roter Lump schrieb:
413xx schrieb:
Noch etwas:
KVG sind inzwischen nicht mehr zulässig.
VVG sind (noch) erlaubt, aber nicht an allen Arbeitsplätzen. Bestimmte müssen ein EVG haben.
[...]
[...] Bei Arbeitsplätzen mit umlaufenden Maschinen (Drehbänke usw.) ist ja seit jeher Duoschaltung, bzw. Drehstrombeleuchtung oder EVG vorgeschrieben wg. des 100Hz-Stroboskopeffekts.
Das die KVGs nicht mehr erlaubt sein sollen, ist mir neu, haste dazu eine Quellenangabe?
Ja, habe ich. Gleich mehrere, weil sich das aus mehren Dingen zusammen erst ergibt.
Einfach nur EG-Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aufzulisten, bringt niemanden schnell voran.
Deshalb mit etwas mehr Text...:
Die grundlegenden Vorschriften zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen (in Innenräumen) sind den meisten gut bekannt.
- Arbeitsstättenrichtline (ASR-7/3),
- DIN 5035-x,
- DIN EN 12464-1,
- usw. (je nach Anwendungsfall wie z.B. Bildschirmarbeit, etc., ...)
Die betreffen eigentlich und überwiegend nur die
Qualität der Beleuchtung im Hinblick auf die Nutzung. Sie betreffen aber
nicht die Frage, ob die jeweilige Leuchte überhaupt in Verkehr gebracht werden darf.
Es kann also sein, dass eine Leuchte zwar die arbeitsstätten- und nutzungsbezogenen Vorschriften erfüllt, aber trotzdem nicht mehr zulässig ist, weil man sie gar nicht mehr verkaufen/verbauen darf!!!
Der Grund dafür ist etwas, das an vielen Profis "vorbeigesegelt" ist, weil es zunächst einmal nur Hersteller und Importeure betraf:
->
Die Energieeffizienz eines Gerätes .. in diesem Fall: eines Lichtsystems
Diese entscheidet mit darüber, ob eine Leuchte noch zulässig ist oder nicht.
Dabei werden schrittweise, entsprechend dem technischen Fortschritt, auch immer strengere Anforderungen an Maschinen, Geräte, ... und auch Beleuchtungen gestellt.
Das Ganze dient der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen zur Verringerung des CO²-Ausstoßes ("Kyoto-Protokoll").
Grundlagen/Quellen:
- EnVHV - Verordnung über Energieverbrauchshöchstwerte von Geräten
Nur Geräte, die den Anforderungen an die Energieeffizienz genügen
und für die eine Konformitätserklärung vorliegt, die auch diesen Nachweis erbringt,
nur die dürfen auch in Verkehr gebracht werden.
- EnVKG - Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
Die Kennzeichnung der Energieeffizienz von Geräten mit den vorgeschriebenen Zeichen
ist Pflicht und entscheidet über die Zulässigkeit der Verwendung/des Inverkehrbringens
- Richtlinie 2000/55/EG und nachf.
Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen
Ohne dass Ihr das alles auswendig lernen müsst:
-> Seit dem 21.05.2002 ist es EU-weit verboten, Vorschaltgeräte in Verkehr zu bringen,
deren Energieeffizienzklasse D oder schlechter ist.
-> Seit dem 21.11.2005 ist es EU-weit ausserdem verboten, Vorschaltgeräte in Verkehr zu bringen,
deren Energieeffizienzklasse C ist
Ich habe noch kein KVG mit Energieeffizienzklasse A/A+/A++ oder B gesehen...
Es dürften Euch also eigentlich von Herstellern und Zwischenhändlern gar keine Leuchten mit KVG mehr zum Kauf angeboten werden.
Jedenfalls nicht, sofern deren Energieeffizienzklasse "C" oder schlechter ist.
Auch nicht als Ersatz für bestehende Anlagen, denn der Verkauf ist
grundsätzlich untersagt!
Ersatzbeschaffung scheidet also aus, der Ersatz muss schon im eigenen Lager liegen oder am Verwendungsort eingelagert sein...
Ob eine ganze oder teilweise Umrüstung bestehender Beleuchtungsanlagen erfolgen muss, dürfte sich nach den selben Maßstäben richten, mit denen auch bereits bisher zwischen Instandsetzung und Neuerrichtung unterschieden wurde.
Links:
-
http://www.initiative-energieeffizienz. ... hp?id=1153 (Deutsche Gesetze)
-
http://www.initiative-energieeffizienz. ... hp?id=1154 (Dokumente der EU)
Ich weiß, dass eine Umstellung, vor allem auf EVG, aus praktischen Gründen nicht unbedingt überall Sinn macht. Energieeinsparung und geringere Kosten hin oder her.
Trotzdem führt wohl über kurz oder lang kein Weg daran vorbei.
Außerdem kann eine nicht mehr zeitgemäße bzw. den Vorschriften entsprechende Beleuchtung zukünftig wesentlich werden für die Vermietbarkeit/Verkaufsfähigkeit von Räumen und Gebäuden!