Querschnitt erhöhen durch parallele Leitungen + PE / N aufsplitten

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Moin,

Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft, welche ich kernsanieren möchte. Auch die Elektroinstallation möchte ich komplett erneuern. Ich bin selbst Elektroniker, komme aber nicht aus der Gebäudetechnik. Mir fehlt somit das Wissen zu aktuellen Normen.

Zu meinem Problem:

Die Unterverteilung meiner Wohnung sitzt im Hausflur. Es ist kein RCD vorhanden und aktuell bin ich mir nicht mal sicher, ob ein PE vom HAK in der Verteilung ankommt, da ich noch nicht nachgesehen habe.
In meiner Verteilung gibt es aktuell 15 LS-Schalter. Sprich, vom Flur aus gehen 15x3x1,5mm² Leitungen in meine Wohnung.
Das möchte ich unter keinen Umständen so weiter nutzen!

Jetzt wurde mir erzählt, es müsse vom Flur aus die Möglichkeit bestehen, die Wohnung spannungsfrei zu schalten. Daher habe ich mir gedacht, dass ich alle LS-Schalter aus der Verteilung im Flur entferne, dort einen SLS-Schalter o.ä. platziere und die 15x3x1,5mm² parallel nutze, um den Querschnitt zu erhöhen. Praktisch 5x L1, 5xL2, 5xL3. In der Wohnung wollte ich mir dann eine neue Unterverteilung aufbauen und die Leitungen mit Eingangsklemmen auf Stromschienen auflegen. Den Neutralleiter wollte ich wie ein PEN nutzen und entweder im Flur, oder in meiner Verteilung in der Wohnung in N und PE aufsplitten, damit ich einen RCD verwenden kann.

Die Fagen:

1.) Darf ich das laut VDE?
2.) Geht das überhaupt, oder hängt mein Plan irgendwo?

Vielen Dank im Voraus; LG
 
zu 1) Jein, aber es macht wenig Sinn
Es gibt keine Vorschrift die eine Schaltbarkeit vom Flur aus fordert, genau genommen ist es nach allen aktuellen Bauordungnen nicht zulässig im allgemeinen Treppenhaus (Fluchtweg) irgendwas auf zu installieren was nicht für die Versorgung des Flures gedacht ist.
Ich würde den Kasten im Hausflur komplett raus reißen dort das Zuleitungskabel an Muffen und bis in die Wohnung verlängern, Alternativ einfach eine Muffe in den vorhanden Kasten setzen wenn da keine Zustimmung der Gemeinschaft besteht den Kasten raus zu schlagen.
Die neue UV dann in der Wohnung setzen.
Je nach Ausführung ist es an zu raten die Leitung zum Zähler auch zu erneuern, insbesondere wenn der Querschnitt sehr gering ist oder nur 4 Adern liegen.

Die 15x1,5mm² parallel zu Nutzen ist auf keinen Fall eine Option.

Parallel schalten von Adern ist erst mal unzulässig außer in ganz bestimmten Sonderfällen zu denen das hier auf keinen Fall zählt.
 
Hi, danke erstmal für die schnelle Antwort :)

Alternativ einfach eine Muffe in den vorhanden Kasten setzen wenn da keine Zustimmung der Gemeinschaft besteht den Kasten raus zu schlagen.

Das wäre natürlich meine liebste (professionellste) Lösung, jedoch habe ich da wieder das Problem, dass ich ja den Flur aufreißen müsste um meine Zuleitung von der Wohnung bis zum Zähler im Flur-Kasten zu bekommen. Das wären circa 8 Meter Schlitz, den man bei putzen müsste.. Dazu kommt die Gefahr beim stemmen weitere Unterputzleitungen zu beschädigen, etc.. Könnte im Fiasko enden. Gibt es eine andere Möglichkeit den bestehenden Kabelweg zu nutzen und trotzdem mein Vorhaben zu realisieren?

Den Neutralleiter wollte ich wie ein PEN nutzen und entweder im Flur, oder in meiner Verteilung in der Wohnung in N und PE aufsplitten, damit ich einen RCD verwenden kann.
Das funktioniert aber so, wie ich es mir gedacht habe, oder? Ich gehe erstmal von einem TNC-System aus, da Altbau
 
Nein die Bestandsleitungen kannst Du nicht nutzen.

Wenn du vorsichtig Stemmst sollte das kein Problem sein dort Leitungen zu verschonen. (nicht Schlitzfräsen sondern Stemmen)
Abgesehen davon ist es ja auch möglich beschädigte Leitungen wieder zu muffen.
 
Gibt es denn aktuell eine RCD-Pflicht? Im Netz habe ich eher uneindeutige Aussagen dazu gefunden. Vielleicht könnte ich den Punkt nutzen, um die Hausverwaltung dazu zu bewegen, mir eine neue Zuleitung zu legen.
 
RCD 30mA ist vorgeschrieben für alle Steckdosen bis 32A, alles was ins oder durchs Bad geht( Außer WW Bereiter), Außenbereiche, sowie in Wohnungen alle Stromkreise die Leuchten enthalten.

Im Endeffekt also für fast alles.
Prinzipiell würde ich auf keinen Fall einen Endstromkreis ohne FI ausstatten.
 
Prinzipiell muß Dir die WEG zugestehen die Zuleitungen zu Deiner Wohnung (z.B. auch Gas und Wasser) die auch meist Dir gehören, ersetzen zu können.
Klar ist, daß Du natürlich danach wieder einen Zustand wie zu vor herstellen mußt
 
Thema: Querschnitt erhöhen durch parallele Leitungen + PE / N aufsplitten
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