patois
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.Ich hatte mich einstens in dieSteckdose angemeldet, weil mir das Niveau gefiel und man Flagge zeigte.
. . . und jetzt liegt die Betonung wohl eher auf einstens ?
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.Ich hatte mich einstens in dieSteckdose angemeldet, weil mir das Niveau gefiel und man Flagge zeigte.
Da liegst du völlig falsch!Leider nein, schön wärs. Das obliegt den Mitgliedsstaaten, ob und wie das in nationale Normen übernommen oder durch diese referenziert wird, und wie das ganze ggf. Verbindlichkeit oder sogar Gesetzeskraft (z.B. teilweise im österreichischen Elektrotechnikgesetz der Fall) erlangt.
Ich habe meine Aktivitäten reduziert, lese und schreibe aber gelegentlich noch immer mit..
. . . und jetzt liegt die Betonung wohl eher auf einstens ?
Alle Mitglieder im internationalen IEC und im europäischen CENELEC haben sich zur Umsetzung harmonisierter Normen verpflichtet. Höherwertige gesetzliche Bestimmungen gehen bedingt vor, aber kein Mitglied darf unter den im Abstimmungsprozedere vereinbarten Normvorgaben bleiben.
nun mal langsam mit den jungen Pferden. EU-Recht bricht Landesrecht ! Und die EN sind verbindlich in Landesnormen um zu setzen. Dabei können Landesnormen die Forderungen der EN nur erhöhen aber nicht unterschreiten!
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2. Rechtliche Bedeutung von DIN-Normen
DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und sind insofern auch im Rahmen der Rechtsordnung potentiell von Bedeutung.
Allerdings ist eine DIN-Norm keine Rechtsnorm.
Weder ist das Deutsche Institut für Normung ein Träger öffentlicher Gewalt noch sind DIN-Normen darauf gerichtet, aus sich heraus Rechtsfolgen irgendwelcher Art herbeizuführen. DIN-Normen lassen sich insoweit als private technische Regeln mit Empfehlungscharakter bezeichnen, die aus sich heraus keinerlei Rechtsgeltung entfalten.
Grundsätzlich stehen DIN-Normen jedermann zur Anwendung frei: Sie können von jedermann angewendet werden, müssen jedoch nicht angewendet werden.
DIN-Normen können jedoch dann eine rechtliche Bedeutung erlangen, wenn in Rechtsnormen oder Verwaltungsvorschriften durch Verweisung auf sie Bezug genommen wird. Gleiches gilt, wenn Verwaltungsbehörden oder Gerichte sie bei ihren Entscheidungen als Erkenntnisquellen heranziehen. DIN-Normen erhalten auch dann einen rechtlich verbindlichen Charakter, wenn sie in einem Vertrag zwischen Privaten als verbindlich vereinbart werden und aufgrund vertraglicher Absprache auf sie Bezug genommen wird.
[...]
Quelle: Sachstand DIN-Normen und Rechtssetzung, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages
Neu Tscha - Fazit von diesen Tread: Oma bekommt die alte Öllampe wieder, denn an morgen wird der Strom abgeschaltet. Wie schon geschrieben, wenn Oma nicht mehr ist, kommt das Haus höchstwahrscheinlich eh unterm Hammer, ähh Bagger und dann ist Platz für vier Neue.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Lies dir den Beitrag noch mal durch ! Erstens nennt sich der Schutz durch nichtleitente Räume und zweitens gibt es in einem TT-Netz keinen PEN und drittens ist für ein TT-Netz ein lokaler Erder Grundvoraussetzung für den Schutz durch Abschaltung ! Ergo existiert in einem TT-Netz auch zwingend ein PE ! Und im TN-C-Netz liefert der Versorger den PE in Form des PEN schon mit ! Also halte mal den Ball flach !@Pumukel: aber mal abgesehen von dem Nebenschauplatz mit den Normen:
Stehst Du zu Deiner Empfehlung an einen Laien, in einer belgischen mutmaßlich nach TT-System / "isolierter Raum" (wie nennt sich das dann genau?) errichteten Anlage eine klassische Nullung selbst herzustellen (sinngemäß, ein Fachmann wird ihm das wohl kaum machen.......)? Und wenn ja: Welcher EN-Norm entspricht diese Empfehlung?
Der TE hat die Möglichkeit bei TN-C-Netz den FI zu entfernen und FI-Steckdosen zu verbauen.
Und 2 Adern sagt gar nichts über die Netzform aus !