Prüfung DGUV Vorschrift 3 Gewerbe

Diskutiere Prüfung DGUV Vorschrift 3 Gewerbe im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag zusammen und auch ein gutes neues Jahr für alle. Ich habe eine Frage. Meine Eltern möchten nach Leerstand wieder eine Gewerbehalle...
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Guten Tag zusammen und auch ein gutes neues Jahr für alle.

Ich habe eine Frage. Meine Eltern möchten nach Leerstand wieder eine Gewerbehalle vermieten.

Hier wurde letztmals, ich meine 2016, eine Überprüfung der Elektroinstallation vorgenommen. Seither war die Halle als Lager vermietet. Veränderungen oder Beanstandungen an der Elektroinstallation gab es keine. Es wurde nur sporadisch die Beleuchtung genutzt.

Meine Frage: Empfiehlt sich hier für den Vermieter oder ist er nach DGUV sogar verpflichtet, vor Neuvermietung eine Prüfung der der Elektroinstallation zu veranlassen? Kann man die DGUV so lesen, dass die Elektroinstallation unter Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Arbeitsmittel fällt und eine 4 jährige Prüffrist empfohlen wird?

Danke für eine Rückmeldung.

Desweiteren befindet sich auf der Halle eine Photovoltaikanlage. Diese sollte in nächster Zeit auch geprüft werden.
Ich meine, dass die DIN VDE 0100-600 greift. Leider finde ich hier im nordbadischen Raum keinen Betrieb, der Kapazitäten oder Erfahrung in der Prüfung hat. Für eine Hilfestellung oder Tipp bin ich dankbar.
 
Ob die DGUV bei einem Vermieter greift? Habt ihr Angestellte, die diese Räume nutzen?
Zahlt ihr Beiträge zur BG?
Der neue gewerbliche Mieter könnte dann eigentlich der zuständige Auftraggeber für die Prüfungen sein.
Der hat sicher Angestellte?
Frist ist mit einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Das kann nur der Mieter. Möglicherweise mit Beratung durch Fachkräfte.
Auch die Betriebssicherheitsverordnung sollte greifen.
Dann sollte im Protokoll auch Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung mit aufgeführt werden.

Ist das nur ein privater Mieter, greifen die vorherigen Vorschriften nicht.
Eine Prüfung nach VDE 0100-105 zum Erfassen des Zustands bei der Übergabe durch den Vermieter ist sinnvoll.

Um Doppelprüfungen zu vermeiden, wäre der Ablauf und die Zuständigkeit am besten im Mietvertrag zu regeln.
Sollte der Mieter die Prüfungen durchführen, Übergabe einer Kopie der Protokolle vereinbaren.

Privat vermietet würde ich selber die Prüfung bestellen, damit diese auch durchgeführt wird.
Dann kannst du eine zuverlässige Firma aussuchen. Außerdem erhält der Auftraggeber das Protokoll.
Im Mietvertrag dann auch die Kosten einer Wiederholungsprüfung als Nebenkosten angeben.
Die fallen alle paar Jahre an.

Bei Wohnungen gibt es die Empfehlung, alle 10 Jahre zu prüfen. Ob das auch für die privat vermietete Halle gilt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Verantwortlich für die Anlage ist immer erst Mal der Betreiber, hier also der Mieter.
Natürlich kann dieser vertraglich diese Aufgabe delegieren. Das wäre also dann die Frage was man im Vertrag vereinbart .
Grundsätzlich gilt für den Gewerbetreibenden die Pflicht die Anlage auf den aktuellen Stand der Technik an zu passen und regelmäßig zu prüfen.
 
Vielen Dank für eure hilfreichen Rückmeldungen.

Meine Eltern als privater Vermieter haben die Anlage nach dem Ende eines etwas unzuverlässigen Mietverhältnisses, ich meine 2016 oder 2017, auf ihre Kosten prüfen lassen. Da gab es Beschädigungen an Aufputzsteckdosen und Leuchten. Alles wurde in Ordnung gebracht und geprüft. Seither war die Halle privat als reine Lagerfläche vermietet und es wurde nur die Beleuchtung genutzt.

Der aktuelle Mietinteressent will gewerblich anmieten, auch hier überwiegt die Lagernutzung. Wir werden dann, wenn es zum Abschluss des Mietvertrages kommt, die Prüfung dann auf ihn als Mieter weitergeben und dies auch so im Mietvertrag festhalten.

Danke und Grüße!
 
Thema: Prüfung DGUV Vorschrift 3 Gewerbe
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