RCD Bad Neutralleiter Falschanschluss

Diskutiere RCD Bad Neutralleiter Falschanschluss im Forum RCD (FI), PRCD, RCBO. Schaltungen und Probleme im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Elektrogemeinde, ich bräuchte mal eure Hilfe. In einer Mietwohnung soll ein 500mA RCD ausgetauscht werden. Während ich die Installation...
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Catweazle

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Hallo Elektrogemeinde,

ich bräuchte mal eure Hilfe.

In einer Mietwohnung soll ein 500mA RCD ausgetauscht werden.
Während ich die Installation mal optisch überprüft habe, ist mir
aufgefallen, dass beim 2-poligen 30mA RCD fürs Bad der Neutralleiter
vom Eingang des RCDs auf die N-Schiene gelegt worden ist.

Meiner Meinung nach müsste dieser Neutralleiter doch eigentlich
mit dem Neutralleiter der Zuleitung eingangsseitig verbunden sein oder
irre ich mich da??

Der RCD fürs Bad müsste auf jeden Fall normal auslösen, aber wie sieht das
beim 4-poligen RCD aus??

So wie ich das sehe, könnte dieser beispielsweise nicht auslösen, wenn ein
Fehlerstrom von 500mA fließen würde und gleichzeitig ein oder mehrere
Verbraucher im Bad in Betrieb wären.
Dann würde sich doch der Rückstrom zum Neutralleiteranschluß des 4-pol RCDs
durch den Strom vom Bad aufsummieren und es gäbe keinen Unterschied von
500mA.

Liege ich da richtig mit meiner Vermutung?

Im Anhang mal eine Zeichnung davon..

RCD Bad Fehler.jpg

Gruß Catweazle
 
Das kann so nie funktioniert haben!

Sicher, das es so verdrahtet ist?
 
Teste mal ob die RCD hintereinander geschaltet sind.
So wie die Zeichnung ist, kann es nicht funktionieren.
 
@ego : stimmt
Zum schnellen testen häng mal nen grösseren Verbraucher ( Heizlüfter / Fön ) im Bad an die Steckdose.
Löst der 500 mA FI aus ? Ja ==> falsch angeklemmt // Nein ==> Dein Plan stimmt nicht. Aber du kannst dir ja von der Arbeit auch mal den Installationstester ausborgen und nachmessen, wann welcher FI fliegt ( ta und I Delta N ) .
 
Der N-Leiter ist falsch angeschlossen gemäß der Zeichnung.
Dieser gehört auf die obere Schiene.
 
Hallo nochmal,

also ich hab mir das Ganze nochmal genauer angesehen.
Ihr habt natürlich Recht, so wie ich das gezeichnet habe, konnte das nicht funktionieren, da hab ich
mich wohl versehen, mein Fehler.

In der Tat ist der Neutralleiter vom RCD direkt auf der Neutralleiterschiene angeklemmt, aber die Phase
kommt nicht wie ursprünglich gezeichnet, vom Eingang der Zuleitung, sondern vom LS 16A hinter dem
4-pol RCD 500mA, siehe weitere Zeichnung.

So hatte das Ganze ja auch bisher funktioniert.

Die Frage ist, muß das jetzt zwingend geändert werden d.h. Phase und Neutralleiter vor den RCD 4-pol,
oder kann man das so lassen, wenn die Funktion gewährleistet ist?

Gruß Catweazle


RCD Bad Fehler 2.jpg
 
Die Frage ist doch, warum sollte man das so lassen?
Wenn der 4polige RCD getauscht wird, ist der 2polige doch überflüssig?

Diesen dann lieber für einen anderen wichtigen Stromkreis nutzen!
 
..ok. was wäre für Dich ein wichtiger Stromkreis, z.B. die Heizung oder der Kühlschrank??
 
Der Haupt Wohnraum bzw. der Licht/Steckdosenstromkreis einer Wohnung, damit du nicht den Abend im dunklen Verbringen musst.
 
Die Frage ist erst mal gegen was wird denn der 500mA FI getauscht?
Ein 300mA FI? dann wäre der 30mA für das Bad weiter unverzichtbar.
Allerdings wäre wenn dann zu empfehlen die Verteilung Neu auf zu bauen mit mindestens 2 getrennten parallel geschalteten Gruppen FIs und anschließenden LSS der Endstromkreise.
Nach aktueller Norm sind in Wohnungen nur noch wenige Stromkreise ohne FI zulässig.
 
@Catweazle kurz und knapp die Elektroanlage ist Eigentum des Vermieters. Der hat sich als Einziger darum zu kümmern das diese Anlage sicher ist. Du selbst hast daran schon mal gar nichts zu suchen.
Nachtrag : es gibt durchaus Gründe warum der 30 mA FI nach dem 500mA Fi fachgerecht abgegriffen wird.
Nach deiner ersten Zeichnung entspricht das aber keiner fachgerechten Installation.
 
Zuletzt bearbeitet:
..ok. ich habe den Vermieter lediglich mal darauf aufmerksam gemacht, dass dieser 500mA RCD
nicht mehr zeitgemäß ist bzw. keinerlei Schutz gegen direktes Berühren bietet.
Darauf meinte er, dass einen Elektriker beauftragen wird, der sich das dann mal ansieht.

Soweit ich weiß, gibt es ja keine Vorschrift, diesen zwingend zu tauschen bzw. die Installation
anzupassen oder?

Gruß Catweazle
 
Leider nicht, auch wenn man aufgrund der seit derzeit erhaltenen Erkenntnisse real nicht von einer sicheren Anlage reden kann, sieht das die Rechtsprechung für Wohngebäude anders.
Im Gewerbe existiert eine Nachrüstpflicht über das Arbeitsschutzgesetz.
 
Es wird in den genannten Arbeitsschutzgesetz. Stand der Technik gefordert.

Das bedeutet nicht Stand von vor 20 Jahren ...

Der RCD kann wohl als Stand der Technik angesehen werden.
 
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
§ 4 Allgemeine Grundsätze

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1.
Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
2.
Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
3.
bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
4.
Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
5.
individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
6.
spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
7.
den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
8.
mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.
Fristen gibt es dazu nicht explizit.
Sicher wird Dir jeder Richter recht geben wenn Du nicht 5 Minuten nach der Markteinführung eines neuen Schutzproduktes dieses sofort einbaust.
für eine Maßnahme aber Jahrzehnte zu brauchen wird er auch nicht akzeptieren.
 
Stand der Technik heißt über dies hinaus, das nicht ausreicht die Norm um zu setzen, sondern das was möglich ist, um Gefahren zu reduzieren.
 
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
§ 4 Allgemeine Grundsätze

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Sicher wird Dir jeder Richter recht geben wenn Du nicht 5 Minuten nach der Markteinführung eines neuen Schutzproduktes dieses sofort einbaust, für eine Maßnahme aber Jahrzehnte zu brauchen wird er auch nicht akzeptieren.
Und? Überwacht wer?

Und letzteres Fallbeispiele
 
Thema: RCD Bad Neutralleiter Falschanschluss
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