PV BKW erweitern möglich oder muss alles doppelt?

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AndyZiehtKabel

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Hallo liebe Experten!

Ich träume über eine PV Anlage. Genauer gesagt will ich im Moment die Eckdaten festlegen und ausgehend davon dann weiter planen.

Aktueller Zustand: Balkonkraftwerk(BKW) 3x300W mit DC Überspannungsschutz vor WR, AC T2 Überspannungsschutz nach WR, LS zwischen WR und Netz, Potentialausgleich mit 6mm2.

Erste Frage - BKW in eine PV Anlage umbauen oder die neue Anlage komplett isoliert betrachten? Die neuen Module kommen direkt vor dem Balkon auf dem schon die Module des BKW installiert sind. Somit genau die gleiche Ausrichtung.

Hinzu kommen sollen 8 bis 10 x 400W Paneele. Also zusammengelegt wären das 4.1 - 4.9 kW max.
ABER - die neue Anlage wird an die Fassade kommen (vertikal 90 Grad Winkel zur Erde), also effektiv reduzierte Leistung.

Option 1: BKW Infrastruktur weiter benutzen nur den WR austauschen und alles zusammen laufen lassen? Die Kabel von außen zum WR sind standard 4mm2 PV Kabel, sind somit auch für 5kW gerüstet.
Vorteil: die Kabel nach Außen müssen nicht neu gezogen werden. Die Infrastruktur innen (Vor- und Nachsicherungen und LS) schon vorhanden. Muss nur WR austauschen und die Zuleitung UV zum WR von 3x1.5 auf 3x2.5 tauschen. Vielleicht noch die LS gegen was stärkeres austauschen, sollte die vertikale Wand an die Max Leistung kommen, was aber ich denke auszuschließen ist.

Option 2: BKW stehen lassen und die neuen PV Module als eigene Anlage aufsetzten mit allem drum und dran. Neue Kabel zum WR, neue Kabel nach Aussen etc., Vor-, Nach-sicherungen, neue kleine UV....
Nachteil: Mehr Kosten, mehr Arbeit. Würde ich nur dann machen wenn es zwingende Gründe dafür geben würde.

Sieht jemand einen zwingenden Grund die neuen Module isoliert von den BKW Modulen zu installieren?

Ja, mir ist Bewusst, dass die Inbetriebnahme einer PV Anlage von einem beim Netzbetreiber eingetragenen Elektriker gemacht werden muss. Um einen Elektriker kümmere ich mich wenn ich die "Traum"-Phase jemals verlassen werde.
 
Allein die Rechtliche Grundlage ist eine vollkommen Andere.

Ein Balkonkraftwerk bis 600W darfst Du einfach so anstecken wenn Dein Zähler eine Rücklaufsperre hat.
Eine Richtige Solaranlage muß von einem eingetragenen Fachbetrieb beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Zusätzlich ist danach eine Eintagung von DIr im Marktstammdatenregister vor zu nehmen.
Sowie sinnvollerweise ein Antrag beim Finanzamt diese als Liebhaberei zu betrachten.

Eine Einfache Erweiterung der Balkonanlage ist weder möglich noch an zu raten.
 
Die Balkonanlage kann auch mit aktivieren der Neuen einfach weiter betrieben werden.
 
Übrigens mein WR läuft zwischen 50 und 500 V im Eingang. derzeit sind 2 Module in Reihe dran, die je 35V nennspannung haben. Theoretisch kann ich da 10 anschließen oder mehr. dann sind das bei 10 Modulen 3,7kWP. Zählt trotzdem als Balkonkraftwerk, weil der WR nur 600W einspeist. Er wird aber bei bewölktem Himmel dann 370W liefern und nicht nur 70W. Derzeit hat aber alles irgend wie Mondpreise, da lohnt so etwas nicht
 
Eine Einfache Erweiterung der Balkonanlage ist weder möglich noch an zu raten.

Danke, das war wohl ein Missverständnis. Natürlich verstehe ich dass nach der Erweiterung das Ding nicht mehr ein Balkonkraftwerk darstellt.

Meine Frage war eher - lohnt sich alles technische jetzt für die "kleine" 4kW neu zu machen, oder lieber das BKW abschreiben(auflösen) und dafür alles in eine neue Anlage mit weniger Aufwand (DC Kabel von außen nach innen könnten direkt weiter benutzt werden, genauso wie vieles andere) verwenden.
 
Naja ist relativ schwierig, wenn die Neuen nicht die Gleichen sind wie die Alten Module oder wenn sie einen Anderen Winkel zur Sonne haben. Da ist es besser man hat 2 WR

Danke. Die Ausrichtung ist von der Himmelsrichtung exakt gleich, der Winkel aber im Moment 30 Grad, für die neuen 90 Grad. Ein WR mit zwei Strings?
 
weil der WR nur 600W einspeist
Ist das mittlerweile ganz eindeutig oder muss man da im Notfall mit dem Netzbetreiber sich rumärgern weil man nicht beweisen kann dass das Gesetz es mit 600W effektiv Einspeisung gemeint hat und nicht 600W theoretische Leistung?
Bin ja mit meinen 900W auch ein klein wenig über das Maximal erlaubte, aber einspeisen tue ich davon ja sowieso weniger weil immer Verbrauch vorhanden ist. Na ja, hoffe die Politik macht da etwas mehr Spielraum rein - 2kW sollte in jede Steckdose passen.
 
Selbst wenn Du eine Einspeisung komplett verhindern würdest, gilt trotzdem das prinzip, daß nur eine 600W Anlage im Sinne dieser Balkonanlagenregelung betrieben werden darf.
kann dann durchaus so sein, daß eine mit 600W Ostausrichtung hat und eine West und dann ja immer nur eine entsprechend aktiv ist.
 
Ist das mittlerweile ganz eindeutig oder muss man da im Notfall mit dem Netzbetreiber sich rumärgern weil man nicht beweisen kann dass das Gesetz es mit 600W effektiv Einspeisung gemeint hat und nicht 600W theoretische Leistung?
Nö, die wollen den Typ des WR wissen und gut. Es geht nur um die Einspeiseleistung.
Na ja, hoffe die Politik macht da etwas mehr Spielraum rein - 2kW sollte in jede Steckdose passen.
Das ist genau das Problem. 16A vom Netz +10A vom WR ergibt 26A, die du dann in dem Stromkreis verballern kannst z.B an einer weiteren Steckdose
 
Das ist genau das Problem. 16A vom Netz +10A vom WR ergibt 26A, die du dann in dem Stromkreis verballern kannst z.B an einer weiteren Steckdose

Ok, ja, für einfach gesteckte Anlagen problematisch. Aber wenn das Balkonkraftwerk direkt in die UV gelegt wird, ist das ja kein Problem mehr. Aber sobald man 2 oder 3KW hat muss man den vollen PV-Bürokratie-weg gehen.
 
Den mußt Du bei JEDER PV Anlage gehen die mehr hat als die 600Wp
 
Naja Inselanlage kannst du so groß bauen, wie du willst oder bezahlen kannst.
 
Um eine Insel geht es hier nicht...
 
Thema: PV BKW erweitern möglich oder muss alles doppelt?
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