dessen Problem und dessen Haftung. Wenn er aber den Betrieb einer unsicheren Anlage eines Mieters duldet, dann kann er auch dafüt in die Haftung genommen werden, zumal eine eventuelle Haftpflichtversicherung des Mieters bei einer fachlich falsch ausgeführten Anlage auch keinen Heller zahlt. Bleibt nur der Mieter selbst, aber ob der dann ein paar Hunderttausend Euro flüssig hat, um ein abgebranntes Mehrfamilienhaus zu ersetzen, das wage ich dann doch anzuzweifeln...
Deshalb würde ich mir diesen Schuh ebenso nicht anziehen!

Was die 1000€ für den Erder betrifft: das kann sogar noch sehr günstig sein, bei Felsboden z.B.
Ohne die genauen Umstände und den Leistungsumfang zu kennen, würde ich mich nicht zu einer Aussage übere diesen Preis hinreissen lassen! Neben optischen Gesichtspunkten reicht es halt auch aus technischen Gründen oftmals nicht aus, einfach einen Erdspiess in den Vorgarten zu schlagen... Die Hauseinführung muss professionell abgedichtet werden, ggf. Grabarbeiten etc.pp.

Den Rechtsanwalt würde ich mal stecken lassen - übernimmt Deine Rechtsschutzversicherung überhaupt Mietangelegenheiten..? Da gibt es nämlich häufig Auschlussklauseln. Und was soll der Anwalt denn bewirken..? Dass der Vermieter Euch eine Anlage genehmigt, die unsicher ist..? Den Vermieter möchte ich sehen, der sowas unterschreibt...


Fazit: Du darfst natürlich eine Antenne errichten (lassen), aber eben nach den anerkannten Regeln der Technik. Was andere Eigentümer angeblich wissentlich gestatten (zumeist ist es eher eine Resignation bzw. Unwissenheit - ich habe noch kein Schriftstück gesehen, in dem ein Vermieter eine unsichere Anlage genehmigt) nützt Dir nichts - Du hast ja Deinen Eigentümer und keinen anderen...

Ich für meinen Teil würde genauso handeln, wie der Eigentümer, d.h. Sat-Schüsseln durch Fachbetrieb(!) auf das Dach, Blitzschutzerder setzen und die Verbindungsleitung fachgerecht fest verlegen. Antennenleitungen nur unter Putz, sofern in gemeineischaftlich genutzten Bereichen (Treppenhaus, Flur etc.). Ein Abnahmeprotokoll (Erdungswiderstand etc.) darf auch nicht fehlen.

Zusätzlich würde ich den Mietvertrag mit einer Klausel ergänzen, dass der Mieter die komplette (!) Anlage bei Auszug wieder rückbauen und den Ursprungszustand herstellen muss. Und zwar auf eigene Kosten und ebenso in "fachbetrieblicher Qualität". Das gilt natürlich sowohl für Erdungs- als auch Antennenleitungen!

Wem dieser Aufwand zu gross ist, der kann entweder auf den Satelitenempfang verzichten, oder eine andere Wohnung suchen, schliesslich geht es um mein Eigentum.

Ohne dirketen Bezug auf die in diesem Thread aktiven User:

In Fällen wie oben geschildert, wird dann gerne auf die bösen Vermieter geschimpft, dabei möchte ich einen dieser Querulanten erleben, wenn es sein eigenes Haus wäre, was abbrennt und keine Versicherung dafür bezahlt... Aber immerhin war man ein Gutmensch, der jedem alles ohne jegliche Einschränkung gestattet hat...

Mannmannmann - das ist keine fixe Idee, sondern Realität.


P.S. das war natürlich keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung zu einer hypothetischen Sachlage
 
Hallo,

erstmal, ich bin auch Vermieter, und grundsätzlich der Meinung, gute Mieter sind die von denen man nichts hört, und die ansonsten pünktlich ihre Miete überweisen.

So, aber nun zu deinem Problem. Klar geworden dürfte inzwischen sein, das es hier nicht um den Potentialausgleich, sondern um den notwendigen Blitzschutz geht, also nur eine 16qmm Leitung zum Hauptpotentialausgleich nicht ausreicht. Du hast aber geschrieben das auf dem Dach eine DVB-T Antenne steht, also ein Blitzschutz vorhanden sein muss. Dort würdest du dann die Verbindung zu deiner Sat-Schüssel anbringen.
Wenn dort kein Blitzschutz ist, dann ist es eher sinnvoll den Vermieter auf seine Sorgfaltspflicht und die sich daraus enstehenden strafrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen. Im Grunde ist dies ja auch nichts anderes als wenn z.B. dein Balkon ein loses Geländer hat.

Mit diesem Argument ist es nun vielleicht möglich eine Sat-Anlage für alle Mieter zu installieren. Natürlich mit Blitzschutz, um diese Kosten kommt dein Vermieter ja eh nicht herum, es sei denn, er legt die vorhandene Antennenanlage still.

Als Vermieter ist eine Gemeinschafts-Sat-Anlage allerdings eine Lösung um den Wert seines Hauses zu erhöhen, und da sich mit einer Sat-Anlage auch der Wert der Mietsache erhöht, meine ich kann er die Kosten in Form einer Mieterhöhung sich von seinen Mietern wiederholen. Zumal es mit DVB-S nicht nur möglich ist ausländische Programme zu empfangen. Auch die Zukunft des Fernsehen HDTV wird über DVB-S übertragen.

Bei alledem, gehe bitte sehr diplomatisch vor, sind die Fronten einmal verhärtet wird dein Vermieter schon nur aus dem Grund sein Gesicht zu wahren alles ablehnen.

Gruß, Peter
 
aim65 schrieb:
Klar geworden dürfte inzwischen sein, das es hier nicht um den Potentialausgleich, sondern um den notwendigen Blitzschutz geht, also nur eine 16qmm Leitung zum Hauptpotentialausgleich nicht ausreicht.
Hallo, danke Ihnen für Ihr Kommentar.
Gehen wir mal davon aus, dass die DVB-T-Gemeinschaftsantenne keinen äußeren Blitzsschutz hat und ist zur PA.schiene angeschlossen.

Hat der Vermieter auch das Recht mir zu sagen, dass ich auf jeden Fall einen äußeren Blitzschutz installieren muss, was er in der Regel für seine Gem.ant. auch erledigen muss(te). Das ist ja Knackpunkt, was ich hier vor dem Richter was Gutes machen könnte. Wie Sie eben auch geschrieben haben, könnte der Fachmann ja, das 16er Kabel mit dieser Anlage verbinden ;) Die Hausw. würde das auch nciht erlauben.


aim65 schrieb:
Als Vermieter ist eine Gemeinschafts-Sat-Anlage allerdings eine Lösung um den Wert seines Hauses zu erhöhen, und da sich mit einer Sat-Anlage auch der Wert der Mietsache erhöht, meine ich kann er die Kosten in Form einer Mieterhöhung sich von seinen Mietern wiederholen. Zumal es mit DVB-S nicht nur möglich ist ausländische Programme zu empfangen. Auch die Zukunft des Fernsehen HDTV wird über DVB-S übertragen.

Glauben Sie mir, das habe ich denen gesagt auch schriftlich mitgeteilt, kein Interesse.

Dürfte die Hausverwaltung von mir eine Erhöhung der Miete verlangen, wenn ich als einzelner Empfänger meine Sat-Anlage installieren lassen würde, falls diese mir gestattet(erlaubt) wird.


aim65 schrieb:
Bei alledem, gehe bitte sehr diplomatisch vor, sind die Fronten einmal verhärtet wird dein Vermieter schon nur aus dem Grund sein Gesicht zu wahren alles ablehnen.

Der Vermieter will das nicht, wenn ich mit dem Verwalter das Thema bespreche oder mich freundlich unterhalte, sehe ich wie er sein Gesicht(Mimik) ändert, und die Stimme etc...

Aber, es ist ja mein Recht, deswegen werde ich bis zum letzten Punkt "rechtlich" kämpfen.

Danke, MFG

Für jedes Kommentar, jeden Rat sowie für jede Frage bin ich sehr dankbar.
 
alexander schrieb:
(...)
Aber, es ist ja mein Recht, deswegen werde ich bis zum letzten Punkt "rechtlich" kämpfen.
(...)

Ja, es ist Dein Recht, auf einer Satelitenempfangsmöglichkeit zu bestehen, aber eben zu den Bedingungen des Eigentümers und auf Deine Kosten.
Der Vermieter hat ja nicht verboten, dass Du eine Sat-Antenne errichten darfst, sondern vielmehr hat er Dich darauf hingewiesen, dass Du dafür sorgen musst, dass Deine Satelitenantenne allen gültigen Vorschriften entsprechen muss.

Wenn ich Worte lese wie "Richter", "kämpfen" und mir den Grundtenor deiner Postings so ansehe, dann komme ich zu dem Schluss, dass Du auf biegen nd brechen Dein vermeintliches "Recht" durchsetzen willst. Dait wirst du nur ziemlich sicher Schiffbruch erleiden. Das wird Dir dein Anwalt (wenn es ein guter ist) hoffentlich auch klar machen.
Warum hast Du so (anscheinend) elementare Dinge nicht vor der Mietvertragsunterschrift geklärt..?
So etwas verstehe ich einfach nicht, sorry.
Das ist z.B. ein der Fragen, die Du vor dem Richter plausibel erklären können musst... Mit "ich habe aber gedacht..." oder "Der Vermieter muss..." kommst du da nicht weiter!

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, warum der Vermieter eine Satelitenanlage nur dnn duldet, wenn alle Vorschriften eingehalten werden?
Würdest Du wollen, dass jemand dein Eigentum beschädigt oder gefährdet?
Kannst du es mit Deinem Gewissen vereinbaren, dass eventuell Menschen sterben, nur weil Deine Antenne nicht den Vorschriften entsprach?

Denk' mal drüber nach!

Du brauchst nicht mehr Miete zu bezahlen, wenn Du Deine eigene St-Anlage installierst. Wenn aber Schäden am Haus (Dachstuhl, Wasserschäden) wegen Deiner Antenne entstehen, dann musst Du sehr wohl für die Schäden aufkommen! Auch den Schmutz (z.B. vom Bohren oder Schlitzen) musst Du selbst beseitigen.

Um noch einmal auf die bestehende Antenne zurückzuommen: Es hilft Dir nicht, dass die Antenne keinen Blitzschutz hat (sofern das wirklich stimmt). Selbst wenn da ein Blitzschutz wäre, könnte der Vermieter von Dir verlangen, dass Du eine eigene Erdungsleitung legen lässt. Niemnd muss einen Fremden an seinen Erder etwas anschliessen lassen.

Selbst wenn ein Richter den Vermieter dazu zwingen würde, die fehlende Erdung nachzurüsten, könnte er verweigern, dass Du deine Antenne an diese Erdung anschliest.

Ich hoffe, ich habe mich diesmal verständlich ausgedrückt.

Zu guter letzt möchte ich aim65 noch recht geben: ein "Krieg" zwischen Vermieter und Mieter führt zu nichts, ausser Ärger auf beiden Seiten.
 
Was die 1000€ für den Erder betrifft: das kann sogar noch sehr günstig sein...

Na das sehe ich nicht ganz so es ist schon so das bestimmte Untergründe vielleicht etwas mehr Arbeit machen trotzdem 1000EUR sind 2000 DM!
Gerade in der heutigen Zeit muss man die 1000 EUR
erst einmal haben, und man braucht nicht verwundert
zu sein wenn man einen Migranten oder HartzIV Empfänger sagt 1000 EUR sind "günstig" hinterher einen Satz heißer Ohren hat :D
 
Hallo, ich habe am Montag mit dem Hauseigentümer gesprochen. Diese sagten mir, dass das Erdungskabel nicht mit einer Potenzialausgleichschiene verbunden&angeschlossen werden dürfen, da das Baujahr des Objektes 1918 ist.

Fall das Haus ein neues Haus wäre, hätte man das machen können, meinte er zu mir.

Hat er Recht? Stimmt es? Als ich von vde 0185 erzählte, war das denen unwichtig.

Habe ich eine Möglichkeit bei dem Handwerkskammer darüber Informationen einzuholen? Würde das mich was kosten?

Danke.
 
alexander schrieb:
Hallo, ich habe am Montag mit dem Hauseigentümer gesprochen. Diese sagten mir, dass das Erdungskabel nicht mit einer Potenzialausgleichschiene verbunden&angeschlossen werden dürfen, da das Baujahr des Objektes 1918 ist.

http://home.arcor.de/elektrotechnik/smilys/smilie_rules.gif


alexander schrieb:
Fall das Haus ein neues Haus wäre, hätte man das machen können, meinte er zu mir.

Unsinn. Sind die so blöd oder tun die nur so?

Lutz
 
Hallo,

sorry, dass ich euch immer wieder störe :(

Ich habe heute zufälligerweise den Hausmeister gesehen und habe mich mit ihm unterhalten.

Es ist nämlich so, dass die Erdungpotenzialausgleichschine nicht mit einem Erdfundemantal(Erdspieß) angeschlossen&verbunden.

Es ist da im Keller eine PAschiene, aber diese wurde nicht geerdet bzw. in die Erde hineingesteckt.

Der Hausmeister sagte auch wie der H.eigentümer "da das Haus ein altes Haus ist, braucht man das nicht, nur bei den neueren Häusern macht man das". Natürlich musste ich dagegen widersprechen.

Entscheidende Frage:
Was meint ihr dazu, dass die Potenzialausgleichschiene in dem alten Haus nicht geerdet ist. Was sagen die rechtlichen sowie VDE Normen dazu? Kann ich bei Handwerkskammer Infos darüber einholen?

P.S.
Der Hausmeister war diesmal nett zu mir. Oben gibt es zwar eine DVB-T-Gemeinschaftsantenne, aber nicht auf dem Dach, sondern unter(da es terrastisch ist, hat man wieder Empfang, meinte er zu mir, hat ja eigentlich auch Recht denke ich-->z.B. Empfang einer Zimmerantenne) dem Dach meinte der Hausmeister zu mir, deswegen habe man früher das sogemacht, damit die Eigentümer die Erdungskosten davon sparen können.
 
alexander schrieb:
Hallo,
sorry, dass ich euch immer wieder störe :(

Nein, Du störst nicht! Im Gegenteil, ich finde Deinen Fall recht interessant. Und auch einige sonst recht ruhige Kollegen geraten meinem Gefühl nach bei diesem Thema leicht in Wallung.

Es ist nämlich so, dass die Erdungpotenzialausgleichschine nicht mit einem Erdfundemantal(Erdspieß) angeschlossen&verbunden.

Es ist da im Keller eine PAschiene, aber diese wurde nicht geerdet bzw. in die Erde hineingesteckt.

Das habe ich aber bereits am Anfang schon geschrieben!! Lies das nochmal nach! Eine Potenzialausgleichsschiene muss nicht geerdet sein! Bei modernen Häusern ist das zwar in der Regel der Fall, weil heutzutage ein Fundamenterder grundsätzlich vorgeschrieben ist. Früher war das aber nicht der Fall.

Eine Sat-Schlüssel muss bei Dachmontage aber geerdet werden wegen des Blitzschutzes! Ein Potenzialausgleich ist aus anderen Gründen zusätzlich auch erforderlich! Das hat aber mit der Blitzschutzerdung erstmal nichts bis überhaupt nichts zu tun. Und schon gar nicht kann das eine das andere ersetzen, weil es zwei paar Schuhe sind, wie man so schön sagt.

Der Laie verwechselt aber gerne mal Erdung, Potentialausgleich (und Schutzleiter, was wiederum anders ist...) Die Valschanwendung dieser Fachbegriffe ist oft Ursache von Missverständnissen.

Der Hausmeister sagte auch wie der H.eigentümer "da das Haus ein altes Haus ist, braucht man das nicht, nur bei den neueren Häusern macht man das".
Kommt drauf an, wem man nun wie das Wort im Munde umdreht. In alten Häusern braucht man tatsächlich keinen Fundamenterder, wenn als Schutzmaßnahme die Nullung (TN-System) angewandt wird! Einen Potenzialausgleich braucht man trotzdem und der scheint ja wohl vorhanden zu sein! So gesehen hat der Mann in diesem Punkt recht, wenn er es denn so gesagt hat.

Natürlich musste ich dagegen widersprechen.

Wogegen musstest Du widersprechen?

Entscheidende Frage:
Was meint ihr dazu, dass die Potenzialausgleichschiene in dem alten Haus nicht geerdet ist.

Völlig normal! Und wenn kein Blitzschutz erforderlich und TN-System in Anwendung würde ich als Hausbesitzer einen Teufel tun, auf meine Kosten die Erdungsverhältnisse des Versorgungsnetzes zu verbessern, wofür eindeutig der VNB zuständig ist, welcher heutzutage so dreist ist, mir durch die TAB2000 dazu zu verpflichten, einen Teil seiner Verantworlichkeit zu übernehmen.

Was sagen die rechtlichen sowie VDE Normen dazu? Kann ich bei Handwerkskammer Infos darüber einholen?
Ja, sicherlich.


Der Hausmeister war diesmal nett zu mir. Oben gibt es zwar eine DVB-T-Gemeinschaftsantenne, aber nicht auf dem Dach, sondern unter(da es terrastisch ist, hat man wieder Empfang, meinte er zu mir, hat ja eigentlich auch Recht denke ich-->z.B. Empfang einer Zimmerantenne) dem Dach meinte der Hausmeister zu mir, deswegen habe man früher das sogemacht, damit die Eigentümer die Erdungskosten davon sparen können.

Siehste, also wäre auch das geklärt. Da die Antenne unter dem Dach ist, ist eine Blitzschutzerdung nicht erforderlich.

Was lehrt uns das? Dass man nicht gleich denken muss, der andere ist böse und will einem nichts Gutes.

Auch der Kollege Lightyear scheint, obwohl seine Ausführung sachlich völlig korrekt sind, zwischen den Zeilen etwas vorgespannt gegen gewisse Mieterwünsche zu sein...

Lightyear, ich kann es zwar auch nicht verstehen, weshalb sich viele Menschen so vom Fernsehen abhängig fühlen, aber das muss ich auch nicht. Ich würde beispielsweise genauso reagieren, wenn man mir den Internetanschluss versagen würde! Und daher, Alexander hat ein Recht auf seine Sender, ganz egal ob er das bei Abschluss des Mietvertrags schon wusste oder nicht. Es ist zwar sinnvoll vorher an so etwas zu denken. Dennoch hat er sich dadurch das Recht nicht versagt.

Ich bin selbst auch Vermieter und bin stets auf ein gutes Verhältnis bemüht, hat bisher zum Glück auch geklappt. Trotzdem weiß ich, dass es so manchen Vermieter gibt, der sich einen Dreck um das BGB schert und teilweise sittenwidrige Klauseln in den Vertrag setzt.

Meine Meinung,
0V
 
Hallo, ich danke euch vielmals.
Jedesmal habt ihr mir immer höfflich geholfen.
Ich weiß nicht, wie ich euch danken soll.

Weiß ein Mitglied hier, was der wichtigste, ausschlaggebende Unterschied zwischen einer Sammelschiene und Potenzialausgleichschiene ist?

Vielen Dank, MFG
 
alexander schrieb:
Hallo, ich danke euch vielmals.
Jedesmal habt ihr mir immer höfflich geholfen.
Ich weiß nicht, wie ich euch danken soll.

Weiß ein Mitglied hier, was der wichtigste, ausschlaggebende Unterschied zwischen einer Sammelschiene und Potenzialausgleichschiene ist?

Vielen Dank, MFG

weiß es keiner genau, danke, mfg :(
 
Eine Potentialausgelichsschiene hat gegenüber der Erde keine Spannung.

Eine Sammelschine kann auch ein aktiver Leiter sein, also eine Spannung gegen Erde haben.
Sammelschinen sitzen zum Beispiel bei heutigen Zählerschränken im unteren Bereich, wo die NH Sicherungen drauf sitzen.
Dort gibt es je eine Sammelschine für N L1 L2 L3.
 
So werden auch die kleinen Automatenschienen zum verbinden
von einzelnen 1-3poligen LSS oder Schienen die auch
noch einen Fi aufnehmen können (dann 4pol) als
Sammelschienen bei vielen Händlern im Angebot bezeichnet :)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Probleme mit der Hausverwaltung wegen der Erdung der Sat-Anl
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