PV-Anlage und Blitzschutz

Diskutiere PV-Anlage und Blitzschutz im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, folgendes Problem sucht an einer Lösung. Auf einem landwirtschaftlichen Gebäude wurde eine Blitzschutzanlage errichtet (nur äußerer...
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al-Fred

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Hallo,
folgendes Problem sucht an einer Lösung.
Auf einem landwirtschaftlichen Gebäude wurde eine Blitzschutzanlage errichtet (nur äußerer Blitzschutz).
Später wurde eine PV-Anlage errichtet.
Mit dem installierenden Elektriker wurde das Problem besprochen, dieser bestellte eine Blitzschutzfirma, diese schaute sich alles an, meckerte über die Installation der vorherigen Firma und wollte das Blitzschutzkonzept + Angebot erstellen.
Der Blitzfritze hat sich nie wieder gemeldet. der Elektriker klappt die Ohren an.
Die Anlage ist mit Sicherheit nicht Sicher.

Nun suche ich Hilfe um evtl. eine Lösung zu finden um zu wissen was beauftragt werden soll.

Fakt ist, das die PV Anlage über die Blitzschutzanlage gebaut wurde. Der Tragrahmen der PV hat keinen Potenzialausgleich und ist nicht geerdet und auch nicht mit den Blitzableitern verbunden. Die Wechselrichter sind im Haus, die Zuleitung vom PV zum Wechselrichter ist mit Dehn Ü-Ableiter "M ypv sci 1000 typ 2" Abgesichert. Der Überstromableiter ist über eine 2,5 mm² Ader in die nächste Verteilerdose an Erde geklemmt. Kann das so richtig sein?
Wie ist die Anlage in den Blitzschutz einzubinden?
Oder besser den Gesamten Blitzschutz rückbauen?
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
Fred
 
al-Fred schrieb:
Fakt ist, das die PV Anlage über die Blitzschutzanlage gebaut wurde.

Also da verknotet sich irgendwas in meinem Hirn, wie das geht ... Fotos?
 
Oh Man ... Gleich vorweg: Ich bin keine Blitzschutzfachkraft. Aber: Das geht so gar nicht - Da ist ja alles falsch ... Ich fürchte mal für Dich, dass ein Gutachten zu dem Schluss käme, dass nur mit HPI-Ableitungen und neuen Fangstangen alles neu errichtet werden muss. Die Module müssen dann im Schutzbereich liegen und an den PA angebunden werden. Ich hab auch mal Bedenken, dass die bisherige Anlage jemals richtig war - ist das Dach ungenutzt oder ausgebaut? Ich sehe da nur eine Ableitung, wo sind die anderen?
 
Das Dach ist ungenutzt.
Unter den Pfannen ist eine bituminierte Weichfaserplatte.
Im Bereich der PV sind 3 Ableiter, kann man schlecht erkennen.
Was sind HPI-Ableitungen?
Grüße
Fred
 
al-Fred schrieb:
Der Überstromableiter ist über eine 2,5 mm² Ader in die nächste Verteilerdose an Erde geklemmt. Kann das so richtig sein?
Natürlich nicht. Der Querschnitt ist zu klein und die Ableitung gehört nicht an den PE (Erde), sondern ist direkt mit der PAS zu verbinden.
 
@werner_1: das hatte ich mir auch so gedacht, der Elektriker meinte auf Nachfrage das daß so schon richtig sei :(

@T.Paul: Danke, kannte ich noch nicht.

Was mir aber nicht klar ist: Die PV-Anlage überragt den Ableiter am First, Trennungsabstand an der Dachrinne ist auch nur ca. 30 cm. Meiner Meinung nach ist eine Trennung PV/Blitzschutz nicht möglich und eine Verbindung nicht zulässig da zB. die Halterungen bis unter die Pfannen => ins Gebäude führen und die Kabel an den Trägern befestigt sind. Deswegen meldet sich die Blitzschutzfirma vermutlich auch nicht mehr.

Legale Lösung => Entfernung der Blitzschutzanlage?
Dürfen eigentlich teile von Gebäuden mit, andere ohne Blitzschutz ausgeführt werden?
Es ist kein Blitzschutz vorgeschrieben.

Oh Mann, da ist glaube ich einiges im Argen, da kommen sicher noch mehr Fragen.
Fred
 
Jau. Die alten Begriffe sitzen so tief. :(

(Phase & Null & Erde) = (sw & gr & rt)
 
al-Fred schrieb:
Was mir aber nicht klar ist: Die PV-Anlage überragt den Ableiter am First, Trennungsabstand an der Dachrinne ist auch nur ca. 30 cm. Meiner Meinung nach ist eine Trennung PV/Blitzschutz nicht möglich und eine Verbindung nicht zulässig da zB. die Halterungen bis unter die Pfannen => ins Gebäude führen und die Kabel an den Trägern befestigt sind.

Deswegen ja HVI, dadurch verringert sich der Trennungsabstand - Fangstangen, die das Konstrukt überragen sind sowieso notwendig - daher auch der vermerk von mir, dass die Anlage im Schutzbereich eben jener sein muss ...

Dipol mag da sicher noch ein Wort drüber verlieren, wenn er das hier liest, aber ganz unabhängig von uns solltest du eine Blitzschutzfachkraft finden, die Dir ein Angebot unterbreitet ... Das darfst du dann gerne hier posten.
 
OK, hab ich verstanden. Was ist mit der Dachrinne?
Fred
 
al-Fred schrieb:
@werner_1: das hatte ich mir auch so gedacht, der Elektriker meinte auf Nachfrage das daß so schon richtig sei :(
Der Eli hat seine Kernkompetenzen woanders als im Blitzschutz nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305), aber Hauptsache etwas geschwätzt.

al-Fred schrieb:
Legale Lösung => Entfernung der Blitzschutzanlage?
Dürfen eigentlich teile von Gebäuden mit, andere ohne Blitzschutz ausgeführt werden?
Baurechtlich nicht vorgeschriebene Blitzschutzanlagen dürfen ganz oder teilweise beseitigt werden.

T.Paul schrieb:
Dipol mag da sicher noch ein Wort drüber verlieren, wenn er das hier liest, aber ganz unabhängig von uns solltest du eine Blitzschutzfachkraft finden, die Dir ein Angebot unterbreitet ... Das darfst du dann gerne hier posten.
Blitzschutztechnische Grundsätze:
  1. Antennen oder Photovoltaikanlagen müssen in bestehende Blitzschutzanlagen integriert werden
  2. Nach dem Stand der Technik ist immer ein Isolierter Blitzschutz vorzuziehen
  3. Wo aber die äquivalenten Trennungsabstände unterschritten werden, muss zur Vermeidung von Lichtbögen gebrückt werden
  4. Ein "Bestandsschutz" alter Anlagen mit separaten Erdspießen ohne blitzstromtragfähige Verbindung zur HES entfällt mit jeder wesentlichen Änderung wie einer Direkterdung der Module oder der Nachrüstung getrennter Fangstangen
  5. Arbeiten an Blitzschutzanlagen sind qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten welche die Funkionstüchtigkeit und Normkonformität der Blitzschutzanlage prüfen müssen
Es gibt viele im Blitzschutzbau tätige Dachdecker und Klempner, aber nur seeehr wenige Firmen die auch den Anforderungen der DIN EN 62305 (VDE 0185-305) an eine qualifizierte Blitzschutzfachkraft genügen. Siehe https://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blit ... agung.aspx

Die äquivalenten Trennungsabstände gegen eine Blitzschutzanlage oder mit ihr verbundenen Teile hängen von der Blitzschutzklasse und der Anzahl der Ableitungen und deren Länge bis zur PA-Ebene ab, siehe neuen DEHN Blitzplaner (insbesondere Kapitel 5.6) oder VdS Montagehandbuch. Bei 10 cm Abstand muss man nicht rechnen, das ist viel zu wenig.
 
Der Dehn Ableiter muß aber schon mit dem PE verbunden sein, der Querschnitt mit 2,5mm² ist dabei aber sicher zu klein. Der Querschnitt muß dem der geschützten Leitung entsprechen, in dieser muß aber ja auch ein PE vorhanden sein.
Zusätzlich ist der Ableiter mit der nächst gelegenen Potentialausgleichsschiene zu verbinden.
Wenn es allerdings keinen separaten Potentialausgleich gibt außer die Haupt-Erdungsschiene macht es wenig Sinn diesen nochmal damit zu verbinden.
 
Octavian1977 schrieb:
Der Dehn Ableiter muß aber schon mit dem PE verbunden sein, der Querschnitt mit 2,5mm² ist dabei aber sicher zu klein.
Wenn die Trennungsabstände gegen das Blitzschutzsystem nicht einzuhalten sind und direkt geerdet werden muss, reichen SPD 2 Überspannungsableiter nicht aus. Wo welche ÜSE und Querschnitte auszuführen sind wird im DEHN Blitzplaner in Bild 9.18.16 dargestellt.
 
Grundsätzlich muss das Gestell einer PV-Anlage immer geerdet werden.
Am Besten sepperate Erdeinführung von dort Verbindung zum Hauptpotential
ist ein Blitzschutz vorhanden ist zu diesem ein ausreichender Abstand einzuhalten und der Querschnitt der Erdung muss ein 16² sein.
Sollte das Gestell der Pv-Anlage in zu nah/über den Blitzschutz montiert sein muss diese in den Blitzschutz Maschenförmig eingebunden werden.
Der Dehnüberspannungsableiter muss grundsätzlich bei einer Blitzschutzanlage im ZHV montiert sein und Typ 1 sein.
(Grobschutz)
Für den WR muss ein Typ 2 möglichst in WR nähe montiert werden.
Der überspannungschutz muss direkt auf die Hauserdung ( Potentialausgleich) geschlossen werden
sowie auch der Schutzleiter (Netzabhängig TN/C PEN)
 
An diesem Gebäude sind ohne grundlegenden Umbau der Blitzschutzanlage durch eine qualifizierte Blitzschutzfachkraft weder normkonforme äquivalente Trennungsabstände noch ein Schutz der Module nach Schutzwinkel- oder Blitzkugelverfahren gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) möglich. Das ist auch nur eine "normale" Photovoltaikanlage mehr deren Erbauer elementares blitzschutztechnisches Basiswissen vermissen lässt.

Wo ein SPD 1 Blitzstrom-Ableiter als Grobschutz und wo nur ein SPD 2 Überspannungsableiter als Mittelschutz eingesetzt werden müssen ist ebenso wie die Drahtquerschnitte den Blitzplaner-Bilder 9.18.13 bzw. 9.18.16 zu entnehmen.

Hans79 schrieb:
Sollte das Gestell der Pv-Anlage in zu nah/über den Blitzschutz montiert sein muss diese in den Blitzschutz Maschenförmig eingebunden werden.
Zeichne doch bitte mal in das Bild ein wie diese "maschenförmige" Einbindung nach deiner Vorstellung umgesetzt werden soll.

http://s9.postimg.org/ryh2wm2jv/IMG_2072.jpg

Hans79 schrieb:
Der Dehnüberspannungsableiter muss grundsätzlich bei einer Blitzschutzanlage im ZHV montiert sein und Typ 1 sein. (Grobschutz)
Dehn ist aber nicht der einzige ÜSE-Hersteller und ein SPD 1 Grobschutz wird zutreffender als Blitzstromableiter bezeichnet.
 
So kontrovers wie hier im Forum wurde das Thema auch draußen in der Praxis diskutiert.

Ich gebe mal weiteren Input.
Netzform: Netzseitig TN, Verbrauchsseitig TT
Hausanschluss über Dachständer.
PV Leistung 22 kw
Kein! zentraler PAS oder HES
Die Schutzerde (heißt das noch so?) sowie PA ist vermutlich nicht (direkt) mit der Blitzschutzerde verbunden.

Welches Schutzziel soll erreicht werden:
1. Personenschutz
2. Versicherungsschutz
soll heißen: die Anlage muss so Regelkonform sein, das die Versicherung im Schadensfall zahlt.

Grüße al-Fred
 
al-Fred schrieb:
PV Leistung 22 kw
Kein! zentraler PAS oder HES
Die Schutzerde (heißt das noch so?) sowie PA ist vermutlich nicht (direkt) mit der Blitzschutzerde verbunden.
Schwupps, schon sind wir in der Gänsebeinchen-Diskussion über "Bestandsschutz" und Nachrüstungsverpflichtung.
  1. > 10 kWp bedeutet, dass nach VdS Richtlinie 2010 eine Blitzschutzanlage gefordert ist und die Option einer Demontage entfällt
  2. Die Fotovoltaikanlage bedingt wesentliche Änderungen der Blitzschutzanlage und des Stromnetzes, weshalb der "Bestandsschutz" für die Ausführung mit separaten Erdspießen erlischt
  3. Somit sind normkonforme blitzstromtragfähige Verbindungen der Erder untereinander und zu einem nachzurüstenden Schutzpotenzialausgleich fällig
Die "unverbindlichen" VdS-Richtlinien werden oftmals durch die Hintertür der allgemeinen Versicherungsbedingungen im Kleingedruckten zur Vertragsgrundlage. Ich empfehle eine Kontaktaufnahme mit der Versicherung. Evtl. kommt jemand vorbei der die eigene VdS-Richtlinie nicht kennt und dir einen Persilschein ausstellt. Einnahmeausfälle durch Blitzschäden bleiben aber am Betreiber hängen. Durch Blitzschäden kann auch die Rentabilitätsberechnung nicht aufgehen.
 
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