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Octavian1977
Moderator
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Frag doch mal einfach an das Ordnungsamt an wen Du dich da wenden kannst.
Thema Baugefährdung.
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Auch Ohne Anschluß an das öffentliche Netz gilt das Energiewirtschaftsgesetz
Warum willst Du das überhaupt machen?Nun die Frage, wie können wir die Grundstücksbesitzer/Betreiber daüfr zur Verantwortung ziehen? I
@ Stromberger selbst wenn Dein Nachbar in deinen Schuppen einbricht um die Leiter zu klauen, wenn er an Deiner Elektrik einen körperlichen Schaden erleidet bist Du haftbar.
Da ist dann entscheidend ob Du von dem Fehler gewußt hast, oder der so offensichtlich war, daß Du es hättest wissen müssen.
@ Stromberger selbst wenn Dein Nachbar in deinen Schuppen einbricht um die Leiter zu klauen, wenn er an Deiner Elektrik einen körperlichen Schaden erleidet bist Du haftbar.
Da ist dann entscheidend ob Du von dem Fehler gewußt hast, oder der so offensichtlich war, daß Du es hättest wissen müssen.
Da wäre ich mir nicht so ganz sicher. Kommt den auch drauf an, ob das Betretungsverbot des Schuppens ersichtlich, bzw, dieser sonst gegen Betreten gesichert war.Völlig abstrus diese "Meinung" und ganz sicher nicht von der Rechtsprechung gedeckt.
Ich empfehle mal diesen Artikel und vielleicht gelingt es Dir ja, aus der u.a. Schlussfolgerung des BGH-Urteil zu abstrahieren. Wenn es Dir tatsächlich gelingen sollte, könntest Du freundlicherweise einfach mal zugeben, dass Du irrtest.
@ Stromberger selbst wenn Dein Nachbar in deinen Schuppen einbricht um die Leiter zu klauen, wenn er an Deiner Elektrik einen körperlichen Schaden erleidet bist Du haftbar.
Mit einem Schild das auf elektrische Gefahren hinweist ist das anders zu bewerten als wenn da nur drauf steht "privat"
Zudem kann jeder Gefahren die durch z.B. aufgehäuften Schrott entstehen selbst erkennen
Haftung auch für verletzte Unbefugte?
"Es kommt darauf an, ob der Verkehrssicherungspflichtige (also bspw. der Veranstalter) vernünftigerweise damit rechnen muss, dass auch ein unbefugter Dritter die Sache nutzt, oder ob seine Pflicht ansonsten ins Unermessliche steigen würde."
ich verweise hier mal auf § 49 Absatz 1 des EnWG
Deshalb halte ich es schon für wahrscheinlich