RCD nachrüsten, Schaltschrank auf aktuellen Stand bringen

Diskutiere RCD nachrüsten, Schaltschrank auf aktuellen Stand bringen im Installation von Leitungen und Betriebsmitteln Forum im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK; Allerdings verstehe ich nicht, weswegen die Zählervorsicherung überhaupt plombiert ist, denn notwendig ist es nicht. Denn Stromdiebstahl ist auf...

  1. #101 LED_Supplier, 28.01.2023
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    Das verstehe ich nicht. Wenn ich im Vorzählerbereich die Leitung anzapfen kann?
     
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  2. #102 Axel Schweiß, 28.01.2023
    Axel Schweiß

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    Es ist meiner Meinung nach auf dem Bild zu erkennen, dass die haube, welche über den Sicherungen ist, zusätzlich plombiert wurde.

    Ohne extrem gefährliche und unzulässige Varianten ist dort keine klemmung möglich. Dann müsste man jedes Stück ungezähltes Kabel besonders schützen, denn dort kann man auch Strom unzulässig klauen wenn man es drauf anlegt
     
  3. ego1

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    Muss man ja auch?
    Sämtliche Gehäuse welchen ungezählten Strom führen sind zu plombieren.

    Und wenn ich da Strom klauen will, drehe ich die Sicherung raus und schon kann ich abzapfen.
     
  4. #104 Axel Schweiß, 28.01.2023
    Axel Schweiß

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    Echt? Nimmst nen Draht und hältst den auf die Schiene? Einfach so? Ich kann auch das Kabel zwischen HAK und Zähler einfach öffnen und dort Strom abzapfen. Und nu? Ohne das Kabel abschalten zu müssen oder zu schneiden. Dennoch wird es nicht verhindert.

    Und ich habe noch keine plombierte Zahlervorsicherung gesehen. Alle offen.
     
  5. cool20

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    Die Plombe sehen wir als Beweis für den Kunden, das er keinen Strom geklaut hat, ob eine dran ist oder nicht, interessiert uns nicht. Die wird erst relevant, wenn der Verdacht aufkommt, dass irgendwas nicht stimmt. Beim Schätzen sind wir gut, und meist zum Nachteil für den Kunden.

    Wo keine Plomben fehlen sollten, sind am Zähler, also die sollten schon da sein, an den Sicherungen im Vorzählerbereich könnten auch welche dran sein, ist jetzt aber nicht kriegsentscheidend und am HAK interessiert es eigentlich auch keinen. ;) Ist sonst immer so viel Papierkram zum Ausfüllen da ist gucken und neu Verplomben die einfachste Möglichkeit.
     
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  6. ego1

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  7. #107 Axel Schweiß, 29.01.2023
    Axel Schweiß

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    Ich wiederhole für dich meine Aussage.
     
  8. ego1

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    Achso. Stimmt, habe ich vergessen, Stromdiebstahl ist ja unzulässig, nee hast recht, dann benötigt niemand mehr Plomben.

    Etwas unzulässiges oder gar gefährliches zu tun würde schliesslich niemanden einfallen!

    Gut, außer dem Typ im Video, der ist nur leider abgenippelt bevor er es zurückbauen konnte...
    Sonst natürlich nicht!
     
  9. #109 Stromberger, 30.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 30.01.2023
    Stromberger

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    Pumukel, jeder hier macht mal "unsinnige Bemerkungen", ich schließe mich da gerne mit ein.
    Bei Dir ist es leider so unsagbar viel geworden, dass Dir eine "schöpferische Pause" sicher gut tun würde, um freundliche Worte zu benutzen.
    Es ist ja mittlerweile allgemein hier im Forum bekannt, dass Du einige seltsame, "rechtsverquere" Ansichten hegst und pflegst und diese auch noch wiederholst, OBWOHL man Dir hinlänglich deren Unsinnigkeit nachgewiesen hat. Ich kann es mir nur mit Amnesie, Altersstarrsinn oder dem schlichten Wunschgedanken erklären, dass etwas unbedingt "so SEIN sollte", wie man es MEINT.

    Zum aktuellen Fall:
    Eine Plombe eines VNB an einem Zähler ist kein amtliches Siegel. Damit kann es auch keinen "Siegelbruch" geben.
    Ein amtliches Siegel (Dienstsiegel) ist:
    "Ein Dienstsiegel wird von einem Amt oder einer Behörde sowie von einem Gericht, Notar, Gerichtsvollzieher, Steuerberater oder einer anderen dazu befugten Stelle (Standesamt, Schule, Bundeswehr usw.) beziehungsweise Berufsgruppe als Siegel geführt."
    Ein Elektrikergeselle, der einen Zähler plombiert, ist weder Amt, noch Behörde, noch amtlich befugt.
    Die Plombe ist natürlich genauso wie der Zähler selber Eigentum des VNB (oder wem auch immer) und damit ist das Entfernen der Plombe erst einmal eine Sachbeschädigung, mehr nicht. Diese kann auf Antrag zivil verfolgt werden, also auch nichts mit Strafrecht:

    Dein "Siegelbruch" nach § 135 StGB greift von daher ins Leere, das Zitat erspare ich mir, denn das zu googlen müsste selbst Dir möglich sein.

    Die Plombe an einem Zähler/Verteilung dient lediglich dem VNB dazu "nachzugucken", ob im Falle eines Verdachts auf Unregelmäßigkeiten diese fehlt oder da ist und dann daraus Konsequenzen im Sinne einer so oder so gestalteten Verbrauchsannahme, -schätzung etc. vorzugehen. Wenn sich ein begründeter Verdacht auf Stromdiebstahl ergibt (welcher keineswegs automatisch mit dem Entfernen einer Plombe einhergeht), KANN das natürlich zur Anzeige gebracht werden, um Ermittlungen einzuleiten. Das alles hat aber nichts, aber ein gar nichts mit einem "Siegelbruch" zu tun.

    Ist das jetzt endlich in so weit verständlich geworden (was ich aufgrund der Historie mit Dir bezweifele), oder möchtest Du lieber noch eigene Erkundigungen einziehen, ehe Du Dich weiter blamierst und anderen "unsinnige Bemerkungen" unterstellst?

    Ein "Mann aus der Praxis" hat es doch ebenfalls schon erklärt, wird dem also auch nicht geglaubt?? :mad:
     
  10. RIK

    RIK

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    Der ein oder andere hier sollte mehr auf den Wortlaut achten als darauf seinen Senf dazuzugeben.

    Es gibt wohl einen Unterschied zwischen ”verplombtem Gehäuse“ und ”verplombter Zählervorsicherung“.
     
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  11. #111 Stromberger, 31.01.2023
    Stromberger

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    Die Gemeinsamkeit aber ist, dass es sich bei beiden NICHT um ein amtliches Siegel handelt.
     
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  12. RIK

    RIK

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    Ein wichtiger Unterschied. Absolut.

    Wollte mit meinem Beitrag aber eher darauf eingehen:
    Das soll ja schließlich für den Anlagenbesitzer im Fall der Fälle benutzbar sein.
     
  13. #113 Octavian1977, 01.02.2023
    Octavian1977

    Octavian1977 Moderator

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    Der Anlagenbesitzer kann auch am heute vorgegebenen SLS die Anlage frei schalten.
    Sicherungen wie Neozed oder Diazed Schraubkappen sind erstens nicht Laienbedienbar und zweitens nicht als Lasttrenner geeignet.
    Diese sind eigentlich nur im Lastfreien Zustand zu schalten.

    Warum SW-Netz in Ihren Anlagen trotz SLS nach dem Zähler einen Lasttrenner fordert ist auch für mich nicht nachvollziehbar, aber das muß ja nicht SW-Netz zahlen also fordert man das halt...
     
  14. ego1

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    Lieber Octavian,
    manchmal habe ich das Gefühl, das du an ignoranz oder Alzheimer leidest. Oder beidem.
    Diese "nicht nachvollziehbarkeit" tritt bei dir leider heute nicht zum ersten mal auf.

    Ich erkläre dir die Begründung dafür gerne abschliessend ein letzes mal, vielleicht schreibst du dir sie diesmal auf und klebst sie z.B. an den Kühlschrank, dann begegnet sie dir häufiger damit du dir sie besser einprägen kannst!

    Der Energieversorger fordert deshalb diesen plombierbaren Haupschalter, damit er diesen nutzen kann, um die Anlage zu sperren.
    Somit bleibt der Zähler unter Spannung und kann weiterhin fernausgelesen werden!
     
  15. Pumukel

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    @ Stromberger § 136 StgB schreibt da dienstliches Siegel . Der Absatz 2 gibt da das entfernen des Siegels als Siegelbruch vor. Die Plombe ist ein dienstliches Siegel Siehe Siegel – Wikipedia
    Und dient dem Verschluss einer Sache. Beispiel dafür ist die Zollplombe aber eben auch die Stromplombe. Aber auch KFZ können durch den Lieferanten mit Plomben versehen werden um sicherzustellen das der Laderaum eben nicht unberechtigt geöffnet wird.

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 136 Verstrickungsbruch; Siegelbruch

    (1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.
    (3) Die Tat ist nicht nach den Absätzen 1 und 2 strafbar, wenn die Pfändung, die Beschlagnahme oder die Anlegung des Siegels nicht durch eine rechtmäßige Diensthandlung vorgenommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
    (4) § 113 Abs. 4 gilt sinngemäß.
     
  16. ego1

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    Wenn du schon Wikipedia bemühst, warum dann nicht auch den Passus, welcher sich im Artikel zu Plombe (Siegel) findet?

    Steht da doch:

    "Das unerlaubte Entfernen einer privaten Plombe erfüllt nicht den Tatbestand des Siegelbruchs, da diese nicht als Siegel verwendet werden. Vielmehr kann hier unter Umständen das Stören eines Betriebes nach § 316b StGB in Frage kommen. Auch der Straftatbestand der Erschleichung von Leistungen nach § 265a kann erfüllt sein, etwa wenn ein verplombter Fernsehkabelanschluss widerrechtlich verwendet wird. Ebenso können sich aus vertraglichen Regelungen zum Versorger zivilrechtliche Konsequenzen ergeben. Schließlich können Gewährleistungsansprüche und Garantieleistungen entfallen und eine Betriebserlaubnis kann erlöschen."
     
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  17. Pumukel

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    Hier in diesem Fall handelt es sich um eine dienstlich angebrachte Plombe und nicht um eine privat angebrachte Plombe. Denn der Auftraggeber für diese Plomben ist der Netzbetreiber und der hat einen gesetzlich geschützten Versorgungsanspruch zu erfüllen.
     
  18. #118 Stromberger, 01.02.2023
    Stromberger

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    Unsinn. Ein VNB ist kein "Dienst" im Sinne des Gesetzes.
    Früher ist mir bei ausgeprägter Dummheit der Hals geschwollen. Heute bin ich zum Glück ruhiger. Teilweise.

    Ich habs doch oben sehr eindeutig zitiert:

    "Ein Dienstsiegel wird von einem Amt oder einer Behörde sowie von einem Gericht, Notar, Gerichtsvollzieher, Steuerberater oder einer anderen dazu befugten Stelle (Standesamt, Schule, Bundeswehr usw.) beziehungsweise Berufsgruppe als Siegel geführt."

    Welche Worte hast Du jetzt davon nicht verstanden?? Steht dort was von einem VNB?? Ist das ein Amt oder eine Behörde oder eine der genannten Personengruppen?

    Was ihn in in keiner Weise zu einer Behörde, einem Amt oder einem sonstwie berechtigten Siegelführer macht.
    Wie kann man freiwillig auf so einen verquere Denke (entschuldige dieses Wort in diesem Zusammenhang!) kommen??

    Du solltest spätestens jetzt an Deiner Tastatur ein von Dir selber gebasteltes Siegel anbringen und dann so große Angst vor dem bösen § 136 StBG bekommen, dass Du ein für allemal die Griffelchen davon lässt!
     
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  19. #119 Stromberger, 01.02.2023
    Stromberger

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    Ich bezweifele stark, dass er Sinn, Zusammenhang und Bedeutung als solche begreifen wird. Da sind schließlich schwierige Wörter enthalten. So sad.
     
  20. eFuchsi

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    LOL Das Entfernen eines Plomberl des Netzbetreibers als strafrechtlichen Siegelbruch zu bezeichnen, da habe ich gleich morgens was zu lachen.

    Das nächste Mal werde ich den Zählermonteur mit der Plombenzange sicherheitshalber als Herrn Kommerzialrat anreden, er könnte ja von einem Amt kommen.
     
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