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manuel82
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- Elektrotechniker
@ qwara
Nun, wenn man es rein nach ABGB betrachtet, hast du wohl recht (Verfügungsgewalt über "dein" Eigentum).
Allerdings könnte sich durch die Kabelabzwick-Aktion eine gewisse Gefahr an der elektrischen Anlage des Nachbarn ergeben, wodurch abzuleiten ist, dass die Vorgehensweise doch nicht so toll ist. Hier greifen wohl auch andere Gesetze...
Zumindest wäre eine Abstimmung mit dem Nachbarn über diese Vorgehensweise nötig.
MfG
Nun, wenn man es rein nach ABGB betrachtet, hast du wohl recht (Verfügungsgewalt über "dein" Eigentum).
Allerdings könnte sich durch die Kabelabzwick-Aktion eine gewisse Gefahr an der elektrischen Anlage des Nachbarn ergeben, wodurch abzuleiten ist, dass die Vorgehensweise doch nicht so toll ist. Hier greifen wohl auch andere Gesetze...
Zumindest wäre eine Abstimmung mit dem Nachbarn über diese Vorgehensweise nötig.
MfG