RCD und Balkonkraftwerk ?Risiko?

Diskutiere RCD und Balkonkraftwerk ?Risiko? im Forum RCD (FI), PRCD, RCBO. Schaltungen und Probleme im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, Aufgrund von zwei Videos auf YouTube bin ich auf das Thema RCD in Verbindung mit einem Microwechselrichter (Balkonkrfatwerk)...
Die Anlage ist an sich nicht auf die Einspeisung ausgelegt.

Bei Leistungen der PV von maximal 600 Watt, sehe ich da keine großen Probleme. Wenn das System die mikrigen 2,5A von der PV nicht verträgt und diese Reserve wäre in dem ganzen Konzept der Elektroinstallation nicht drin (auch früher drin gewesen), dann sollte sich der VDE schämen, die ganzen Vorschriften in all den Jahren für teures Geld verkauft zu haben.
Prinzipiell gehen von anderen Dingen mehr Gefahren aus, als von den paar hundert Watt Balkon PV.

Die ganze Sache ist ein Politikum. Durch Lobbyisten soll versucht werden, diese Technik madig zu machen, Angst zu schüren, Normen zu schaffen, die die Sache für den Betreiber unwirtschaftlich macht. Seien wir uns ehrlich, man kennt doch diese politischen Machenschaften aus diversen Bereichen der Gesellschaft.
 
halte ich für ein sehr fragwürdiges gerücht.

Eine Neue Anlage darauf aus zu legen ist durchaus kein Problem und wird in Zukunft vielleicht auch zum Standard werden.
Nur so was in Bestandsanlagen ein zu bauen die oftmals schon so alt sind, daß sie sonstige aktuelle Notwendigkeiten schon nicht liefern können, halte ich für keine gute Idee.
 
Wenn das System die mikrigen 2,5A von der PV nicht verträgt und diese Reserve wäre in dem ganzen Konzept der Elektroinstallation nicht drin (auch früher drin gewesen), dann sollte sich der VDE schämen, die ganzen Vorschriften in all den Jahren für teures Geld verkauft zu haben.
Laut b.v.s. haben nur 20 % der konzessionierten EFK ein VDE-Auswahlabo, 80 % sehen demnach ihre beim Konzessionseintrag geleistete Unterschrift, u. a. für ein Normen-Abo, als unverbindlich an. Dein erneuter Anti-VDE-Wutbeitrag wirft die Frage auf: Bist du EFK mit Konzessions- und Handwerksrolleneintrag und wenn ja, zu welcher der beiden Gruppen gehörst du denn?

Wer es noch nicht mitbekommen hat: Der VDE hat seinen Stammsitz in der Stresemann-Allee in FFM aufgegeben und ist nach Offenbach umgezogen, weil die Sanierung seines Stammsitzes auf aktuellen Normenstand zu teuer war.

Seien wir uns ehrlich,....
Mein Respekt gilt all den EFK, die sich nicht laufend über - oft nicht einmal gelesene - Normen erheben, auch nicht bei wesentlichen Änderungen Bestandsschutz reklamieren und wenn sie etwas für schlecht halten während Norm-Auslegephasen auch Einsprüche formulieren anstatt nur hinterher gegen alles mögliche zu stänkern.

Vor jeder Normensitzung wird der VDE-Verhaltenskodex als TOP 1 verlesen. Als mit Angeschuldigter habe ich deine Unverschämtheiten schon viel zu lange toleriert. Auch gegen feige Verleumdungen aus der Anonymität eines Forums "á la man kennt ja" kann man sich wehren.

Nenne Roß und Reiter oder lass es ganz sein.
 
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Laut b.v.s. haben nur 20 % der konzessionierten EFK ein VDE-Auswahlabo, 80 % sehen demnach ihre beim Konzessionseintrag geleistete Unterschrift, u. a. für ein Normen-Abo, als unverbindlich an.

Allein diese Tatsache beweist ja schon, dass das ganze System in der Praxis nicht wirklich akzeptiert wird.

Die Leute erkennen, dass der übertriebene Normungs- und Reglementierungswust zu weit geht und machen nicht mehr mit.
Da sollten sich die entsprechenden Herrschaften mal an die Nase fassen, und einiges entrümpeln, statt immer mehr Bürokratismus zu produzieren.

Ich bin mit meinen kritischen Argumenten ja nicht alleine. Diverse Beiträge in öffentlich rechtlichen Medien kritisieren immer wieder solche Zustände.

Ich habe, wie die Mehrheit, kein Normen-Abo, informiere mich, wie sie, aus anderen Quellen. Habe auch keinen Konzessions- und Handwerksrolleneintrag.

Und ich nehme mir das Recht heraus, Zustände, die mir nicht gefallen, zu kritisieren.

Wir haben glücklicherweise noch kein System wie in China.


P.S.: Um noch was zu politischen Vorgehensweisen zu erzählen:

Aus der Kommunalpolitik kenne ich Geschichten, wo man versucht hat, durch Einflussnahme seitens der Landes- bzw. Bezirksregierung auf Bürgermeister, geplante PV- Anlagen durch Anwendung strenger Regelungen, unnötig teuer und damit für die Betreiber unwirtschaftlich zu machen.
 
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Habe auch keinen Konzessions- und Handwerksrolleneintrag
Damit ist ehrlich geklärt, dass du die Anforderungen nach NAV § 13 per se nicht erfüllst.

Und ich nehme mir das Recht heraus, Zustände, die mir nicht gefallen, zu kritisieren.
Das Recht bestreitet dir niemand, was dir aber nicht zusteht ist ehrenamtliche Mitarbeiter immer wieder ohne Beweis unter Generalverdacht zu stellen.

So lange du nur so einen normwidrigen Nonsens wie zu "gekappten" PA bei BK-Anlagen verzapfst, juckt mich das nicht. Auch nicht wenn du meinst, dass bei einem neuen Endstromkreis für eine Ladestation an Bestandsgebäuden wegen vermeintlichen Bestandsschutz z. B. kein bis dahin fehlender Überspannungsschutz am Speisepunkt nachgerüstet werden müsse.

Wir haben glücklicherweise noch kein System wie in China.
Ja was für ein Glück, aber das ist hier ein völlig deplatzierter Versuch von der Täter- in die Opferrolle zu schlüpfen.

Du verwechselst Meinungsfreiheit mit dem Recht andere grundlos verleumden zu dürfen. Evtl. war es vor Jahren ein Fehler in einer Veranstaltung der Landesmedienanstalt BW nicht zu offenbaren, dass sie angeblich von Kabel BW korrumpiert wären. Das war nach meiner Erinnerung auch auf deinem Mist gewachsen. Das wäre für beide Rechtsabteilungen ein gefundenes Fressen gewesen.

Hör auf deine Unterstellungen bei jeder unpassenden Gelegenheit einzustreuen, bevor du dich dafür verantworten musst.
 
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Evtl. war es vor Jahren ein Fehler in einer Veranstaltung der Landesmedienanstalt BW nicht zu offenbaren, dass sie angeblich von Kabel BW korrumpiert wären. Das war nach meiner Erinnerung auch auf deinem Mist gewachsen.


Was erzählst Du hier für komische Geschichten? Was habe ich mit der Landesmedienanstalt BW zu tun?



Damit ist ehrlich geklärt, dass du die Anforderungen nach NAV § 13 per se nicht erfüllst.

Ob ich diese fachlichen Anforderungen erfülle, wirst Du sicher nicht entscheiden können!
 
was dir aber nicht zusteht ist ehrenamtliche Mitarbeiter immer wieder ohne Beweis unter Generalverdacht zu stellen

Ich sage ja nicht, dass alle Mitarbeiter Sachen machen, die ein "Gschmäckle" haben.

Es könnte vielleicht so ähnlich sein, wie in manchen Stadträten, wo eine große Mehrheit durchaus ehrlich und mit redlicher Gesinnung ans Werk geht? Aber im Hintergrund von Bürgermeistern und ein paar Ratsmitgliedern Sachen eingefädelt werden, und zwar so geschickt, dass es die Ehrlichen gar nicht merken, dass sie für ein "dubioses" Projekt mit "Ja" gestimmt haben.
 
Warum gehst Du immer wieder auf Dinge ein die Du nicht im Ansatz verstanden hast?
 
Ich verstehe nicht, warum jetzt auch L - Automaten gefährlich sein sollen?
Das war doch damals, bis Ende der 80 ziger Jahre fachliche Praxis, und VDE - abgesegnet, 1,5mm² mit L16A abzusichern. Wieso kam man da nicht zu der Erkenntnis, dass bei langandauernder Überlast die Leitungen überlastet sein können und heute schon?
 
Weil L Automaten im Überlastbereich die gleichen Abschaltkritereien haben wie H Automaten.
Der L hält nur höhere Einschaltströme aus, was sicher dazu führte, den Typ H durch diesen zu ersetzen.
 
weil es früher in Haushalten eigentlich kaum mobile Verbraucher gab, die einen Stromkreis derart überlasten konnten.
Was hats denn in den 70ern gegeben, was man in eine Steckdose stöpseln konnte? Staubsauger, Bügeleisen und ein Radio.

Als dann vermehrt z.B.: elektrischen Heizstrahler und andere Geräte aufkamen, erkannte man das Problem.

In der Küche kam man meist mit einer Steckdose für den Handmixer aus. Jetzt stehen da Friteusen, Mirkowellengeräte, Küchenmashcinen, Teekocher usw.
 
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Aber el. Heizstrahler verwendete man in den siebziger Jahren schon häufig. Und dass der normale Laie kein Bewusstsein hat, wann eine Sicherung mit zu vielen Heizstrahlern überlastet ist, ist auch nicht neu.

Weil L Automaten im Überlastbereich die gleichen Abschaltkritereien haben wie H Automaten.

Das war mir schon klar. Nur die Sache, dass man bei Einführung der L-Automaten die Problematik nicht erkannt haben soll, ist schon bedenklich.

Eigentlich geht man davon aus, dass eine vom VDE abgesegnete Konstellation, absolut laiensicher sein müsste. Was haben sich die Leute beim VDE damals eigentlich gedacht, als man diese Überlast-Kennlinie beim L wieder verwendet hat? Oder sind wir heute zu übertrieben hysterisch bezüglich solcher Gefahren?
 
Gefahr erkennen, Lösung erarbeiten, Gefahr bannen.
Es waren auch mal blanke Drähte auf Isolatoren in Wohnungen zugelassen, oder auch Steckdosen ohne FI um nicht ganz soweit zurück zu gehen.

Das Erkennen einer Gefahr kommt leider oftmals erst durch einen oder mehrere Unfälle und deren Analyse zu stande.
 
Es waren auch mal blanke Drähte auf Isolatoren in Wohnungen zugelassen, oder auch Steckdosen ohne FI um nicht ganz soweit zurück zu gehen.

Schon klar, aber, wenn man in einem Institut ein NYM mit 1,5mm² vorliegen hat und dazu eine passende, für alle Fälle brauchbare Absicherung, zu entwickeln hat, muss man doch alle möglichen Betriebsbedingungen durchspielen. Das spielte sich doch nicht in einem Entwicklungsland ab, damals in den siebziger Jahren.
 
Da wird man halt irgendwelche Bedingungen nicht richtig beachtet haben.
Menschen sind halt nicht unfehlbar und auch heute sind in der Norm einige Fehler enthalten.
Vielleicht hat man sich mit dem damals neuen Typen auch nur um die Beseitigung des Problemes der Überschnellen Auslösung beschäftigt und die Überlastzeiten einfach beibehalten weil man bis dahin noch kein Problem damit entdeckt hatte.

So was wie Staubsauger mit Einschaltstrombegrenzer waren damals halt nicht zu kaufen.

Vielleicht findest Du ja einen der daran entwickelt und geprüft hat und kannst den mal fragen.
 
Was erzählst Du hier für komische Geschichten? Was habe ich mit der Landesmedienanstalt BW zu tun?
Wenn du mit dem User in einem anderen Forum, der im Schreibsstil wie dein Clone wirkt, nicht identisch bist, entschuldige ich mich dafür, dass auch ich Vorurteile habe..

Ob ich diese fachlichen Anforderungen erfülle, wirst Du sicher nicht entscheiden können!
Das hat mit mir nichts zu tun.

Auch jemand der die fachlichen Anforderungen für einen Konzessionseintrag erfüllt, ist ohne Eintrag für Installationen an Elektroanlagen nicht arbeitsberechtigt.
 
@Octavian1977 ,
Warum gehst Du immer wieder auf Dinge ein die Du nicht im Ansatz verstanden hast?
Ich maße mir nicht an allwissend zu sein.
Im Fall der L und H-Charakteristik bist aber du derjenige der "auf dem Holzweg" ist!

Erstens ist Leitungsschutz kein Bauteil sondern ein Konzept.
Ein L oder H-Automat kann also gar nicht allein für schlechten Leitungsschutz verantwortliche sein!

Zweitens gab und gibt es in der VDE Vorgaben wie mit Übertromschutzeinrichtungen mit I2 > 1,45*In zu verfahren ist.
Sind diese Regeln, die übrigens auch Schmelzsicherungen betreffen, eingehalten so besteht auch bei L und H keine Gefahr!

Drittens hat man nicht erst später gemerkt welche Eigenschaften welche Eigenschaften Charakteristik L hat.
Vielmehr waren die seit Anbeginn bekannt!

Obwohl du mir sicher wieder vorwirfst das die Quelle steinalt ist wiederhole ich das noch mal.
Ich werde den Eindruck nicht los das du sie entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hast:

Aus
http://delibra.bg.polsl.pl/Content/30727/BCPS_34486_1939_AEG-Hilfsbuch-fur-el.pdf
Seite 402f.

Elfa - Leitungsschutzautomaten „ L “ (roter Einschaltdruckknopf) gestatten
eine erhöhte Ausnutzung der Hausleitungsanlage. Nach den VDE -Vorschriften ist für
die Absicherung von Licht-Verteilungsleitungen mit Rück sicht auf die noch ver-
legten kleineren Querschnitte (1 mm'- und Fassungsader 0,75 mm2) als Schmelz
sicherung höchstens eine solche von 6A vorgeschrieben. Der Elfa -Leitungsschutzauto -
mat 6A gestattet aber eine dauernde Stromentnahme von 10 A , trotzdem sein
thermischer Auslöser so eingestellt ist, daß die Auslösekennlinie noch unterhalb der
zulässigen Grenztemperaturkurve der Leitung von 0,75mm2 verläuft. Nach dem
gleichen Grundsatz werden ferner Leitungsschutzautomaten für 10 A zur Aus-
nutzung von Leitungen 1,5mm2 bis 15 A und für 15 A zur Aus-
nutzung von Leitungen 2,5mm2 bis 20 A geliefert. Die Quer-
schnittsangaben beziehen sich auf Cu-Leitungen.

Man sieht sehr deutlich das man sich Gedanken um den Leitungsschutz gemacht hat und auch das nie vorgesehen war 1,5mm² mit etwas größerem als L10 ab zu sichern.

Von deinem Standard-Einwurf bleibt also fach-theoretisch nichts übrig.
Dabei will ich nicht bestreiten das es zu Problemen im Zusammenhang gekommen ist.

Es mag schmerzen aber vermutlich muss man die Wahrheit folgendermaßen formulieren:
Das Handwerk war oftmals fachlich mit Charakteristik L und H überfordert. Deswegen hat man sie aus dem Verkehr gezogen!

@EBC41
Ich verstehe nicht, warum jetzt auch L - Automaten gefährlich sein sollen?
Das war doch damals, bis Ende der 80 ziger Jahre fachliche Praxis, und VDE - abgesegnet, 1,5mm² mit L16A abzusichern. Wieso kam man da nicht zu der Erkenntnis, dass bei langandauernder Überlast die Leitungen überlastet sein können und heute schon?

Mein Tabellenbuch aus den 80' sagt das es nicht möglich war eine Leitung mit Iz=16A mit L16 ab zu sichern.
Minimaler Iz wäre 19,3.
Bei schlechter Kühlung ergab sich für 1,5mm² 15A, bei mittlerer 18A und bei guter Kühlung 19A.
Da haben die Handwerker und Planer bei der Umsetzung geschlampt!

Sollte bezüglich dieses Themas, das ja nun nichts mit der Fragestellung zu tun hat, noch Redebedarf bestehen schlage ich vor das wir in
Austauschpflicht für Sicherungskasten und Kosten
weiter machen.
Da hatten wir die ganze Thematik schon sehr ausufernd und dann braucht nicht alles noch mal neu durchgekaut werden.
Allerdings würde mich sehr freuen wenn @Octavian1977 sich mal die Zeit, einen Zettel und einen Taschenrechner nimmt und sich die dortigen Rechnungen und Überlegungen einmal nach voll zieht.
 
Wenn du mit dem User in einem anderen Forum, der im Schreibsstil wie dein Clone wirkt, nicht identisch bist, entschuldige ich mich dafür, dass auch ich Vorurteile habe..

Entschuldigung angenommen! Ich schreibe in E-Technikforen einzig allein nur unter dem Namen EBC41. Das ist dann eine andere Person.
 
Thema: RCD und Balkonkraftwerk ?Risiko?
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