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mike89
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Hallo liebe Community,
meine 1. Frage:
Sofern mir kein Erstprüfprotokoll von einer Altbestandsanlage vorliegt, muss ich nach der VDE 0100/600 und nicht nach der 0105/100 prüfen, richtig?
meine 2. Frage:
Wenn sich in dieser Altbestandsanlage noch die ein oder andere Sicherung ohne Berührungsschutz befindet und ich die Anlage nach der VDE 0100/600 prüfen muss (sofern die 1. Frage/Annahme richtig ist), ist das ein Mangel, welcher vor Bestehen ausgetauscht werden muss, richtig?
MfG
Mike
meine 1. Frage:
Sofern mir kein Erstprüfprotokoll von einer Altbestandsanlage vorliegt, muss ich nach der VDE 0100/600 und nicht nach der 0105/100 prüfen, richtig?
meine 2. Frage:
Wenn sich in dieser Altbestandsanlage noch die ein oder andere Sicherung ohne Berührungsschutz befindet und ich die Anlage nach der VDE 0100/600 prüfen muss (sofern die 1. Frage/Annahme richtig ist), ist das ein Mangel, welcher vor Bestehen ausgetauscht werden muss, richtig?
MfG
Mike