Rauchmelder Altbau

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Altbau1928

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Bis 2017 müssen in NRW auch bei Altbauten Rauchmelder nachgerüstet werden.
Das Haus hat 2 Volletagen + DG. Es müssen also Rauchmelder in die drei betreffenden Flure und ins Schlafzimmer.
Reichen 4 Einzel-Rauchmelder mit 10 Jahres Lithium-Batterie? Oder sollte man besser venetzen?
Müssen Rauchmelder an die Decke oder gibt es auch welche für die Wand ganz oben?
Wieviele Adern brauchen die Zuleitungen?
 
Rauchmelder kommen grundsätzlich an die Decke. Platzierung entsprechend den Vorgaben des Herstellers (Abstand zu Leuchten, Wänden, in die Raumecken).
Was willst du bei batteriebetriebenen Meldern mit Zuleitungen? Oder meinst du Leitungen zwischen den Meldern zum Vernetzen?
 
Die Frage ist, ob man die Rauchmelder untereinander vernetzen sollte. Oder piepen sie so laut, dass man im EG auch den 2 Etagen darüber im DG hört. Sind die mit 10 Jahres-Lithium-Batterie praktikabel, oder ist die Batterie schon nach 3 Jahren leer?
 
Altbau1928 schrieb:
Die Frage ist, ob man die Rauchmelder untereinander vernetzen sollte. Oder piepen sie so laut, dass man im EG auch den 2 Etagen darüber im DG hört.

Das mag sein aber von KG ins DG wohl kaum.

Lutz
 
Ich würde sie nach Möglichkeit immer vernetzen. Eine Pflicht dazu gibt es meines Wissens nicht.

Weil ich für meinen Teil schon frühzeitig geweckt werden möchte, und nicht erst wenn der Rauch ausm Keller ins Schlafzimmer im ersten Stock gezogen ist.

Ich werde in MEINEM Haus, das ich demnächst bauen werde, auch wesentlich mehr Melder einbauen als in der LBO gefordert. Komme aber auch aus der Sicherheitstechnik.
 
elo22 schrieb:
Darum ging es nicht nur um die Nachrüstpflicht. Und das wäre mir neu.


Zitat aus §49 BauO NRW

(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
 
Hier steht es auch:
http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-nrw
Welche verkabelte Varianten gibt es? An Datenbus-Netzen bzw. PC/Internetanschluss habe ich kein Interesse.
Welche Verbindungskabel sind da notwendig? Braucht man eine zentrale Steuereinheit?
Ich weis nicht, wie ich im Altbau die Kabel an die Decke bekommen soll. Man muss über die Spalierleisten fädeln - das ist sehr aufwändig.
 
Normalerweise kannste die Melder mit J-Y(St)Y 2x2x0,8 vernetzen. Zentrale Steuereinheit gibts normal keine, nur Kabel von Melder zu Melder.

Kannst ja auch funkvernetzte Melder nehmen, sind halt teurer und die Batterien halten nicht so lange.
 
Ja, deswegen mag ich die funkvernetzten nicht: Batterie und Funksmog.
Wie bekommt man ein Kabel in eine historische Decke (Spalierleisten unter Balken)? Ich erinnere eine praktikable Methode, mit der alle alten Häuser mit Baujahr vor der Elektrifizierung der Wohnungen (ca. 1910) nachgerüstet wurden.
1. Loch in Decke bohren, darauf achten, dass man zwischen 2 Balken liegt.
2. In Balkenrichtung oben an der Wand 2. Loch machen.
3. Fädeldraht (Kati-Blitz o.ä.) einführen
4. Fädeldraht aus dem anderen Loch angeln
Das ist aber der schwierigste Schritt und mir völlig unklar wie man das macht.

Eine zweite, aber schlechte Methode ist es genau zwischen 2 Spalierleisten aufzumachen. Einziger Vorteil: man bekommt so gleich ein Leerrohr hinein.
 
Eine Anlage mit Rauchwarnmeldern ist nach DIN 14676 zu errichten.
In NRW sind die Anlage gemäß LBO § 49 Abs. 7 i.V.m. 79 Abs. 2 und 3 durch Sachkundige mit nachgewiesener Sachkunde vorzunehmen.
 
Richtig. Im Regelfall dürfen aber Elektriker im Denkmalbereich keine Putzarbeiten ausführen und Leitungswege nicht abschliessend selbständig entscheiden. Es sind also fachliche Vorarbeiten erforderlich. Konkret sieht das so aus:
1. Mit der auszuführenden Elektro- bzw. Sicherheitstechnik-Fachfirma werden notwendige Leitungen und mögliche Leitungswege besprochen.
2. Der für den Denkmalschutz verantwortliche Bauherr prüft die möglichen Leitungswege und stellt ggf. unter Mitwirkung geeigneter Gewerke (z.B. Stuckateuer, Zimmermann) die Leitungswege unter Beachtung des Denkmalschutzes und der Verlegezonen her.
3. Erst dann dürfen die Leitungen verlegt werden.
Die Gutachter vom Denkmalschutz sind da durchaus streng.
 
Eine Anlage mit Rauchwarnmeldern ist nach DIN 14676 zu errichten.
In NRW sind die Anlage gemäß LBO § 49 Abs. 7 i.V.m. 79 Abs. 2 und 3 durch Sachkundige mit nachgewiesener Sachkunde vorzunehmen.

Das bezieht sich auf alle Ausführungen, auch auf Denkmäler. Denn die sind von der Vorschrift Rauchwarnmelder nicht ausgenommen. Sonst würde etwas im Gesetz stehen.

Bei brandmeldeanlagen nach DIN 14675 ist es ähnlich, nur das hier die Anforderungen höher sind. Es besteht zusätzliche eine Prüfpflicht durch einen Prüfingenieur.
 
Normalerweise sollte man erstmal alle Gebäude abbrennen lassen, bis auf die Grundmauern, bis diese klassifizierbar sind.

Erst dann macht eine Vernormung Sinn.

Leprechaun
 
Altbau1928 schrieb:
Ja, deswegen mag ich die funkvernetzten nicht: Batterie und Funksmog.
Dann wäre der Hekatron Hx mit Funkmodul Basis oder Pro eine Alternative.
Das Funkmodul hat eine eigene 10-Jahres Batterie, und gefunkt wird nur bei Auslösen, also auch kein "Funksmog".
 
elektroblitzer schrieb:
Eine Anlage mit Rauchwarnmeldern ist nach DIN 14676 zu errichten.
In NRW sind die Anlage gemäß LBO § 49 Abs. 7 i.V.m. 79 Abs. 2 und 3 durch Sachkundige mit nachgewiesener Sachkunde vorzunehmen.

DIe LBO und die FAQ des Landes NRW zu den Rauchmeldern

http://www.mbwsv.nrw.de/service/Rauchwa ... /index.php

enthält keinerlei Verweis auf die DIN 14676. Es wird lediglich auf die DIN EN 14604 - Beschaffenheit von Rauchwarnmeldern - verwiesen.

Woraus begruendet sich nun die Aussage, das die Montage "durch Sachkundige mit nachgewiesener Sachkunde" vorzunehmen ist? Gibt es da noch weitere Vorgaben (DVO zur LBO?)

elektroblitzer schrieb:
Das bezieht sich auf alle Ausführungen, auch auf Denkmäler. Denn die sind von der Vorschrift Rauchwarnmelder nicht ausgenommen. Sonst würde etwas im Gesetz stehen.

Der o.g. Par. 49 bezieht sich auf "Wohnungen". Entscheidend ist, ob in dem Denkmal gewohnt wird. Ansonsten gelten die Denkmäler als Sonderbauten o.dgl.

elektroblitzer schrieb:
Bei brandmeldeanlagen nach DIN 14675 ist es ähnlich, nur das hier die Anforderungen höher sind. Es besteht zusätzliche eine Prüfpflicht durch einen Prüfingenieur.

Baurechtlich geforderte BMA werden entsprechend DIN EN 0833 und DIN 14765 ausgeführt. Eine Prüfpflicht ergibt sich dabei aus der TechPrüfVO des jew. Bundeslandes.
 
Mal ehrlich bei mir kommt keiner rein, bis das Problem des Ausschaltens geklärt ist bei einem Fehlalarm bzw. Batterie leer. Solange ich dazu eine Leiter brauche oder mit dem Besen von der Decke schlagen muss, wird meine Wohnung keinen Rauchmelder bekommen. Was soll das bringen wenn 70 Jährige Oma von der Leiter fällt, nur weil sie Speck angebraten hat und dann die Tür zum Flur geöffnet hat.
 
Wenn Die 70Jährige Oma aber an einer Rauchgasvergiftung gestorben ist, interessiert sich der Staatsanwalt sehr dafür. Es wird dann nicht eine rein wirtschaftliche Entscheidung ob die Versicherung zahlt oder nicht.
 
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