Prüfprotokoll! Unterschrift verweigern?

Diskutiere Prüfprotokoll! Unterschrift verweigern? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo, ich lese hier immer mal wieder als Gast mit. Nu möcht ich mich aber gerne mal über ein Thema austauschen das mich schon lange umtreibt. Ich...
Ist doch genau darunter links neben dem Erdungswiderstand ein Prozentwert eintragbar, die Frage ist was im Vermerk 10 drinsteht.


Hier die Software Lösung vom ZVEH
E-Protokolle
Nach Installation das Update durchführen.
Es kann alles getestet werden ohne Zeitlimit. Nur der PDF Export geht nicht.
Auch die Erläuterungen mit den Nummern sind einsehbar.


Die 10 beim Spannungsfall gibt nur die % für die unterschiedlichen Abschnitte an.
Siehe Infos zu den Protokollen.
 
Das ist halt das Problem mit diesen Mustervorlagen die für alles "gültig" sind. Meiner Meinung nach sollte gerade der ZVEH passgenaue Mustervorlagen seinen "Mitgliedern" an die Hand geben.
Wie man in diesem Thread ja auch wieder beispiellos sieht, sind die Geschichten mit den Messungen/Prüfungen nicht gerade trival. Jetzt hast du einen unerfahrenen, will nicht sagen unwissenden, Prüfer am Messgerät, solche Vordrucke und schon geht das Rätselraten los.

Wie bitteschön soll man den in der Praxis Isolationwert zwischen L1 und N ermitteln???
Glaubt da ernsthaft jemand, irgendwer würde sämtliche Verbraucher abklemmen?
Bin ich ganz bei dir, das macht man vor der Erstinbetriebnahme, danach kannste das knicken.
Aber auch das Messen im Bestand, bei Wiederholungsprüfungen wo L und N gebrückt gegen PE gemessen werden, setzt voraus das die N dem jeweiligen Stromkreis zugeordnet ist. Was im privaten Wohnungsbau, naja sehr optimistisch anzusehen ist.
Meist wird da einfach bei den Messungen die eine Prüfspitze auf die N-Schiene , LS ausgeschaltet und Prüfspitze auf den Ausgang des LS. Ob da zb. alle Schalter eingeschaltet sind, also wirklich bis zum Ende gemessen wird, ist auch meist fraglich.

@s-p-s
das ist ja eins meiner Probleme mit der ganzen E-Check-Geschichte. In den meisten Fällen, wenn doch mal einigermaßen vernünftig gemessen wurde, hast du sehr viel Geld für etwas ausgegeben, was dir eine gewissen Sicherheit suggeriert, in der Regel aber fast keine Aussagekraft im Bezug auf die Qualität deiner elektrischen Anlage hat. Von den Firmen die sowas in einen halben Tag für 300€ "erbringen", bewusst überspitzt dargestellt, braucht man sich ja nix zu erwarten, ist halt das Papier nicht Wert auf dem die Protokolle gedruckt sind.

Die 10 beim Spannungsfall gibt nur die % für die unterschiedlichen Abschnitte an.
Siehe Infos zu den Protokollen.
Ok, kann ich mir nicht so recht was drunter vorstellen...falls jemand die Infos einsehen kann, wäre es super wenn er diese mit uns teilen würde. Nur für die Infos zu lesen werde ich mir nicht diese Testversion installieren :)
 
Alle Leiter gegeneinander sind für neue Anlagen nach VDE 0100-600 zu Messen.
Das ist dann organisatorisch vor Einbau der Betriebsmittel zu lösen.

Wer tatsächlich glaubt, das würde in der Praxis irgendwer Leisten (bedeutet es doch, jedes Stücken Leitung das irgendwo verlegt wird unmittelbar darauf zu messen)
der glaubt auch an den Mann im Mond!
 
Wer tatsächlich glaubt, das würde in der Praxis irgendwer Leisten (bedeutet es doch, jedes Stücken Leitung das irgendwo verlegt wird unmittelbar darauf zu messen)


Ja, da sind Arbeitsabläufe anzupassen. Das dauert bis das Funktioniert.
Es reicht in der Regel nach Einbau der Schalter und Steckdosen den ganzen Stromkreis zu Messen.
Leuchten, Dimmer, Bewegungsmelder ... sollten jedoch erst nachträglich eingebaut werden.

Der PE Widerstand in der Gerätedose für den Schalter, wäre praktisch dann auch vor Einbau des Schalters zu Messen.
 
Ja, da sind Arbeitsabläufe anzupassen. Das dauert bis das Funktioniert.
Es reicht in der Regel nach Einbau der Schalter und Steckdosen den ganzen Stromkreis zu Messen.
Leuchten, Dimmer, Bewegungsmelder ... sollten jedoch erst nachträglich eingebaut werden.

Der PE Widerstand in der Gerätedose für den Schalter, wäre praktisch dann auch vor Einbau des Schalters zu Messen.
Macht keiner, denn es bezahlt keiner. Für ein EFH bekommt das Fach-UN je nach Größe des Objektes 3-5k€ einschließlich Zählerantrag etc. Schon 1/2d mehr auf der Baustelle und es wird Geld mitgebracht.
 
Das "weisungsfrei" gilt m.W. nur für Sachverständige gem. Sachverständigenverordnung des jew. Landes. Nicht für angestellte Gutachter.
Das ist nicht ganz richtig. Wenn ich ein Gutachten im Auftrag für Dritte erstelle, brauche ich keinerlei Weisungen Folge leisten, was und in welcher Form im Gutachten stehen zu hat. Der Chef kann mir aber das zu prüfende Objekt entziehen und das einem Kollegen übergeben oder ganz einfach mein Tag so voll packen, das ich theoretisch keine Zeit zum gründlichen Prüfen habe, was auch bei einem B/GÜ regelmäßig passiert. Und dann gibt es Prüfpfusch, da einfach Dinge übersehen werden oder wo höherer (Schreib-)Aufwand entstehen könnte, nicht so genau hingeschaut - will man nicht sehen.
 
Der der wirklich den Kopf im Zweifelsfall hinhalten muß ist dein Chef.
Er ist die verantwortliche Elektrofachkraft, er ist dafür verantwortlich die Mitarbeiter ausreichend zu Schulen, Arbeitsabläufe zu koordinieren und auch die Arbeit der Mitarbeiter zu kontrollieren.

Du bist an sich für das Prüfprotokoll was Du unterschreibst verantwortlich, daß die Werte nicht erfunden sind sondern ordentlich gemessen und nachvollziehbar.
Wenn da was nicht stimmt mußt Du das im Prüfprotokoll eben festhalten!
Dein Chef darf Dir nicht vorschreiben was Du in dieses Protokoll schreiben muß denn das ist Deine Verantwortung.

Ich empfehle Dir übrigens dringend mal auch vom Chef Fortbildugnen ein zu fordern, für Fachkräfte ist eine Jährliche Schulung zwingend erforderlich.
Das Du nicht so ganz konform in den Regelungen bist zeigt schon mal Deine Frage nach dem Spannungsfall, der ist nämlich nicht zu messen sondern rechnerich zu ermitteln und nciht bestandteil des Protokolls.
Auch Notbelecuhtung ist nicht zwingend auf separaten Kreisen auf zu legen, das gilt nur für Anlagen mit Zentralbatterie.
In dem erwähnten Kindergarten wurden garantiert Leuchten mit Einzelbatterie verwendet, hier ist es bei Bereitschaftsleuchten sogar wichtig, daß diese am gleichen Stromkreis wie das Allgemeinlicht hängen, sonst gehen die nämlich nicht an wenn das Allgemeinlicht ausfällt. (alternativ entsprechende Stromkreisüberwachung)
 
Das Du nicht so ganz konform in den Regelungen bist zeigt schon mal Deine Frage nach dem Spannungsfall, der ist nämlich nicht zu messen sondern rechnerich zu ermitteln und nciht bestandteil des Protokolls.

Den Link weiter oben und die Diskussion darüber hast du mal wieder gepflegt überlesen?
 
Das der Spannungsfall ermittelt und nicht gemessen weiß ich. Hab ich vielleicht unglücklich ausgedrückt mit dem messen.
Obwohl es glaub ich auch ein vorgehen gibt den Messtechnisch zu ermitteln. Aber das is wieder gefährliches halbwissen jetzt.

Die frage ist jetz nur fordert die 0100/600 die ermittlung?
Wann und durch wen ist die ermittlung nach 0100/520 gefordert?
Das mit den jährlichen Schulungen hab ich auch schon gelesen. Ich hatte allerdings wie schon geschrieben noch nie eine.
Bin ich dann überhaupt zum prüfen berechtigt?
EFK wird man ja geschimpft sobald man die Gesellenprüfung bestanden hat und ein bisschen Berufserfahrung hat.

Und nochmal zur klarstellung ich stehe grundsätzlich hinter meiner Arbeit.
Wir tauschen aber eben gerne auch nur mal alle leuchten in einem gebäude oder eben alle Steckdosen. Sodass ich eben nichts seh von Leitungsverlegung, Klemmstellen usw.

Ach ich bekomm schon wieder nasse Hände.
Aber ich weiss ja durchzug und so..

Gruß
 
Das mit den jährlichen Schulungen hab ich auch schon gelesen. Ich hatte allerdings wie schon geschrieben noch nie eine.

Nicht? Also nichtmals sowas hier:
Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte.

"Die jährliche elektrotechnische Unterweisung von Elektrofachkräften ist gemäß DGUV Vorschrift 1 Unternehmerpflicht. Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung mit TRBS, die DGUV Vorschrift 3 (DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)) und die DIN EN 50110-1 fordern die wiederkehrende elektrotechnische Unterweisung."

Könntest Du Deinem Chef ja mal zeigen. Geht er nicht darauf ein, bietet sich an, mit gewissem zeitlichem Abstand mal die BG, die Bezirksregierung etc. zu "informieren".
Dann darf Dein Chef (sich) dort mal erklären, wieso und warum.....
Du wirst ja nicht der Einzige in Deinem Betrieb sein, dem diese Unterweisung vorenthalten wird.

Wie komme ich meiner Unterweisungspflicht am besten nach?
Lässt er die Unterweisung auch nach (Deiner, am besten schriftlichen) Aufforderung weg, sind wir im Bereich der Strafbarkeit:
"Im Allgemeinen wird nicht davon ausgegangen, dass die Unterweisung mit Absicht, d.h. mit Vorsatz, nicht durchgeführt wurde. Wenn aber ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, handelt es sich um keine Ordnungswidrigkeit mehr. Ein Strafverfahren wird eingeleitet."

("Aufforderung" bzw. Vorsatz wäre auch dann schon gegeben, wenn Du ihn z.B. 2x schriftlich oder unter Zeugen gefragt hast, wasnn denn Deine nächste Unterweisung sei und er darauf gar nicht reagiert, oder aber mit "Abtun".
Ja, das kann alles mit Ärger verbunden sein, wenn man sich nicht sehr geschickt anstellt, aber was sind die Alternativen? Mitgefangen, mitgehangen?)
 
Zuletzt bearbeitet:
EFK ist man nicht mit Abschluß der Gesellenprüfung und etwas Berufserfahrung, es kommt auch noch das einschlägige Wissen über die Normung hinzu zusätzlich wird auch gefordert, daß aus dieser Ausbildung und der Erfahrung und dem Wissen eine Fähigkeit entsteht.
Genauen Text siehe unten in meinem Anhang.
 
Also bin ich keine EFK!
Dann is doch mein chef der gearschte wenn er mich mit der prüfung beauftragt.
Und da ich das ja mit bestem wissen und gewissen mach brauch ich mir ja im grunde nix vor zu werfen
 
Natürlich denn Dein Chef hat als VEFK die Aufgabe Personal richtig zu beurteilen und ein zu setzen und deren Qualifikation zu überprüfen, sowie Maßnahmen für deren Erhalt zu sorgen.
Trotzdem hast Du immer eine Mitwrikpflicht, also wenn Du was weißt sage es deinem Chef.
Wenn Dein Chef also meint man könne den grüngelben auch als Phase verwenden, bist Du nicht raus wenn Du das einfach machst weil Chef gesagt hat.
Dazu hast Du eine Ausbildung gemacht um das selbst zu wissen.
 
@Stromberger Das bezog sich auf die Aussage, daß man nach Abschluß der Gesellenprüfung und etwas Berufserfahrung als EfK tituliert wird, nicht auf die 15 Jahre Erfahrung des Fragestellers selbst.
 
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