Rechte bei Vermietung ohne RCD + Mangelhafter E-Installation

Diskutiere Rechte bei Vermietung ohne RCD + Mangelhafter E-Installation im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, ich habe kürzlich ein Mietobjekt übernommen bei der eine von zwei Wohneinheiten noch keinen RCD besitzt. Leider musste ich jetzt...
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Hallo zusammen,

ich habe kürzlich ein Mietobjekt übernommen bei der eine von zwei Wohneinheiten noch keinen RCD besitzt. Leider musste ich jetzt feststellen, dass das nicht das einzige Problem an der Installation ist. Es wurde teilweise vom NYM der braune Leiter ohne Verbindung auf Klemme in die Dose gelegt und GN/GE + BL als spannungsführende Leiter verwendet. Dieser Fehler zieht sich nur teilweise durch das Haus was eine einfache Fehlerbeseitigung fast unmöglich macht.

Da die Wohnung frisch renoviert ist und wir für 2023 eine Kernsanierung inkl. neuer E-Installation planen, würde ich die Installation gerne bis dahin so belassen. Der Mieter, der die Wohnung zum 01.12.21 übernehmen möchte, akzeptiert diesen "Mangel" und wurde von mir auf die veraltete Installation hingewiesen.

Kann mir jemand hier sagen wie die Rechtslage in dieser Sache ist? Ist eine Vermietung in diesem Zustand grundsätzlich zulässig? Wenn ja, wie müsste ggfls. ein Zusatz im Mietvertrag aussehen, damit ich da auf der sicheren Seite bin.

Ich bin gespannt auf Eure Rückmeldungen!
 
Vielleicht bist du in einem Rechts-Forum oder Mieter-Vermieter-Forum besser aufgehoben.

Wir können dich zwar zu zulässigen und unzulässigen E-Installationen beraten, aber nicht zur verbindlichen Rechtslage
 
Die Frage ist wie sich die Mängel auswirken.
Nur weil die falsche Farbe genutzt wurde ist ja noch erst mal keine Gefahr an sich vorhanden.

Ich würde empfehlen die Anlage prüfen zu lassen und jegliche akute Mängel ab zu stellen, wie z.B. defekte Abdeckungen oder Stromkreise mit zu hoher Absicherung, lose Klemmstellen, etc.
Die Totalsanierung auf keinen Fall zu lange hinaus schieben.
 
Es wurde teilweise vom NYM der braune Leiter ohne Verbindung auf Klemme in die Dose gelegt und GN/GE + BL als spannungsführende Leiter verwendet. Dieser Fehler zieht sich nur teilweise durch das Haus was eine einfache Fehlerbeseitigung fast unmöglich macht.

Ob das ein Fehler ist oder eine vorhandene Installation in klassischer Nullung (gn/ge - PEN, bl - L) kann man schwer aus der Ferne beurteilen. Für sowas gibt es die wiederkehrende Prüfung von ortsfesten Elektroanlagen gem. DIN VDE 0100-600 und 0105-100.
 
Ists denn Nullung oder fehlt nur der FI? Wenn ich das richtig verstehe ist ja dreiadrig verlegt, dann hat man normalerweise auch N und PE getrennt angeschlossen.
Rechtlich bin auch ich nicht der richtige Ansprechpartner. Vom Sofa ist das absolut nicht zu prüfen. Man bedenke: das ganze hat jetzt wie viele Jahrzehnte so geklappt? Wenn man da in zwei Jahren eh beigeht braucht man jetzt nicht anfangen zu verschlimmbessern. Das kann aber nur der Betrieb deiner Wahl vor Ort beurteilen
 
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