RCD in Lagerhalle

Diskutiere RCD in Lagerhalle im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ich muss die Elektroinstallation in einer neu errichteten Lagerhalle ausführen. Die neue UV wird von einer Nebenhalle abgegriffen. Bin mir...
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grillmaster

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Hallo
ich muss die Elektroinstallation in einer neu errichteten Lagerhalle ausführen. Die neue UV wird von einer Nebenhalle abgegriffen. Bin mir allerdings unsicher ob ich in meine neue Verteilung einen RCD einbauen muss oder nicht, da in der anderen UV auch keiner eingebaut ist. Es liegt ein TN-CS-Netz vor.
 
Wenns kein Feuchtraum ist, musst du (noch) keinen FI verbauen.

grtz
BM
 
Hey danke für die schnelle Antwort. Meiner Meinung nach ist es kein Feuchtraum, da es sich um eine zu allen Seiten abgeschlossene Halle handelt, in welcher eine normale Luftfeuchtigkeit herrscht. Deshalb meine ich auch, dass ein RCD nicht sein muss.
 
rcd?

tach

kommt ja auch immer noch drauf an was die in der lagerhalle alles machen
wenn es absehbar ist das sie immer mit wasser rumspritzen oder dergleichen...

ohne kenntnisse von den gegebenheiten darüber zu urteilen ist etwas schwer.

was spricht den gegen einen rcd? oder mehrere damit nicht gleich die ganze halle finster ist.

gruß tom
 
Es handelt sich um eine reine Lagerhalle, wo Palettenware drin gelagert wird. Es hängt auch nur die Beleuchtung und 5 Steckdosen an der UV. Nichts was mit wasser zu tun hat. Gegen einen RCD spricht eigentlich nix. wollte nur sichergehen weil meiner Meinung nach es eben keine VOrschrift ist.
 
Hallo!

grillmaster schrieb:
5 Steckdosen an der UV

RCD einbauen und gut ist.

Bringt eigentlich nur Vorteile und kostet auch nicht dein Geld :wink:

Wenn keine Aussensteckdosen vorhanden sind und zu erwarten ist, dass diese unter der UV befindlichen Steckdosen für im Freien genutzte Geräte verwedendet werden, muss ein RCD mit Fehlerbemessungsstrom kleinergleich 30mA vorgeschaltet werden.

Evtl. Forderung seitens TAB des VNB beachten!!
 
Wenn Du keinen FI einbaust, gehe ich davon aus, Du wählst die klassische Nullung als Schutzmaßnahme.
Nach meiner Praxis ist die Nullung schon lange gestorben und nur in Altanlagen zulässig und akzeptabel.
Bei der klassischen Nullung fließt der Strom der Sicherung im Fehlerfall (16A). Ein Fehlerfall im GAU Jargon wäre, wenn ein Mensch zwischen Phase und Null/Erde hängt, und das Hirn dampft. Der hat wenig Chancen, aber mind. einen ganz schlechten Tag.
Was glaubst Du zu wem die Staatsanwaltschaft in diesem Fall, zuerst kommt? ZU DIR !!
Mach FI rein und Du kannst ruhiger schlafen.

Gruß
easy! man
 
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