Raumelder vernetzbar mit Fritz Box / GSM

Diskutiere Raumelder vernetzbar mit Fritz Box / GSM im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin ich bin auf der Suche nach Rauchmelder, die mit der Fritzbox vernetztbar sind, hatte soetwas irgendwo mal gesehen kann es aber leider...
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IME

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Moin

ich bin auf der Suche nach Rauchmelder, die mit der Fritzbox vernetztbar sind, hatte soetwas irgendwo mal gesehen kann es aber leider nicht wieder finden :-(
Evtl. gibt es auch eine andere Alternative, die mich im Brandfall telefonisch Benachrichtigen.

Danke für eure Infos

Gruß IME
 
Das was du suchst ist eine Brandmeldeanlage nach DIN EN 14675.

Rauchmelder nach DIN EN 14676 sollten nicht extern vernetzt werden, schon gar nicht zur Alarmierung. Das wird dann als Baugefährdung ausgelegt.
 
elektroblitzer schrieb:
Rauchmelder nach DIN EN 14676 sollten nicht extern vernetzt werden, schon gar nicht zur Alarmierung. Das wird dann als Baugefährdung ausgelegt.
Was verstehst du unter "extern vernetzt"?
Ich habe meine Rauchmelder auch "vernetzt", da sie dafür vorgesehen sind (Neubau). Der Vorteil ist der, dass alle Alarm schlagen, wenn einer Rauch feststellt.
 
Hi,

die Gira dual Rauchmelder lassen sich vernetzen.Beim letzten Melder kannst du ein Relaismodul (auch von Gira) einsetzen,dann brauchst du nur noch ein Waglgerät (GSM oder Analog).

Grüße
 
die Gira dual Rauchmelder lassen sich vernetzen.Beim letzten Melder kannst du ein Relaismodul (auch von Gira) einsetzen,dann brauchst du nur noch ein Waglgerät (GSM oder Analog).

Grüße

Genau das ist eine Baugefährdung nach §319 StGB. Rauchwarnmelder mit Zulassung nach DIN EN 14676 dürfen nicht an Wahlgeräte nach DIN EN 14675 angeschlossen werden, denn Rauchwarnmelder sind keine Bestandteile einer Brandmeldeanlage.

Bei erkennen dieser Situation droht auch noch Nutzungsverbot und Versiegelung des Gebäudes.
Dies ist in der Regel eine Forderung der Feuerwehr.

Also Hände weg von diesem Gebastel.

Entsprechend zertifizierte Betriebe mit der Zulassung nach DIN EN 14676 oder DIN EN 14675 die Arbeiten mit Nachweis an das Bauordnungsamt durchführen lassen.
 
Aber im privaten Bereich greift das doch nicht, oder? Wir reden hier ja (denke ich) nicht um eine baurechtlich oder versicherungstechnisch vorgeschriebene BMA, sondern um ein paar Rauchmelder, die eine Nachricht an den Betreiber ausgeben und nicht direkt an die Feuerwehr oder ähnliches.
 
Das ich nicht lache...
Fast alle EMAs (Einbruchmeldeanlagen /Alarmanlagen) für den privaten Bereich haben Racuhmelder im Programm,die man mit der EMA verbinden kann. Weiterhin gibt es bei diesen Anlagen die Zone "Feuer", die ständig überwacht wird.
Dann müsste das alles verboten sein,bzw. dürfte es gar nicht geben.

Ich rede natürlich vom Privathaushalt.


Grüße
 
Das mag vielleicht so sein wenn man damit die Nummer der Feuerwehr, Polizei oder ähnliches anwählt, aber es kann mir niemand verbieten mit was auch immer mein privates Handy anzurufen.
 
Es handelt sich nicht um Brandmelder sodern um Rauchwarnmelder. Diese warten bis ein Brand entstanden ist und geben ein Signal in akustischer Form aus.
Sie waren also nur mehr dürfen Sie nicht. Sie dürfen eben nicht melden. Dies privat wie gewerblich. Alles andere wärenicht bestimmungsgemäß.
Dies hängt mit der Zuverlässigkeit zusammen.
 
Da muß ich nochmal nachhaken, das Thema interessiert mich.

Es gibt doch aber namenhafte Hersteller, die Rauchwarnmelder mit Zentrale und sogar Wählgerät in Deutschland verteiben. Diese dürfte man ja dann deiner Meinung nach nicht verwenden, oder?

Wie definierst du Brandmelder und Rauchwarnmelder? Wird ein Rauchwarnmelder durch Vernetzbarkeit mit einer Zentrale zum Brandmelder? Oder bleibt er durch das integrierte Signal immer Rauchwarnmelder?
Andererseits gibt es doch auch Brandmelder, die alleine durch Rauch ausgelöst werden, z.B: Lineare Rauchmelder...
 
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