PV über 3 verschiedene Zähler

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StAr

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Hallo @all,
Bin neu hier mit einer Frage:
Bestand: Einfamilienhaus mit 4 Drehstromzähler (3 Wohnungen, 1Garage).
Jetzt sollen 6PV Module auf die Garage und 3x 600W WR (,,Balkonkr..‘‘ ohne Anmeldung) an die 3 Wohnungen verteilt werden. Kann die 10mm2 Zuleitung auf 3 Zähler L1,L2,L3 verteilt werden und der Garagenzähler weg? Drehstrom wird dort genutzt.
VG
 
Danke für die Antwort, Eine Begründung wäre toll. Technisch und sicherheitstechnisch würde das funktionieren. RCD B dazu. Vom Sinn mal abgesehen. In der Norm finde ich keine klare Aussage. VG
 
Nein. Technisch könnte es sogar funktionieren, da der N nur Bezugspotential für den Zähler ist.

Aber es ist schlicht und einfach nicht erlaubt. Außerdem müssten die Einspeisesteckdosen über RCD gesichert sein (auch diese Wielandsteckdosen?), und dann ist das komplett unmöglich, da dann der N nicht gemeinsam geführt werden kann.
 
Auch technisch ist es schlichtweg nicht möglich, das ist kein Gleichstrom wo man mit Dioden was entkoppeln kann.
Grundsätzlich wird hier sogar noch ein zusätzlicher Zweirichtungs-Gesamtzähler nötig um den Strom in den unterschiedlichen Wohnungen nutzen zu können.
 
Auch technisch ist es schlichtweg nicht möglich
warum soll das technisch nicht möglich sein?
Der N von Wohnung 1 ist absolut ident mit dem N von Wohnung 2 und Wohnung 3. Und da der N nicht durch die 3 Zähler geht, sondern nur als Bezugspotential angeschlossen ist, ist es zumindest theoretisch technisch möglich.

DAS DAS NATÜRLICH SCHLICHTWEG NICHT ERLAUBT IST, STEHT AUF EINEM ANDEREN BLATT.
 
Ach so, ich bin zuerst davon ausgegangen, daß die Leistung der PV auf die Wohnungen aufgebrückt werden soll.

Messkonzept des Netzbetreibers sieht bei so Anlagen allerdings einen Zweirichtungszähler für die Gesamtanlage vor.
siehe z.B. Hagertipp 47
Mieterstrom Meßkonzept
etc
 
Ok danke. Dann müssen 3 extra Kabel 3x2,5 von der HV zu den 3WR und an jedem Zähler eine Sicherung und RCD für die PV. Das ist doch aber erlaubt?
 
Ok danke. Dann müssen 3 extra Kabel 3x2,5 von der HV zu den 3WR und an jedem Zähler eine Sicherung und RCD für die PV. Das ist doch aber erlaubt?

Jepp! Ob du da wegen der 600 Watt 2,5 mm², oder 1,5mm" oder zum Beispiel Ölflex classic 3 mal 0,75 mm² verwendest, ist Deiner Wahl überlassen.

Leprechaun
 
Danke für die Antwort, Eine Begründung wäre toll.
Dann lies doch bitte noch mal die Fragestellung durch.

... und nachdem du inzwischen in #3 mit "technisch und sicherheitstechnisch" über Funktion schwadronierst hat sich für mich das Thema erledigt. Ach so und dann noch nen RCD Typ B dazu :rolleyes:, also über 3 verschiedene Zähler mit gemeinsamen N.
Danke für die Unterhaltung.
 
Hallo leerbue, warum reagierst du so? Ich habe doch nur eine Frage gestellt und eine konstruktive Antwort bekommen, nur die Begründung fehlt immer noch. Nur, dass es nicht erlaubt sei. Zeige mir die Norm, in der das steht! Was denkst du was in der Industrie, in der ich tätig bin, für Schaltungen möglich sind. Und da läuft richtig Strom, nicht nur so ein bisschen Licht wie in einem Eigenheim. Selbst ein gemeinsamer PEN ist da kein Problem.
Zur Sache: ein 3P RCD Typ B würde die Anlage nach den 3 Zählern sicher abschalten..
 
Jetzt mal eine blöde Frage:

Wenn ich als Vermieter eine solche Anlage (PV oder Solar) mir, sagen wir mal für 20k€ auf das Dach lege und zu Hause zur Eigenutzung über einen Puffer einspeise, wie rechne ich dies mit meinem Mieter(n) ab?

Ich habe Investions-, Wartungs- und Unterhaltungskosten, also due Anlage muss die Menge X an Energie liefern, damit die sich irgendwann rechnet, bzw die erzeugte kWh einen Preis, den ich in Rechnung stellen kann.
 
Das Objekt bekommt einen Zweirichtungszähler (Wandlerzähler)
Die PV Analge speist dann zwischen Hauptzähler und Wohnungszähler ein.
Für die PV Anlage benötigst Du einen eigenen geeichten Zähler.
Du kannst dann die nicht eingespeisten kWh anteilig mit den Mietern verrechnen.
 
Und zu welchen Kurs?

Der Fall ist ja nicht selten - heutzutage ist es ja Bauauflage entsprechenden Anteil an Energie zu erzeugen. Habe ich mir bis jetzt keine Gedanken drüber gemacht.
Aber viele BH haben sich in letzter Zeit ein DH hingesetzt, um mit der zweiten Hälfte mit den Mieteinnahmen zu finanzieren.

Wenn ich das Zeug bei mir alleine installiere, dann speise ich ein und fertig, wenn ich dies in eine Gemeinschaftsanlage einspeise und dies erzeugte Produkt weiterverkaufe, dann handle ich damit und dann kommt der ganze Aufwand dazu, der mit der eigentlichen Anlage nichts zu tun hat. Der Aufwand dafür kann den ROI doch in unerreichbare Ferne rücken.
 
Den Kurs müsstest Du jetzt da nachschlagen da gibt es irgendwelche Vorgaben.
 
zu Hause zur Eigenutzung über einen Puffer einspeise, wie rechne ich dies mit meinem Mieter(n) ab?

Die Mieter zahlen ganz normal ihren Stromtarif über die Wohnungszähler. Der Puffer bzw Batterie Speicher würde über Smartmeter gesteuert in deinem Hausnetz Energie bereitstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Mieter zahlen ganz normal ihren Stromtarif über die Wohnungszähler. Der Puffer bzw Batterie Speicher würde über Smartmeter gesteuert in deinem Hausnetz Energie bereitstellen.
Das würde ja nur gehen wenn ich für wenig über meinen Zähler ins öffentliche Netz einspeisen würde und beziehen dies nur indirekt von mir. Ich habe die Investionskosten und mein Versorger die Gewinne. Jetzt weiß ich auch, wie Übergewinne zu Stande kommen!
 
Du als Hauseigentümer bist der Betreiber der Anlage, hast diese auf deinem MFH errichten lassen mit allen Kosten. Die PV Anlage samt Speicher mindert nun Deine Gesamtstromkosten. Die Mieter zahlen ganz normal ihren Stromtarif, verbrauchen dabei natürlich Deinen erzeugten Strom. Wieviel dann ins öffentliche Netz eingespeist wird, kommt dann drauf an.
 
Nochmal: Wenn ich die erzeugte PV-Leistung, die ich selber nicht benötige, über meinem Zähler in das Netz einspeise, gehört mir die Leistung nicht mehr und ich bekomme vom VNB dafür ein Vergütung - sagen wir mal 7Ct/kWh. Auch wenn der Strom dann den kurzen Weg über die Verteilungsschiene zum Nachbarn/Mieter fliest, dann geht es vom öffentlichen Netz in seins und er zahlt sagen wir mal 37Ct/kWh. Somit verbleibt der Gewinn von 30Ct/kWh beim VNB, wobei für mich das mit den 7Ct/kWh sich nicht rechnen würde, die Invention zu tätigen.

Einzige technische Möglichkeit wäre für mich die DC-Leistiung zu liefern, der denn per einzelnen WR in die einzelnen Anlagen eingespeist wird. Entweder müsste die DC-Leistung gezählt werden oder direkt hinterm WR mit einem normalen Stromzähler. Im ersteren Fall hätte ich mit der ganzen WR-Geschichte nichts zu tun, im zweiten Fall wäre die Verfügbarkeit von geeichten Zählern gegeben. Und der kWh-Preis, den ich i.R. Stellen darf interessiert mich.

Der muss mehr als 7Ct/kWh betragen, sonst für mich uninteressant, kann ich gleich einspeisen -brauche weniger Technik, habe weniger Aufwand. Und weniger als 37Ct/kWh, da sonst für den Abnehmer uninteressant, dann kann er direkt beziehen - braucht weniger Technik und hat weniger Aufwand.
Sage mal 22Ct/kWh. Zudem muss auch verhindert werden, das ungenutzte Leistung über sein WR ins Versorgernetz eingespeist wird, da er sonst mit jeder eingespeisten kWh 15Ct/kWh draufzahlt.
 
Thema: PV über 3 verschiedene Zähler
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